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Heranziehung ehrenamtlicher Kräfte des Katastrophenschutzes im Rahmen des Operationsplans Deutschland und mögliche Auswirkungen auf die zivile Gefahrenabwehr

dip / drucksache 26.03.2026 · WP 21 · 21/5026 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Heranziehung ehrenamtlicher Kräfte des Katastrophenschutzes im Rahmen des Operationsplans Deutschland und mögliche Auswirkungen auf die zivile Gefahrenabwehr Deutscher Bundestag Drucksache 21/5026 21. Wahlperiode 26.03.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Lars Schieske, Jörn König, Thomas Korell, Steffen Janich, Sascha Sascha Lensing, Arne Raue, Edgar Naujok, Andreas Bleck, Bastian Treuheit und der und der Fraktion der AfD Heranziehung ehrenamtlicher Kräfte des Katastrophenschutzes im Rahmen des Operationsplans Deutschland und mögliche Auswirkungen auf die zivile Gefahrenabwehr Der Operationsplan Deutschland beschreibt den Einsatz der Bundeswehr in Frieden, Krise und Krieg sowie die gesamtstaatliche Zusammenarbeit zwischen militärischen und zivilen Akteuren. In diesem Zusammenhang wird eine stärkere Vernetzung von Streitkräften, Sicherheitsbehörden sowie Strukturen des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes angestrebt. Ehrenamtliche Kräfte – insbesondere bei Feuerwehren, Hilfsorganisationen und dem Technischen Hilfswerk – bilden jedoch das Rückgrat der Gefahrenabwehr in Deutschland. Vor dem Hintergrund bereits bestehender Personalengpässe, steigender Einsatzbelastungen sowie zunehmender Extremwetterereignisse stellt sich den Fragestellern die Frage, ob eine mögliche Einbindung dieser Kräfte in militärisch geprägte Planungen Auswirkungen auf die originären Aufgaben der Gefahrenabwehr haben könnte. Insbesondere ist für sie von Interesse, ob durch Planungen, Übungen oder Unterstützungsleistungen im Rahmen des Operationsplans Deutschland Einschränkungen für die Einsatzfähigkeit des regulären Katastrophenschutzes entstehen könnten. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche konkrete Rolle ist für ehrenamtliche Kräfte des Katastrophenschutzes im Rahmen des Operationsplans Deutschland vorgesehen?  2. Welche Organisationen (z. B. Feuerwehren, Technisches Hilfswerk, Hilfsorganisationen) sind in die Planungen eingebunden?  3. Erfolgt die Einbindung ehrenamtlicher Kräfte ausschließlich indirekt über ihre Organisationen, oder ist auch eine unmittelbare Heranziehung vorgesehen?  4. Auf welcher rechtlichen Grundlage könnte eine Heranziehung ehrenamtlicher Kräfte für Aufgaben im Kontext des Operationsplans Deutschland erfolgen?  5. In welchem Umfang plant die Bundesregierung Übungen oder Ausbildungsmaßnahmen, an denen ehrenamtliche Kräfte teilnehmen sollen?  6. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass eine Mitwirkung im Rahmen des Operationsplans nicht zu Personalengpässen im regulären Katastrophenschutz führt?  7. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie sich eine zusätzliche Einbindung auf die Einsatzbereitschaft bei Bränden, Naturkatastrophen oder schweren Unglücksfällen auswirken könnte?  8. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko von Zielkonflikten zwischen militärischer Unterstützung und originären Aufgaben der Gefahrenabwehr?  9. Welche Abstimmungen haben hierzu mit den Bundesländern stattgefunden, die maßgeblich für den Katastrophenschutz zuständig sind (vgl. Frage 8)? 10. Plant die Bundesregierung zusätzliche personelle oder finanzielle Maßnahmen zur Stärkung des Katastrophenschutzes, um mögliche Mehrbelastungen auszugleichen? 11. Wie wird sichergestellt, dass Arbeitgeber ehrenamtlicher Helfer durch mögliche zusätzliche Verpflichtungen nicht übermäßig belastet werden? 12. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass eine stärkere sicherheitspolitische Einbindung des Katastrophenschutzes dessen primär zivile Ausrichtung verändern könnte? 13. Gibt es Szenarien unterhalb des Verteidigungsfalls, in denen ehrenamtliche Kräfte zur Unterstützung militärischer Aufgaben herangezogen werden könnten? 14. Welche Schutzmechanismen bestehen, um die jederzeitige Verfügbarkeit ehrenamtlicher Kräfte für akute Gefahrenlagen in Deutschland zu gewährleisten? 15. Wurden Verbände und Interessenvertretungen der ehrenamtlichen Helfer in die Planungen einbezogen, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen? 16. Wie berücksichtigt die Bundesregierung in ihren Planungen Mehrfachengagements ehrenamtlicher Helfer, die gleichzeitig in mehreren Organisationen tätig sind (z. B. Freiwillige Feuerwehr, Technisches Hilfswerk oder Hilfsorganisationen), und werden solche Personen in der Personalbedarfsplanung mehrfach oder nur einmal erfasst? Berlin, den 23. März 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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