Heranziehung ehrenamtlicher Kräfte des Katastrophenschutzes im Rahmen des Operationsplans Deutschland und mögliche Auswirkungen auf die zivile Gefahrenabwehr
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Heranziehung ehrenamtlicher Kräfte des Katastrophenschutzes im Rahmen des Operationsplans Deutschland und mögliche Auswirkungen auf die zivile Gefahrenabwehr
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5026
21. Wahlperiode 26.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lars Schieske, Jörn König, Thomas Korell, Steffen Janich,
Sascha Sascha Lensing, Arne Raue, Edgar Naujok, Andreas Bleck, Bastian
Treuheit und der und der Fraktion der AfD
Heranziehung ehrenamtlicher Kräfte des Katastrophenschutzes im Rahmen
des Operationsplans Deutschland und mögliche Auswirkungen auf die zivile
Gefahrenabwehr
Der Operationsplan Deutschland beschreibt den Einsatz der Bundeswehr in
Frieden, Krise und Krieg sowie die gesamtstaatliche Zusammenarbeit zwischen
militärischen und zivilen Akteuren. In diesem Zusammenhang wird eine
stärkere Vernetzung von Streitkräften, Sicherheitsbehörden sowie Strukturen des
Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes angestrebt.
Ehrenamtliche Kräfte – insbesondere bei Feuerwehren, Hilfsorganisationen und
dem Technischen Hilfswerk – bilden jedoch das Rückgrat der Gefahrenabwehr
in Deutschland. Vor dem Hintergrund bereits bestehender Personalengpässe,
steigender Einsatzbelastungen sowie zunehmender Extremwetterereignisse
stellt sich den Fragestellern die Frage, ob eine mögliche Einbindung dieser
Kräfte in militärisch geprägte Planungen Auswirkungen auf die originären
Aufgaben der Gefahrenabwehr haben könnte. Insbesondere ist für sie von Interesse,
ob durch Planungen, Übungen oder Unterstützungsleistungen im Rahmen des
Operationsplans Deutschland Einschränkungen für die Einsatzfähigkeit des
regulären Katastrophenschutzes entstehen könnten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkrete Rolle ist für ehrenamtliche Kräfte des
Katastrophenschutzes im Rahmen des Operationsplans Deutschland vorgesehen?
2. Welche Organisationen (z. B. Feuerwehren, Technisches Hilfswerk,
Hilfsorganisationen) sind in die Planungen eingebunden?
3. Erfolgt die Einbindung ehrenamtlicher Kräfte ausschließlich indirekt über
ihre Organisationen, oder ist auch eine unmittelbare Heranziehung
vorgesehen?
4. Auf welcher rechtlichen Grundlage könnte eine Heranziehung
ehrenamtlicher Kräfte für Aufgaben im Kontext des Operationsplans Deutschland
erfolgen?
5. In welchem Umfang plant die Bundesregierung Übungen oder
Ausbildungsmaßnahmen, an denen ehrenamtliche Kräfte teilnehmen sollen?
6. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass eine
Mitwirkung im Rahmen des Operationsplans nicht zu Personalengpässen im
regulären Katastrophenschutz führt?
7. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie sich eine
zusätzliche Einbindung auf die Einsatzbereitschaft bei Bränden,
Naturkatastrophen oder schweren Unglücksfällen auswirken könnte?
8. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko von Zielkonflikten
zwischen militärischer Unterstützung und originären Aufgaben der
Gefahrenabwehr?
9. Welche Abstimmungen haben hierzu mit den Bundesländern
stattgefunden, die maßgeblich für den Katastrophenschutz zuständig sind (vgl.
Frage 8)?
10. Plant die Bundesregierung zusätzliche personelle oder finanzielle
Maßnahmen zur Stärkung des Katastrophenschutzes, um mögliche
Mehrbelastungen auszugleichen?
11. Wie wird sichergestellt, dass Arbeitgeber ehrenamtlicher Helfer durch
mögliche zusätzliche Verpflichtungen nicht übermäßig belastet werden?
12. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass eine stärkere
sicherheitspolitische Einbindung des Katastrophenschutzes dessen primär zivile
Ausrichtung verändern könnte?
13. Gibt es Szenarien unterhalb des Verteidigungsfalls, in denen
ehrenamtliche Kräfte zur Unterstützung militärischer Aufgaben herangezogen
werden könnten?
14. Welche Schutzmechanismen bestehen, um die jederzeitige Verfügbarkeit
ehrenamtlicher Kräfte für akute Gefahrenlagen in Deutschland zu
gewährleisten?
15. Wurden Verbände und Interessenvertretungen der ehrenamtlichen Helfer
in die Planungen einbezogen, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
16. Wie berücksichtigt die Bundesregierung in ihren Planungen
Mehrfachengagements ehrenamtlicher Helfer, die gleichzeitig in mehreren
Organisationen tätig sind (z. B. Freiwillige Feuerwehr, Technisches Hilfswerk oder
Hilfsorganisationen), und werden solche Personen in der
Personalbedarfsplanung mehrfach oder nur einmal erfasst?
Berlin, den 23. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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