Schriftliche Frage 214 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Wie hoch ist der jährliche Mittelabfluss von den Finanzmitteln aus dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in die jeweiligen Bundesl…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 214 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Wie hoch ist der jährliche Mittelabfluss von den Finanzmitteln aus dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in die jeweiligen Bundesl…
Frage 214 (Ates Gürpinar, Die Linke):
Wie hoch ist der jährliche Mittelabfluss von den Finanzmitteln aus dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in die jeweiligen Bundesländer seit 2020, und welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um nach dem Auslaufen der bis 2026 zeitlich befristeten Bundesmittel aus dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst eine nachhaltige Finanzierung sowie den dauerhaften Erhalt der im Rahmen des Paktes geschaffenen Personalstellen und Strukturen sicherzustellen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 7. April 2026:
Der Bund unterstützt die Länder gemäß Paktwortlaut gegen Nachweis einmalig in Höhe von 3,1 Mrd. Euro durch eine zeitlich befristete Überlassung von Umsatzsteueranteilen. Dieser Betrag wird auf sechs ansteigende Tranchen aufgeteilt (2021: 200 Mio. Euro; 2022: 350 Mio. Euro; 2023: 500 Mio. Euro; 2024: 600 Mio. Euro; 2025: 700 Mio. Euro; 2026: 750 Mio. Euro). Die fünfte Tranche in Höhe von 700 Mio. Euro wurde im Jahr 2025 mit dem Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2025 (FAG-Änderungsgesetz 2025, Gesetz vom 27. Oktober 2025 – BGBl. I 2025, Nr. 255) umgesetzt. Die Verteilung der Mittel auf die Länder erfolgt hierbei nach dem einwohnerbezogenen Schlüssel der länderhorizontalen Umsatzsteuerverteilung. Der Bund und das Bundesministerium für Gesundheit haben den Ländern im Februar und März 2026 mitgeteilt, dass eine Fortsetzung des Pakts aus (finanz-)verfassungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen ist. Darüber hinaus lassen die aktuelle Haushaltslage und Vorgaben des Bundesrechnungshofes und des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages u. a. eine dauerhafte Finanzierung von Personal auf kommunaler Ebene durch den Bund nicht zu. Gleichwohl ist es im Bundesinteresse, die Paktergebnisse unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilung und Finanzverantwortung zwischen Bund und Ländern nachhaltig zu sichern und zu verstetigen. Der Bund wird im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten die Weiterentwicklung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes begleiten und insbesondere über seine nachgeordneten Behörden unterstützen.
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