Bemühungen der Bundesregierung zur (vorzeitigen) Rücküberstellung und zur Verbesserung der Haftbedingungen von Maja T.
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Bemühungen der Bundesregierung zur (vorzeitigen) Rücküberstellung und zur Verbesserung der Haftbedingungen von Maja T.
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2871
21. Wahlperiode 20.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Luke Hoß, Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-Mieke Bremer,
Agnes Conrad, Mandy Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Ferat Koçak, Jan
Köstering, Sonja Lemke, Luigi Pantisano, Bodo Ramelow, Lea Reisner, David
Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat, Anne Zerr und
der Fraktion Die Linke
Bemühungen der Bundesregierung zur (vorzeitigen) Rücküberstellung und zur
Verbesserung der Haftbedingungen von Maja T.
Die Bundesrepublik Deutschland ist durch die Grundrechte und internationale
Menschenrechtsverträge – darunter die Europäische
Menschenrechtskonvention (EMRK), das internationale Übereinkommen gegen Folter und andere
grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe sowie die
UN-Mindestgrundsätze für die Behandlung von Gefangenen (Nelson-Mandela-
Regeln) – verpflichtet, die Rechte auf faire Verfahren, menschenwürdige
Haftbedingungen und Schutz vor willkürlicher Freiheitsentziehung zu achten und
auch für eigene Staatsangehörigen im Ausland einzufordern.
Maja T., identifiziert sich als non-binär und wurde im Juni 2024 von
Deutschland an Ungarn ausgeliefert. Maja T. werden im sogenannten Budapest-
Komplex körperliche Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten
vorgeworfen. Die Auslieferung erfolgte in einer solchen Geschwindigkeit, dass
Rechtsschutz nicht rechtzeitig gesucht werden konnte. Unmittelbar nach Erlass des
Auslieferungsbeschlusses wurde dieser an den Generalbundesanwalt und die
sächsische Polizei übersandt. Der Anwalt Maja T.s erhielt ihn erst mehrere
Stunden später. Trotz Ankündigung, hiergegen vorzugehen, wurde die
Auslieferung in der Nacht unter Einsatz eines Hubschraubers vollzogen. Nachdem am
folgenden Morgen um 7:38 Uhr ein Eilantrag, gerichtet auf einen Stopp der
Auslieferung, beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einging, erließ dieses
kurz darauf eine Halteaufforderung. Zu diesem Zeitpunkt war Maja T. schon in
der Gewalt österreichischer Behörden. Nicht einmal eine Stunde nach der
Übergabe Maja T.s durch Österreich an Ungarn untersagte das BVerfG die
Auslieferung im Wege der einstweiligen Anordnung. Später stellte es fest, dass die
Prüfung menschenrechtskonformer Haftbedingungen in Ungarn nicht
ausreichend erfolgt sei (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Februar 2024 –
2 BvR 2180/23, www.tagesschau.de/inland/auslieferung-ungarn-104.html). Seit
der Überstellung befindet sich Maja T. in ungarischer Untersuchungshaft unter
Bedingungen, die nach übereinstimmenden Medienberichten und Angaben der
Verteidigung teils gravierende menschenrechtliche Mängel aufweisen.
Zu den besonders kritikwürdigen Haftbedingungen zählen:
– monatelange Einzelhaft ohne sozialen Kontakt zu Mitgefangenen (www.nd-
aktuell.de/artikel/1172344.budapest-komplex-maja-t-und-der-krieg-gegen-d
ie-antifa.html),
– mehrmonatige Pausen zwischen den Hauptverhandlungsterminen, obwohl
sich Maja T. in Untersuchungshaft befindet – also als unschuldig gilt
(www.lto.de/recht/hintergruende/h/ungarn-maja-t-budapest-komplex-weiter
e-termine),
– regelmäßige nächtliche Sichtkontrollen sowie permanente
Kameraüberwachung, auch während des Schlafs (vgl. www.freitag.de/autoren/
christopherwimmer/hungerstreik-in-ungarn-deutsche-antifaschist-in-maja-t-im-gefaeng
niskrankenhaus),
– unhygienische Zustände in der Zelle, u. a. Kakerlakenbefall und
mangelhafte sanitäre Versorgung (www.l-iz.de/leben/gesellschaft/2025/06/antifaschist
in-maja-hungerstreik-626091),
– eingeschränkter Zugang zu medizinischer Versorgung, Hygieneartikeln und
angemessener Ernährung (www.fr.de/politik/begraben-hungerstreik-in-unga
rn-maja-t-fuehlt-sich-lebendig-93771873.html),
– erhebliche Einschränkungen der Verteidigung, etwa durch verspätete oder
fehlende Übersetzungen von Prozessunterlagen und erschwerten Kontakt
zur anwaltlichen Vertretung, öffentliche Vorführung im Gericht unter
restriktiven und stigmatisierenden Bedingungen, z. B. mit Fuß- und
Handfesseln sowie Leinenführung (www.nd-aktuell.de/artikel/1191713.budapest-ko
mplex-einzelhaft-in-ungarn-maja-t-tritt-in-hungerstreik.html).
Angesichts dieser Umstände der Haft und des Gerichtsverfahrens und der
bekannten Rückschritte im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und Haftbedingungen
in Ungarn interessiert die Fragstellenden, ob die Bundesregierung ausreichende
Maßnahmen ergriffen hat, um die Menschenrechte und die persönliche
Unversehrtheit einer deutschen Staatsbürgerin im Ausland zu gewährleisten. Wegen
der nach Auffassung der Fragestellenden überfallartigen und
verfassungswidrigen Auslieferung von Maja T. an Ungarn sehen sie die Bundesregierung
diesbezüglich in einer besonderen Verantwortung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die realen
Bedingungen in ungarischen Haftanstalten (bitte nach Haftanstalt und Quelle
der Information aufschlüsseln)?
2. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die
Haftbedingungen von Maja T. vor, und woher stammen diese Informationen?
3. Hält die Bundesregierung die Haftbedingungen von Maja T. für
menschenrechtskonform, wenn ja, bitte begründen, und wenn nein, was
unternimmt sie diesbezüglich?
4. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um eine
Rücküberstellung von Maja T. vor Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens
in Ungarn zu erreichen (bitte nach Ressorts aufschlüsseln), und welcher
Geschäftsbereich der Bundesregierung ist hier federführend?
5. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung oder hat sie
gegebenenfalls bereits unternommen, um die Haftbedingungen von Maja
T. zu verbessern (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?
6. Wann hat die Bundesregierung gegebenenfalls Gespräche mit der
ungarischen Regierung zu einer Rücküberstellung von Maja T. vor Abschluss
des erstinstanzlichen Verfahrens oder zur Verbesserung der
Haftbedingungen geführt (bitte nach Ressorts und Abteilung des jeweiligen
Ressorts aufschlüsseln, sowie Datum und Gesprächsinhalt nennen)?
7. Hat die ungarische Regierung gegebenenfalls Bedingungen für die
Verbesserung von Haftbedingungen von Maja T. gegenüber der deutschen
Seite formuliert, und wenn ja, bitte angeben, für welche Verbesserung
welche Bedingungen formuliert wurden?
8. Hat die ungarische Regierung gegenüber der deutschen Seite
Bedingungen für die Rücküberstellung von Maja T. vor Abschluss des
erstinstanzlichen Strafverfahrens formuliert, und wenn ja, welche?
9. Beabsichtigt die Bundesregierung, im Wege der Staatenbeschwerde
gemäß Artikel 33 EMRK gegen Ungarn wegen der Bedingungen in
ungarischen Haftanstalten vorzugehen, wenn ja, in welchem Stadium befinden
sich diese Überlegungen, und wenn nein, warum nicht?
10- Wird sich die Bundesregierung um eine Verbesserung der
Haftbedingungen von Maja T. und eine Rücküberstellung schon vor Abschluss des
Strafverfahrens in Ungarn bemühen, wenn ja, wie, und wenn nein,
warum nicht?
11. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Zusicherung Ungarns, im
Falle einer Verurteilung Maja T.s eine Rücküberstellung nach
Deutschland vorzunehmen, eingehalten wird (bitte begründen)?
12. Mit welcher Dauer rechnet die Bundesregierung für das
Rücküberstellungsverfahren?
13. Hat die Bundesregierung Vorkehrungen getroffen, um einen möglichst
schnellen Abschluss des Rücküberstellungsverfahrens zu gewährleisten,
wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
14. Welche Konsequenzen wurden gezogen oder sind geplant in Bezug auf
die verfassungswidrige Auslieferung von Maja T., auch zur
Verhinderung weiterer vergleichbarer Fälle in der Zukunft, insbesondere in Bezug
den Umstand, dass die Auslieferung derart schnell vollzogen wurde,
dass kein effektiver Rechtsschutz durch Anrufung und Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts mehr möglich war, obwohl nach Auffassung
der Fragestellenden den handelnden staatlichen Behörden bewusst
gewesen sein muss, dass eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu
erwarten ist (bitte ausführen)?
15. Welchen Anteil hatten Behörden oder Bedienstete im
Verantwortungsbereich des Bundes bei der verfassungswidrigen und nach Auffassung der
Fragestellenden überfallsartig vollzogenen Auslieferung von Maja T.
(bitte so genau wie möglich darstellen), und welche Konsequenzen hat
die Bundesregierung hieraus gezogen bzw. welche Maßnahmen wurden
beschlossen oder sind geplant, um vergleichbare Fälle in der Zukunft
möglichst zu verhindern oder auszuschließen (bitte ausführen)?
Berlin, den 18. November 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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