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Einfluss der Gaslobby auf die Entscheidungen der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/3170)

dip / drucksache 21.01.2026 · WP 21 · 21/3748 · Antwort · Original ↗

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Einfluss der Gaslobby auf die Entscheidungen der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/3170) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3748 21. Wahlperiode 21.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Fabian Fahl, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/3170 – Einfluss der Gaslobby auf die Entscheidungen der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat beschlossen, die bislang von Verbraucherinnen und Verbrauchern finanziell mitgetragene Gasspeicherumlage mit Wirkung zum 1. Januar 2026 abzuschaffen, und vorgesehen, die damit verbundenen Kosten aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu tragen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welchen Einfluss Unternehmen und Verbände der Gaswirtschaft auf diese Entscheidung genommen haben. Die Kohlenstoffstrategie der Bundesregierung richtet sich derzeit auf technologische Lösungen im Rahmen der Carbon-Management-Strategie (CMS), die vor allem auf Carbon Capture and Storage (CCS) und mit ihr verwandte Konzepte sowie die hierfür notwendige Infrastruktur setzt. CCS soll mit dem Kohlendioxidspeichergesetz umgesetzt werden. Diese Strategie soll sich auf nicht vermeidbare Emissionen richten. Die Gaswirtschaft verfügt in Deutschland über außergewöhnlich starke und gut vernetzte Lobbystrukturen (www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/gasl obby-studie-lobbycontrol.pdf). Große Energiekonzerne, Industrie- und Lobbyverbände haben über Jahrzehnte hinweg erfolgreich politische Narrative wie die Erzählung vom Gas als angeblich „saubere Brückentechnologie“ verankert und so politische Entscheidungen zu ihren Gunsten beeinflusst. Die Gaslobby nutzt ihre ökonomische Macht gezielt, um politischen Einfluss zu sichern, etwa durch Sponsoring von Parteitagen, privilegierte Zugänge zu Bundesministerien (u. a. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [BMWE], Deutsche Energie-Agentur [DENA], Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft [www.lobbycontrol.de/pipelines-in-die-politik-die-macht-der-gaslobby-in-deu tschland/]) und Beteiligung an energiepolitischen Dialogformaten wie „Gas 2030“. Dadurch entsteht die Gefahr, dass die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger weiterhin zu Investitionen in Gas ermutigt und diese so in eine Gaskostenfalle geraten, langfristig an fossile Strukturen gebunden werden, während die Preise aufgrund des Emissionshandels steigen und kostengünstigere erneuerbare Alternativen ungenutzt bleiben. Dies verschärft sich durch die wachsende finanzielle Belastung: Mit jedem Anstieg der Gaspreise und den steigenden Netzentgelten, die sich durch den Rückzug weiterer Kunden aus den Gasnet- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 21. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. zen zusätzlich erhöhen, tragen die verbleibenden Verbraucherinnen und Verbraucher die wachsenden Kostenlasten. Vor diesem Hintergrund ist es von allgemeinem Interesse, zu wissen, welche Kontakte, Einflussnahmen und Entscheidungsprozesse zwischen Bundesregierung und Gaswirtschaft bzw. deren Vertreterinnen und Vertretern bestehen, wie diese entstanden und welche Rolle fossile Lobbynetzwerke in der deutschen Energiepolitik spielen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.  1. Hat die Bundesregierung gezielt Treffen mit der Branche der Gasindustrie abgehalten bzw. zu solchen Treffen eingeladen oder an solchen Treffen teilgenommen, um Fragen zur Abschaffung der Gasspeicherumlage zu diskutieren, und wenn ja, wann waren diese Treffen, und mit welchen Unternehmen bzw. Lobbyverbänden, Kanzleien oder ähnlichen Institutionen hat man sich getroffen? Gespräche der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche Datum Interessenvertreterin bzw. Vertreter Thema/Inhalt 01.07.2025 Verband Kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) (u. a. mit Dr. Ulf Kämpfer und Ingbert Liebing) Antrittsgespräch zum Austausch von Positionen zu aktuellen energiepolitischen Themen (u. a. Gasspeicherumlage) 04.11.2025 Verband Kommunaler Unternehmen e. V. (VKU, Ingbert Liebing, HGF, und Dr. Kai Roger Lobo, stv. HGF) sowie Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW, Kerstin Andreae, HGF) Treffen zur Abschaffung der Gasspeicherumlage, insbesondere zur Weitergabe der Entlastung, die mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage einhergeht. Gespräch des Parlamentarischen Staatssekretärs im BMWE Stefan Rouenhoff Datum Interessenvertreterin bzw. Vertreter Thema/Inhalt 14.8.25 Austausch mit Stefan Dohler, Vorstandsvorsitzender der EWE AG und Präsident BDEW Treffen, bei dem es auch um die Abschaffung der Gasspeicherumlage ging.  2. Welche dieser Kontakte oder Treffen standen konkret im Zusammenhang mit der Diskussion über die Finanzierung der Gasspeicherumlage aus dem KTF und der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, und was waren die Ergebnisse dieser Treffen? Gespräch des Parlamentarischen Staatssekretärs im BMWE Stefan Rouenhoff Datum Interessenvertreterin bzw. Vertreter Thema/Inhalt 14.8.25 Austausch mit Stefan Dohler, Vorstandsvorsitzender der EWE AG und Präsident BDEW Treffen, bei dem es auch um die Abschaffung der Gasspeicherumlage und die Finanzierung über den KTF ging.  3. Wurde im Rahmen der Entscheidung zur Finanzierung der Gasspeicherumlage aus dem KTF eine Prüfung möglicher klimapolitischer Zielkonflikte vorgenommen (z. B. durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit [BMUKN], früher Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz [BMUV] oder das BMWE (früher Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz [BMWK]), und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fließen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) und finanzieren damit insbesondere den Klimaschutz im Gebäudebereich, die klimafreundliche Mobilität, den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft, die Transformation der Industrie, den Natürlicher Klimaschutz, aber auch Entlastungsmaßnahmen für Haushalte und Unternehmen. Ziel ist es, Investitionen in klimafreundliche Technologien zu fördern und die Kosten der CO2-Bepreisung abzufedern.  4. Welche Bundesministerien waren in die Vorbereitung der Entscheidung zur Finanzierung der Gasspeicherumlage aus dem KTF eingebunden? Zur Veranschlagung des entsprechenden Titels „Ausgleich der Gasspeicherumlage“ im Wirtschaftsplan 2025 des Klima- und Transformationsfonds wurden alle Ressorts der Bundesregierung im Rahmen des entsprechenden Kabinettsbeschlusses vom 24. Juni 2025 zum 2. Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 beteiligt.  5. Gab es explizite Vorschläge von Interessenverbänden, die im Zuge der Anpassung des Klima- und Transformationsfondsgesetzes die Anpassung des § 2 vorgeschlagen haben, sodass Ausgleichszahlungen zur Entlastung beim Gaspreis möglich werden (bitte jeweils mit Datum, Teilnehmenden und Anlass auflisten)? Der Bundesregierung sind keine Vorschläge dieser Art bekannt.  6. Gibt es seitens der Bundesregierung Erwägungen oder Bestrebungen, den Bau von Gaskraftwerken aus dem Haushalt oder Sondervermögen zu fördern oder zu finanzieren, und wenn ja, welche Gespräche mit Interessenvertretungen fanden diesbezüglich statt bzw. sind geplant (bitte jeweils mit Datum, Teilnehmenden und Anlass auflisten)? Die Bundesregierung wird die zukünftige Versorgungssicherheit im Stromsektor auch im Rahmen der überarbeiteten Kraftwerksstrategie und des Kapazitätsmechanismus durch kosteneffiziente, technologieneutrale Ausschreibungen für steuerbare Leistung sicherstellen. Die Optionen zur Finanzierung werden derzeit noch geprüft, hierzu fanden keine Gespräche mit Interessenvertretungen statt.  7. Welche Stellungnahmen, Positionspapiere oder anderweitigen Schreiben mit konkretem Bezug zur Kraftwerksstrategie der Bundesregierung sind von Unternehmen und Verbänden der Gaswirtschaft seit dem 26. Oktober 2021 bei der Bundesregierung eingegangen (bitte, soweit möglich, nach Absender, Datum und Themenbereich [z. B. LNG-Ausbau (LNG = Flüssigerdgas], Wasserstoff, Gasspeicherumlage, KTF-Mittel] aufschlüsseln)? Die Bundesregierung erreichen zahlreiche Schreiben zur Kraftwerksstrategie, sowohl von Seiten der Gaswirtschaft als auch von anderen Interessenvertretern. Der Bundesregierung ist ein intensiver Austausch mit allen Stakeholdern zur Kraftwerksstrategie wichtig. Eine systematische Ablage aller Eingaben erfolgt nicht. Eine vollständige Auflistung aller Stellungnahmen, Positionspapiere oder anderweitiger Schreiben mit Bezug zur Kraftwerksstrategie, die die Bundesregierung von Unternehmen und Verbänden der Gaswirtschaft seit dem 26. Oktober 2021 erhalten hat, ist daher nicht möglich. Für das federführend verantwortliche Referat im BMWE ist die Ende 2024 durchgeführte öffentliche Konsultation für ein Kraftwerkssicherheitsgesetz hervorzuheben, die allen Stakeholdern die Möglichkeit eröffnet hat, ihre Einschätzungen und Vorschläge zu dem geplanten Kraftwerkssicherheitsgesetz abzugeben (www.bundeswirtsch aftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/09/20240911-konsu ltation-kraftwerkstrategie.html / www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redakt ion/DE/Meldung/2024/20240911-kraftwerkssicherheitsgesetz.html). Im Zuge dieser Konsultation wurden u. a. auch Stellungnahmen der Gaswirtschaft eingereicht. • Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), 23.10.2024, Stellungnahme Eckpunkte Kraftwerkssicherheitsgesetz • Biogasrat, 23.10.2024, Stellungnahme Eckpunkte Kraftwerkssicherheitsgesetz • Zukunft Gas e. V., 23.10.2024, Stellungnahme Eckpunkte Kraftwerkssicherheitsgesetz • Open Grid Europe GmbH, 23.10.2024, Stellungnahme Eckpunkte Kraftwerkssicherheitsgesetz • Uniper, 18.10.2024, Stellungnahme Eckpunkte Kraftwerkssicherheitsgesetz • Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e. V., 23.10.2024, Stellungnahme Eckpunkte Kraftwerkssicherheitsgesetz • Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW), 23.10.2024, Stellungnahme Eckpunkte Kraftwerkssicherheitsgesetz • EnBW AG, 23.10.2024, Stellungnahme Eckpunkte Kraftwerkssicherheitsgesetz • RWE AG, 21.10.2024, Stellungnahme Eckpunkte Kraftwerkssicherheitsgesetz • STEAG GmbH / Iqony GmbH, 21.10.2024, Stellungnahme Eckpunkte Kraftwerkssicherheitsgesetz.  8. Gibt oder gab es Kooperationsvereinbarungen zwischen Unternehmen oder Verbänden der Gaswirtschaft und Bundesministerien, nachgeordneten Behörden oder von ihr beauftragten Unternehmen, und wenn ja, in welchem Umfang wurden diese Vereinbarungen seit 2021 verlängert, erneuert oder angepasst? Der Bundesregierung sind keine Vereinbarungen im genannten Sinne bekannt.  9. Welche ehemaligen Mitglieder der Bundesregierung oder Staatssekretäre haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2014 gegenüber der Bundesregierung oder ihren nachgeordneten Behörden in irgendeiner Form Vermittlungs-, Beratungs- oder Kontaktfunktionen zugunsten von Unternehmen oder Verbänden der Gaswirtschaft oder russischen Energieunternehmen (z. B. Gazprom) wahrgenommen, und in welchem Umfang wurden dazu Treffen, Gespräche oder Schriftwechsel dokumentiert (bitte jeweils mit Datum, ggf. Teilnehmenden und Anlass auflisten)? Eine Dokumentation aller Austausche der Bundesregierung mit ehemaligen deutschen Amtsträgerinnen und Amtsträgern erfolgt grundsätzlich nicht. Zudem pflegen die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Die Bundesregierung hat sich zu möglichen Kontakten im Sinne der Fragestellung in zahlreichen Antworten auf entsprechende parlamentarische Fragen geäußert, u. a. in ihren Antworten zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/10433, auf die Schriftliche Frage 4 des Abgeordneten Fabio De Masi auf Bundestagsdrucksache 19/32679, auf die Schriftliche Frage 10 des Abgeordneten Matthias Hauer auf Bundestagdrucksache 20/634 und auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/162. Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche hat sich am 10. September 2025 und am 15. Dezember 2025 jeweils unter anderem mit Andreas Feicht, ehemals Staatssekretär im BMWi und aktuell Vorstandsvorsitzender RheinEnergie AG, getroffen. Andreas Feicht nahm auch an der Auslandsdienstreise in die Vereinigten Arabischen Emirate und Katar vom 16. bis 19. November 2025 als Mitglied der Wirtschaftsdelegation teil. 10. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über konkrete Kontakte, Treffen oder Delegationsreisen des Ost-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft e. V. im Zusammenhang mit der Vermittlung von Gasprojekten und energiepolitischen Kooperationen zwischen deutschen Unternehmen und Energieakteuren aus Russland bzw. seit 2022, infolge des russischen Angriffskrieges, aus Aserbaidschan, und wenn ja, welche? Dem BMWE liegen zu beiden Frageteilen keine Erkenntnisse vor. Bei Fragen zu Kontakten, Treffen oder Delegationsreisen des Ost-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft wenden Sie sich bitte an den Ost-Ausschuss. 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verflechtungen von Gasunternehmen mit russischen oder aserbaidschanischen Energieunternehmen, insbesondere im Zusammenhang mit Wintershall Dea GmbH, Uniper SE, Securing Energy for Europe GmbH (SEFE) und Nord Stream AG? Uniper bezieht seit September 2022 keine Pipelinegaslieferungen aus Russland mehr. Der Grund hierfür ist, dass Gazprom Export seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Uniper nicht mehr nachgekommen ist und die Lieferungen eingestellt hat. Wegen der ausgebliebenen Lieferungen hat ein internationales Schiedsgericht Uniper das Recht zugesprochen, die Verträge mit Gazprom zu kündigen. Uniper hat dieses Kündigungsrecht genutzt und am 12. Juni 2024 die Lieferverträge mit der russischen Gazprom Export gekündigt (www.u niper.energy/news/de/uniper-kuendigt-russische-gasliefervertraege). Dementsprechend hat Uniper heute keinerlei vertragliche Vereinbarungen mehr mit Gazprom zur Abnahme von Erdgas. Direkte Lieferbeziehungen zwischen Uniper und russischen Vertragspartnern über Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) bestehen nicht. Uniper hat einen Liefervertrag mit der Azerbaijan Gas Marketing Company (AGSC), der Vermarktungsgesellschaft des sogenannten Shah Deniz II Konsortiums abgeschlossen, die ausschließlich Erdgas aus dem BP operierten Shah- Deniz Erdgasfeld verkauft. Mit der State Oil Company of the Republic of Azerbaijan (SOCAR) hat sich Uniper zu mehreren Nachhaltigkeitsthemen ausgetauscht, unter anderem zur Dekarbonisierung und zu Unipers Pflichten aus dem deutschen Lieferkettengesetz. Bezüglich SEFE sind der Bundesregierung LNG- bzw. Gasbezugsverträge mit der russischen Yamal LNG und der aserbaidschanischen SOCAR (State Oil Company of Azerbaijan Republic) bekannt. Zur Wintershall Dea GmbH und zur Nord Stream AG liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. 12. Welche Kontakte, Treffen oder Reisen gab es zwischen Mitgliedern der Bundesregierung bzw. Staatssekretären und US-amerikanischen Akteuren mit Geschäftsinteressen im Gassektor seit 2022? Für den Zeitraum 1. Januar 2022 bis März 2023 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE auf Bundestagsdrucksache 20/6230 verwiesen. Als Akteure mit Geschäftsinteressen im Gassektor werden jene Unternehmen gezählt, die Ihr primäres Tätigkeitsfeld im Gassektor haben. Datum BKAmt Art des Kontakts US-Akteur 12.06.2023 Staatssekretär Dr. Jörg Kukies Treffen PAGE Coalition 29.01.2024 Staatssekretär Dr. Jörg Kukies Konferenz Baker Hughes 09.02.2024 Bundeskanzler Olaf Scholz Staatssekretär Dr. Jörg Kukies Business Round Table/ Wirtschaftsfrühstück/ Excelerate Energy, Venture Global LNG 28.08.2024 Bundeskanzler Olaf Scholz, Staatssekretär Dr. Jörg Kukies Treffen ConocoPhillips 24.09.2024 Staatssekretär Dr. Jörg Kukies U.S.-Germany High-Level Economic Dialogue Business Roundtable ConocoPhillips ExxonMobil Datum BMF Art des Kontakts US-Akteur 13.11.2025 Staatssekretär Steffen Mayer Treffen ConocoPhillips Datum BMWE Art des Kontakts US-Akteur 22.05.2024 Bundesminister Robert Habeck Treffen Venture Global 20.06.2025 Bundesministerin Katherina Reiche Roundtable mit US- Unternehmen in der US Chamber of Commerce u. a. Venture Global, ExxonMobil, Baker Hughes 20.06.2025 Bundesministerin Katherina Reiche Treffen Venture Global 13. An welchen Reisen in die USA hat die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche teilgenommen, und welche Termine hat sie in den USA wahrgenommen, die einen Bezug zur Gaswirtschaft bzw. zu der Energieversorgung mit Gas hatten? Die Bundesministerin Katherina Reiche ist vom 18. bis 22. Juni 2025 nach Washington gereist. Dort hat sie die in der Antwort zu Frage 12 gelisteten Treffen wahrgenommen. Vom 12. bis 14. Oktober 2025 ist die Bundesministerin Katherina Reiche nach New York City gereist. 14. In welcher Funktion nahm Bundesministerin Katherina Reiche am Meeting der Nuclear Alliance am 20. Oktober 2025 in Luxemburg teil, was war Ergebnis dieses Meetings, und wer hat die Reise dorthin finanziert? Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, hat im Rahmen des Energierates am 16. Juni 2025 an einem Treffen der Nuklear- Allianz als Beobachterin teilgenommen. Bei dem Treffen ging es vor allem darum zuzuhören, um sich ein besseres Bild der Diskussionen zu machen. Aus dem Treffen werden keine konkreten Maßnahmen folgen. 15. Hat die Bundesregierung seit 2021 Verfahren, Prüfmechanismen oder sonstige Maßnahmen implementiert oder angewandt, um Interessenkonflikte durch frühere oder gegenwärtige Tätigkeiten von Regierungsmitgliedern, leitenden Beamten oder externen Beraterinnen und Beratern mit beruflicher oder wirtschaftlicher Nähe zur Gaswirtschaft zu erkennen und ggf. zu vermeiden, und wenn ja, welche, und ggf. mit welchen Konsequenzen? Die Bundesregierung versteht die Fragestellung dahingehend, dass sie Mitglieder der Bundesregierung, die Parlamentarischen Staatssekretäre, die beamteten Staatssekretäre und externe Berater umfasst. Die Achtung der Anforderungen an Integrität und die Vermeidung von Interessenkonflikten sind grundlegend, um das Vertrauen in demokratische Willensbildungsprozesse auf Bundesebene aufrecht zu erhalten. Zur Vermeidung von und zum Umgang mit Interessenkonflikten finden daher zahlreiche rechtliche Vorgaben Anwendung. Für Mitglieder der Bundesregierung ergibt sich der Grundsatz der Vermeidung von Interessenkonflikten bereits aus Artikel 66 des Grundgesetzes, der in § 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung aufgegriffen wird und durch die Verweisung des § 7 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre ebenso für die Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre gilt. Beamtete Staatssekretärinnen und Staatssekretäre unterliegen als Beamtinnen und Beamten den allgemeinen Regelungen zu Interessenkonflikten, welche sich unter anderem aus dem Bundesbeamtengesetz sowie der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung und deren Anlagen ergeben. Spezielle Regelungen mit Bezug zur Gaswirtschaft wurden nicht implementiert. a) In welchen Fällen von Nähe zur Gaswirtschaft wurde die Karenzzeitregelung (§ 6 des Bundesministergesetzes [BMinG], § 105 des Bundesbeamtengesetzes [BBG]) angewandt, verlängert oder geprüft? Sämtliche Entscheidungen der Bundesregierung nach § 6b des Bundesministergesetzes werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts kein Anspruch auf anschauliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Informationen besteht. Die Bundesregierung prüft in allen Fällen, in denen eine nachamtliche Tätigkeit angezeigt wird, ob diese gemäß § 105 des Bundesbeamtengesetzes genehmigungsfähig ist. Die Betroffenen werden über die Entscheidung jeweils schriftlich informiert. Sofern die Beeinträchtigung dienstlicher Interessen zu besorgen ist, wird die Tätigkeit untersagt oder nur unter Auflagen genehmigt. Die Vorschrift wird damit in allen Fällen angewandt und geprüft. Die Anzeigepflicht endet gemäß § 105 Absatz 3 BBG fünf Jahre nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, wenn die Beamtin oder der Beamte mit Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand tritt, und in den übrigen Fällen sieben Jahre nach Beendigung des Beamtenverhältnisses. Diese Fristen sind nicht verlängerbar. b) In welchen Fällen von Nähe zur Gaswirtschaft wurden weitere Kontrollinstrumente (z. B. verpflichtende Offenlegung früherer Beschäftigungsverhältnisse, Unvereinbarkeitsprüfungen, interne Complianceoder Vetting-Verfahren) genutzt? Die Bundesregierung stellt in allen Fällen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und internen Compliance-Regeln sicher. Eine Pflicht zur Offenlegung früherer Beschäftigungsverhältnisse besteht indes grundsätzlich nicht. c) Plant die Bundesregierung, diese Regelungen zu verschärfen? Verschärfungen im Sinne der Fragestellung sind aktuell nicht vorgesehen. 16. Hat die Bundesregierung Treffen durchgeführt oder geplant, die der Vorbereitung oder Planung von Infrastruktur zum Transport von CO2 zur Verbringung in das oder aus dem Ausland dienen, und wenn ja, welche (bitte mit Datum, Teilnehmenden und Anlass auflisten)? Grundsätzlich liegt es an der Privatwirtschaft die Infrastruktur für den grenzüberschreitenden CO2-Transport zu errichten. Die aktuelle Bundesregierung hat bislang keine zielgerichteten Treffen diesbezüglich durchgeführt. Allerdings wird das Thema des grenzüberschreitenden CO2-Transports regelmäßig in Gesprächen mit Verbänden und Unternehmen sowie anderen Mitgliedstaaten adressiert. Dabei geht es vor allem darum, die regulatorischen und wirtschaftlichen Herausforderungen für den CO2-Transport entlang der Prozesskette nachzuvollziehen. 17. Hat die Bundesregierung im Rahmen etwaiger Planungen für einen internationalen CO2-Speichermarkt bereits Gespräche mit Unternehmen oder Vertreterinnen oder Vertretern anderer Länder geführt, und wenn ja, mit wem (bitte jeweils mit Datum, Teilnehmenden und Anlass auflisten)? Die Bundesregierung führt regelmäßig Gespräche mit einer Vielzahl von Stakeholdern zum Thema der CO2-Speicherung. Es gibt diverse Projekte in der EU und außerhalb, die auch von der Bundesregierung beobachtet werden. Auf EU- Ebene wird das Thema der CO2-Speicherung systematisch verfolgt. Die EU hat als Ziel eine jährliche CO2-Injektionskapazität in Höhe von 50 Millionen Tonnen ausgegeben. Entsprechende Maßnahmen zur Erreichung des Ziels, inklusive der Verpflichtung erdgas- und erdölfördernder Unternehmen, können dem Net Zero Industry Act (NZIA, Verordnung (EU) 2024/1735) entnommen werden. Die EU prüft zudem die Möglichkeit auch Speicher außerhalb der EU für EU-Unternehmen als ökonomisch attraktiv nutzbar zu machen. Das Thema wird von der Kommission konkret im Rahmen der Verhandlungen zur geplanten Verbindung des EU-Emissionshandels mit dem UK-Emissionshandel adressiert. Die Bundesregierung hat keine Pläne für die Entwicklung eines internationalen CO2-Speichermarktes. Es ist Aufgabe der Unternehmen, sich um die Exploration und Erschließung etwaiger CO2-Speicher zu bemühen. 18. Sind seitens der Bundesregierung Gespräche geplant, um einen bilateralen Handel mit CO2 zur Speicherung oder Weiterverwendung vorzubereiten, wenn ja, mit wem, und wann? Bereits heute ist der Handel von CO2 innerhalb der EU rechtlich möglich. Zur Ermöglichung des Exports von CO2 zwecks Speicherung unter dem Meeresboden bedarf es jedoch der Ratifizierung einer Änderung des Londoner Protokolls sowie der Erklärung der vorläufigen Anwendbarkeit dieser Änderung. Grundsätzlich ist auch eine zusätzliche bilaterale Vereinbarung zwischen CO2- exportierendem und -importierendem Land notwendig. Die Ratifizierung der Änderung des Londoner Protokolls befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren (Bundestagsdrucksache 21/3194). 19. Gab es seitens der Bundesregierung Gespräche über Erwägungen oder Planungen, eine Anrechenbarkeit von Negativemissionen im Rahmen des Emissionshandels einzuführen, wenn ja, wann, und mit wem (bitte jeweils mit Datum, Teilnehmenden und Anlass auflisten)? Die Bundesregierung hat sich dafür eingesetzt, dass die EU-Kommission die Frage der Anrechenbarkeit von Negativemissionen im EU-Emissionshandel im Rahmen der für Mitte 2026 anstehenden Review adressiert. 20. Unterhält die Bundesregierung Kontakte zur Carbon Management Allianz oder dessen Beiräten, und hat die Bundesregierung diese im Rahmen von politischen Planungen zur Kohlenstoffstrategie der Bundesrepublik Deutschland einbezogen, wenn ja, wie, und wann? Es gab mit der Carbon Management Allianz e. V. einen allgemeinen Austausch zum Thema Carbon Management mit dem BMWE. Die Bundesregierung tauscht sich im üblichen Rahmen zu Fragen, die auch im Rahmen einer möglichen Carbon Management Strategie eine Rolle spielen, mit Verbänden, NGOs und Unternehmen aus. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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