Einfluss der Gaslobby auf die Entscheidungen der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/3170)
Text
Einfluss der Gaslobby auf die Entscheidungen der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/3170)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3748
21. Wahlperiode 21.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Fabian Fahl, Luigi Pantisano, Marcel
Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/3170 –
Einfluss der Gaslobby auf die Entscheidungen der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat beschlossen, die bislang von Verbraucherinnen und
Verbrauchern finanziell mitgetragene Gasspeicherumlage mit Wirkung zum
1. Januar 2026 abzuschaffen, und vorgesehen, die damit verbundenen Kosten
aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu tragen. Vor diesem
Hintergrund stellt sich die Frage, welchen Einfluss Unternehmen und Verbände
der Gaswirtschaft auf diese Entscheidung genommen haben. Die
Kohlenstoffstrategie der Bundesregierung richtet sich derzeit auf technologische
Lösungen im Rahmen der Carbon-Management-Strategie (CMS), die vor allem auf
Carbon Capture and Storage (CCS) und mit ihr verwandte Konzepte sowie die
hierfür notwendige Infrastruktur setzt. CCS soll mit dem
Kohlendioxidspeichergesetz umgesetzt werden. Diese Strategie soll sich auf nicht vermeidbare
Emissionen richten.
Die Gaswirtschaft verfügt in Deutschland über außergewöhnlich starke und
gut vernetzte Lobbystrukturen (www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/gasl
obby-studie-lobbycontrol.pdf). Große Energiekonzerne, Industrie- und
Lobbyverbände haben über Jahrzehnte hinweg erfolgreich politische Narrative wie
die Erzählung vom Gas als angeblich „saubere Brückentechnologie“ verankert
und so politische Entscheidungen zu ihren Gunsten beeinflusst. Die Gaslobby
nutzt ihre ökonomische Macht gezielt, um politischen Einfluss zu sichern,
etwa durch Sponsoring von Parteitagen, privilegierte Zugänge zu
Bundesministerien (u. a. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [BMWE],
Deutsche Energie-Agentur [DENA], Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft
[www.lobbycontrol.de/pipelines-in-die-politik-die-macht-der-gaslobby-in-deu
tschland/]) und Beteiligung an energiepolitischen Dialogformaten wie „Gas
2030“.
Dadurch entsteht die Gefahr, dass die Bundesregierung Bürgerinnen und
Bürger weiterhin zu Investitionen in Gas ermutigt und diese so in eine
Gaskostenfalle geraten, langfristig an fossile Strukturen gebunden werden, während die
Preise aufgrund des Emissionshandels steigen und kostengünstigere
erneuerbare Alternativen ungenutzt bleiben. Dies verschärft sich durch die wachsende
finanzielle Belastung: Mit jedem Anstieg der Gaspreise und den steigenden
Netzentgelten, die sich durch den Rückzug weiterer Kunden aus den Gasnet-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
21. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
zen zusätzlich erhöhen, tragen die verbleibenden Verbraucherinnen und
Verbraucher die wachsenden Kostenlasten.
Vor diesem Hintergrund ist es von allgemeinem Interesse, zu wissen, welche
Kontakte, Einflussnahmen und Entscheidungsprozesse zwischen
Bundesregierung und Gaswirtschaft bzw. deren Vertreterinnen und Vertretern bestehen,
wie diese entstanden und welche Rolle fossile Lobbynetzwerke in der
deutschen Energiepolitik spielen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen
Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch,
telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende
Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine
nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung) vollständig
zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu
pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der
vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
1. Hat die Bundesregierung gezielt Treffen mit der Branche der
Gasindustrie abgehalten bzw. zu solchen Treffen eingeladen oder an solchen
Treffen teilgenommen, um Fragen zur Abschaffung der Gasspeicherumlage
zu diskutieren, und wenn ja, wann waren diese Treffen, und mit welchen
Unternehmen bzw. Lobbyverbänden, Kanzleien oder ähnlichen
Institutionen hat man sich getroffen?
Gespräche der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche
Datum Interessenvertreterin
bzw. Vertreter
Thema/Inhalt
01.07.2025 Verband Kommunaler
Unternehmen e. V. (VKU)
(u. a. mit Dr. Ulf Kämpfer
und Ingbert Liebing)
Antrittsgespräch zum
Austausch von Positionen
zu aktuellen
energiepolitischen Themen (u. a.
Gasspeicherumlage)
04.11.2025 Verband Kommunaler
Unternehmen e. V. (VKU,
Ingbert Liebing, HGF, und
Dr. Kai Roger Lobo, stv.
HGF) sowie
Bundesverband der Energie- und
Wasserwirtschaft e. V. (BDEW,
Kerstin Andreae, HGF)
Treffen zur Abschaffung
der Gasspeicherumlage,
insbesondere zur
Weitergabe der Entlastung, die mit
der Abschaffung der
Gasspeicherumlage einhergeht.
Gespräch des Parlamentarischen Staatssekretärs im BMWE Stefan Rouenhoff
Datum Interessenvertreterin
bzw. Vertreter
Thema/Inhalt
14.8.25 Austausch mit Stefan
Dohler, Vorstandsvorsitzender
der EWE AG und Präsident
BDEW
Treffen, bei dem es auch
um die Abschaffung der
Gasspeicherumlage ging.
2. Welche dieser Kontakte oder Treffen standen konkret im Zusammenhang
mit der Diskussion über die Finanzierung der Gasspeicherumlage aus
dem KTF und der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität, und was waren die Ergebnisse dieser Treffen?
Gespräch des Parlamentarischen Staatssekretärs im BMWE Stefan Rouenhoff
Datum Interessenvertreterin
bzw. Vertreter
Thema/Inhalt
14.8.25 Austausch mit Stefan
Dohler, Vorstandsvorsitzender
der EWE AG und Präsident
BDEW
Treffen, bei dem es auch
um die Abschaffung der
Gasspeicherumlage und die
Finanzierung über den KTF
ging.
3. Wurde im Rahmen der Entscheidung zur Finanzierung der
Gasspeicherumlage aus dem KTF eine Prüfung möglicher klimapolitischer
Zielkonflikte vorgenommen (z. B. durch das Bundesministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit [BMUKN], früher
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz [BMUV] oder das BMWE (früher
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz [BMWK]), und wenn ja, mit
welchem Ergebnis?
Die Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fließen in
den Klima- und Transformationsfonds (KTF) und finanzieren damit
insbesondere den Klimaschutz im Gebäudebereich, die klimafreundliche Mobilität, den
Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft, die Transformation der Industrie, den
Natürlicher Klimaschutz, aber auch Entlastungsmaßnahmen für Haushalte und
Unternehmen. Ziel ist es, Investitionen in klimafreundliche Technologien zu
fördern und die Kosten der CO2-Bepreisung abzufedern.
4. Welche Bundesministerien waren in die Vorbereitung der Entscheidung
zur Finanzierung der Gasspeicherumlage aus dem KTF eingebunden?
Zur Veranschlagung des entsprechenden Titels „Ausgleich der
Gasspeicherumlage“ im Wirtschaftsplan 2025 des Klima- und Transformationsfonds
wurden alle Ressorts der Bundesregierung im Rahmen des entsprechenden
Kabinettsbeschlusses vom 24. Juni 2025 zum 2. Regierungsentwurf für den
Bundeshaushalt 2025 beteiligt.
5. Gab es explizite Vorschläge von Interessenverbänden, die im Zuge der
Anpassung des Klima- und Transformationsfondsgesetzes die Anpassung
des § 2 vorgeschlagen haben, sodass Ausgleichszahlungen zur
Entlastung beim Gaspreis möglich werden (bitte jeweils mit Datum,
Teilnehmenden und Anlass auflisten)?
Der Bundesregierung sind keine Vorschläge dieser Art bekannt.
6. Gibt es seitens der Bundesregierung Erwägungen oder Bestrebungen,
den Bau von Gaskraftwerken aus dem Haushalt oder Sondervermögen zu
fördern oder zu finanzieren, und wenn ja, welche Gespräche mit
Interessenvertretungen fanden diesbezüglich statt bzw. sind geplant (bitte
jeweils mit Datum, Teilnehmenden und Anlass auflisten)?
Die Bundesregierung wird die zukünftige Versorgungssicherheit im
Stromsektor auch im Rahmen der überarbeiteten Kraftwerksstrategie und des
Kapazitätsmechanismus durch kosteneffiziente, technologieneutrale Ausschreibungen für
steuerbare Leistung sicherstellen. Die Optionen zur Finanzierung werden
derzeit noch geprüft, hierzu fanden keine Gespräche mit Interessenvertretungen
statt.
7. Welche Stellungnahmen, Positionspapiere oder anderweitigen Schreiben
mit konkretem Bezug zur Kraftwerksstrategie der Bundesregierung sind
von Unternehmen und Verbänden der Gaswirtschaft seit dem 26.
Oktober 2021 bei der Bundesregierung eingegangen (bitte, soweit möglich,
nach Absender, Datum und Themenbereich [z. B. LNG-Ausbau (LNG =
Flüssigerdgas], Wasserstoff, Gasspeicherumlage, KTF-Mittel]
aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung erreichen zahlreiche Schreiben zur Kraftwerksstrategie,
sowohl von Seiten der Gaswirtschaft als auch von anderen Interessenvertretern.
Der Bundesregierung ist ein intensiver Austausch mit allen Stakeholdern zur
Kraftwerksstrategie wichtig. Eine systematische Ablage aller Eingaben erfolgt
nicht. Eine vollständige Auflistung aller Stellungnahmen, Positionspapiere oder
anderweitiger Schreiben mit Bezug zur Kraftwerksstrategie, die die
Bundesregierung von Unternehmen und Verbänden der Gaswirtschaft seit dem
26. Oktober 2021 erhalten hat, ist daher nicht möglich. Für das federführend
verantwortliche Referat im BMWE ist die Ende 2024 durchgeführte öffentliche
Konsultation für ein Kraftwerkssicherheitsgesetz hervorzuheben, die allen
Stakeholdern die Möglichkeit eröffnet hat, ihre Einschätzungen und Vorschläge
zu dem geplanten Kraftwerkssicherheitsgesetz abzugeben (www.bundeswirtsch
aftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/09/20240911-konsu
ltation-kraftwerkstrategie.html / www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redakt
ion/DE/Meldung/2024/20240911-kraftwerkssicherheitsgesetz.html). Im Zuge
dieser Konsultation wurden u. a. auch Stellungnahmen der Gaswirtschaft
eingereicht.
• Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), 23.10.2024,
Stellungnahme Eckpunkte Kraftwerkssicherheitsgesetz
• Biogasrat, 23.10.2024, Stellungnahme Eckpunkte
Kraftwerkssicherheitsgesetz
• Zukunft Gas e. V., 23.10.2024, Stellungnahme Eckpunkte
Kraftwerkssicherheitsgesetz
• Open Grid Europe GmbH, 23.10.2024, Stellungnahme Eckpunkte
Kraftwerkssicherheitsgesetz
• Uniper, 18.10.2024, Stellungnahme Eckpunkte Kraftwerkssicherheitsgesetz
• Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e. V., 23.10.2024,
Stellungnahme Eckpunkte Kraftwerkssicherheitsgesetz
• Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW), 23.10.2024,
Stellungnahme Eckpunkte Kraftwerkssicherheitsgesetz
• EnBW AG, 23.10.2024, Stellungnahme Eckpunkte
Kraftwerkssicherheitsgesetz
• RWE AG, 21.10.2024, Stellungnahme Eckpunkte
Kraftwerkssicherheitsgesetz
• STEAG GmbH / Iqony GmbH, 21.10.2024, Stellungnahme Eckpunkte
Kraftwerkssicherheitsgesetz.
8. Gibt oder gab es Kooperationsvereinbarungen zwischen Unternehmen
oder Verbänden der Gaswirtschaft und Bundesministerien,
nachgeordneten Behörden oder von ihr beauftragten Unternehmen, und wenn ja, in
welchem Umfang wurden diese Vereinbarungen seit 2021 verlängert,
erneuert oder angepasst?
Der Bundesregierung sind keine Vereinbarungen im genannten Sinne bekannt.
9. Welche ehemaligen Mitglieder der Bundesregierung oder Staatssekretäre
haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2014 gegenüber der
Bundesregierung oder ihren nachgeordneten Behörden in irgendeiner Form
Vermittlungs-, Beratungs- oder Kontaktfunktionen zugunsten von
Unternehmen oder Verbänden der Gaswirtschaft oder russischen
Energieunternehmen (z. B. Gazprom) wahrgenommen, und in welchem Umfang
wurden dazu Treffen, Gespräche oder Schriftwechsel dokumentiert (bitte
jeweils mit Datum, ggf. Teilnehmenden und Anlass auflisten)?
Eine Dokumentation aller Austausche der Bundesregierung mit ehemaligen
deutschen Amtsträgerinnen und Amtsträgern erfolgt grundsätzlich nicht.
Zudem pflegen die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und
Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in jeder
Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl
von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur
Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich
Telefonate und elektronischer Kommunikation – besteht nicht, und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die
Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Die nachfolgenden
Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der
vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Die Bundesregierung hat sich zu möglichen Kontakten im Sinne der
Fragestellung in zahlreichen Antworten auf entsprechende parlamentarische Fragen
geäußert, u. a. in ihren Antworten zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache
18/10433, auf die Schriftliche Frage 4 des Abgeordneten Fabio De Masi auf
Bundestagsdrucksache 19/32679, auf die Schriftliche Frage 10 des
Abgeordneten Matthias Hauer auf Bundestagdrucksache 20/634 und auf die Antwort der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/162.
Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche hat sich am
10. September 2025 und am 15. Dezember 2025 jeweils unter anderem mit
Andreas Feicht, ehemals Staatssekretär im BMWi und aktuell
Vorstandsvorsitzender RheinEnergie AG, getroffen. Andreas Feicht nahm auch an der
Auslandsdienstreise in die Vereinigten Arabischen Emirate und Katar vom 16. bis
19. November 2025 als Mitglied der Wirtschaftsdelegation teil.
10. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über konkrete Kontakte, Treffen
oder Delegationsreisen des Ost-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft
e. V. im Zusammenhang mit der Vermittlung von Gasprojekten und
energiepolitischen Kooperationen zwischen deutschen Unternehmen und
Energieakteuren aus Russland bzw. seit 2022, infolge des russischen
Angriffskrieges, aus Aserbaidschan, und wenn ja, welche?
Dem BMWE liegen zu beiden Frageteilen keine Erkenntnisse vor. Bei Fragen
zu Kontakten, Treffen oder Delegationsreisen des Ost-Ausschusses der
Deutschen Wirtschaft wenden Sie sich bitte an den Ost-Ausschuss.
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verflechtungen von
Gasunternehmen mit russischen oder aserbaidschanischen
Energieunternehmen, insbesondere im Zusammenhang mit Wintershall Dea GmbH,
Uniper SE, Securing Energy for Europe GmbH (SEFE) und Nord Stream
AG?
Uniper bezieht seit September 2022 keine Pipelinegaslieferungen aus Russland
mehr. Der Grund hierfür ist, dass Gazprom Export seinen vertraglichen
Verpflichtungen gegenüber Uniper nicht mehr nachgekommen ist und die
Lieferungen eingestellt hat. Wegen der ausgebliebenen Lieferungen hat ein
internationales Schiedsgericht Uniper das Recht zugesprochen, die Verträge mit
Gazprom zu kündigen. Uniper hat dieses Kündigungsrecht genutzt und am 12. Juni
2024 die Lieferverträge mit der russischen Gazprom Export gekündigt (www.u
niper.energy/news/de/uniper-kuendigt-russische-gasliefervertraege).
Dementsprechend hat Uniper heute keinerlei vertragliche Vereinbarungen mehr mit
Gazprom zur Abnahme von Erdgas.
Direkte Lieferbeziehungen zwischen Uniper und russischen Vertragspartnern
über Flüssigerdgas (Liquefied Natural Gas – LNG) bestehen nicht.
Uniper hat einen Liefervertrag mit der Azerbaijan Gas Marketing Company
(AGSC), der Vermarktungsgesellschaft des sogenannten Shah Deniz II
Konsortiums abgeschlossen, die ausschließlich Erdgas aus dem BP operierten Shah-
Deniz Erdgasfeld verkauft. Mit der State Oil Company of the Republic of
Azerbaijan (SOCAR) hat sich Uniper zu mehreren Nachhaltigkeitsthemen
ausgetauscht, unter anderem zur Dekarbonisierung und zu Unipers Pflichten aus dem
deutschen Lieferkettengesetz.
Bezüglich SEFE sind der Bundesregierung LNG- bzw. Gasbezugsverträge mit
der russischen Yamal LNG und der aserbaidschanischen SOCAR (State Oil
Company of Azerbaijan Republic) bekannt.
Zur Wintershall Dea GmbH und zur Nord Stream AG liegen der
Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
12. Welche Kontakte, Treffen oder Reisen gab es zwischen Mitgliedern der
Bundesregierung bzw. Staatssekretären und US-amerikanischen
Akteuren mit Geschäftsinteressen im Gassektor seit 2022?
Für den Zeitraum 1. Januar 2022 bis März 2023 wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE auf Bundestagsdrucksache 20/6230 verwiesen.
Als Akteure mit Geschäftsinteressen im Gassektor werden jene Unternehmen
gezählt, die Ihr primäres Tätigkeitsfeld im Gassektor haben.
Datum BKAmt Art des Kontakts US-Akteur
12.06.2023 Staatssekretär
Dr. Jörg
Kukies
Treffen PAGE Coalition
29.01.2024 Staatssekretär
Dr. Jörg
Kukies
Konferenz Baker Hughes
09.02.2024 Bundeskanzler
Olaf Scholz
Staatssekretär
Dr. Jörg
Kukies
Business
Round Table/
Wirtschaftsfrühstück/
Excelerate Energy,
Venture Global
LNG
28.08.2024 Bundeskanzler
Olaf Scholz,
Staatssekretär
Dr. Jörg
Kukies
Treffen ConocoPhillips
24.09.2024 Staatssekretär
Dr. Jörg
Kukies
U.S.-Germany
High-Level
Economic Dialogue
Business Roundtable
ConocoPhillips
ExxonMobil
Datum BMF Art des Kontakts US-Akteur
13.11.2025 Staatssekretär
Steffen Mayer
Treffen ConocoPhillips
Datum BMWE Art des Kontakts US-Akteur
22.05.2024
Bundesminister Robert
Habeck
Treffen Venture Global
20.06.2025
Bundesministerin Katherina
Reiche
Roundtable mit US-
Unternehmen in der
US Chamber of
Commerce
u. a. Venture
Global, ExxonMobil,
Baker Hughes
20.06.2025
Bundesministerin Katherina
Reiche
Treffen Venture Global
13. An welchen Reisen in die USA hat die Bundesministerin für Wirtschaft
und Energie Katherina Reiche teilgenommen, und welche Termine hat
sie in den USA wahrgenommen, die einen Bezug zur Gaswirtschaft bzw.
zu der Energieversorgung mit Gas hatten?
Die Bundesministerin Katherina Reiche ist vom 18. bis 22. Juni 2025 nach
Washington gereist. Dort hat sie die in der Antwort zu Frage 12 gelisteten Treffen
wahrgenommen. Vom 12. bis 14. Oktober 2025 ist die Bundesministerin
Katherina Reiche nach New York City gereist.
14. In welcher Funktion nahm Bundesministerin Katherina Reiche am
Meeting der Nuclear Alliance am 20. Oktober 2025 in Luxemburg teil, was
war Ergebnis dieses Meetings, und wer hat die Reise dorthin finanziert?
Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, hat im
Rahmen des Energierates am 16. Juni 2025 an einem Treffen der Nuklear-
Allianz als Beobachterin teilgenommen. Bei dem Treffen ging es vor allem darum
zuzuhören, um sich ein besseres Bild der Diskussionen zu machen. Aus dem
Treffen werden keine konkreten Maßnahmen folgen.
15. Hat die Bundesregierung seit 2021 Verfahren, Prüfmechanismen oder
sonstige Maßnahmen implementiert oder angewandt, um
Interessenkonflikte durch frühere oder gegenwärtige Tätigkeiten von
Regierungsmitgliedern, leitenden Beamten oder externen Beraterinnen und Beratern mit
beruflicher oder wirtschaftlicher Nähe zur Gaswirtschaft zu erkennen
und ggf. zu vermeiden, und wenn ja, welche, und ggf. mit welchen
Konsequenzen?
Die Bundesregierung versteht die Fragestellung dahingehend, dass sie
Mitglieder der Bundesregierung, die Parlamentarischen Staatssekretäre, die beamteten
Staatssekretäre und externe Berater umfasst.
Die Achtung der Anforderungen an Integrität und die Vermeidung von
Interessenkonflikten sind grundlegend, um das Vertrauen in demokratische
Willensbildungsprozesse auf Bundesebene aufrecht zu erhalten. Zur Vermeidung von und
zum Umgang mit Interessenkonflikten finden daher zahlreiche rechtliche
Vorgaben Anwendung.
Für Mitglieder der Bundesregierung ergibt sich der Grundsatz der Vermeidung
von Interessenkonflikten bereits aus Artikel 66 des Grundgesetzes, der in § 5
Absatz 1 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der
Bundesregierung aufgegriffen wird und durch die Verweisung des § 7 des Gesetzes
über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre ebenso für
die Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen
Staatssekretäre gilt.
Beamtete Staatssekretärinnen und Staatssekretäre unterliegen als Beamtinnen
und Beamten den allgemeinen Regelungen zu Interessenkonflikten, welche sich
unter anderem aus dem Bundesbeamtengesetz sowie der Richtlinie der
Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung und deren
Anlagen ergeben.
Spezielle Regelungen mit Bezug zur Gaswirtschaft wurden nicht
implementiert.
a) In welchen Fällen von Nähe zur Gaswirtschaft wurde die
Karenzzeitregelung (§ 6 des Bundesministergesetzes [BMinG], § 105 des
Bundesbeamtengesetzes [BBG]) angewandt, verlängert oder geprüft?
Sämtliche Entscheidungen der Bundesregierung nach § 6b des
Bundesministergesetzes werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Bundesregierung weist
darauf hin, dass im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts kein Anspruch
auf anschauliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Informationen besteht.
Die Bundesregierung prüft in allen Fällen, in denen eine nachamtliche Tätigkeit
angezeigt wird, ob diese gemäß § 105 des Bundesbeamtengesetzes
genehmigungsfähig ist. Die Betroffenen werden über die Entscheidung jeweils
schriftlich informiert. Sofern die Beeinträchtigung dienstlicher Interessen zu besorgen
ist, wird die Tätigkeit untersagt oder nur unter Auflagen genehmigt. Die
Vorschrift wird damit in allen Fällen angewandt und geprüft. Die Anzeigepflicht
endet gemäß § 105 Absatz 3 BBG fünf Jahre nach Beendigung des
Beamtenverhältnisses, wenn die Beamtin oder der Beamte mit Erreichen der
Regelaltersgrenze in den Ruhestand tritt, und in den übrigen Fällen sieben Jahre nach
Beendigung des Beamtenverhältnisses. Diese Fristen sind nicht verlängerbar.
b) In welchen Fällen von Nähe zur Gaswirtschaft wurden weitere
Kontrollinstrumente (z. B. verpflichtende Offenlegung früherer
Beschäftigungsverhältnisse, Unvereinbarkeitsprüfungen, interne
Complianceoder Vetting-Verfahren) genutzt?
Die Bundesregierung stellt in allen Fällen die Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben und internen Compliance-Regeln sicher. Eine Pflicht zur Offenlegung
früherer Beschäftigungsverhältnisse besteht indes grundsätzlich nicht.
c) Plant die Bundesregierung, diese Regelungen zu verschärfen?
Verschärfungen im Sinne der Fragestellung sind aktuell nicht vorgesehen.
16. Hat die Bundesregierung Treffen durchgeführt oder geplant, die der
Vorbereitung oder Planung von Infrastruktur zum Transport von CO2 zur
Verbringung in das oder aus dem Ausland dienen, und wenn ja, welche
(bitte mit Datum, Teilnehmenden und Anlass auflisten)?
Grundsätzlich liegt es an der Privatwirtschaft die Infrastruktur für den
grenzüberschreitenden CO2-Transport zu errichten. Die aktuelle Bundesregierung hat
bislang keine zielgerichteten Treffen diesbezüglich durchgeführt. Allerdings
wird das Thema des grenzüberschreitenden CO2-Transports regelmäßig in
Gesprächen mit Verbänden und Unternehmen sowie anderen Mitgliedstaaten
adressiert. Dabei geht es vor allem darum, die regulatorischen und
wirtschaftlichen Herausforderungen für den CO2-Transport entlang der Prozesskette
nachzuvollziehen.
17. Hat die Bundesregierung im Rahmen etwaiger Planungen für einen
internationalen CO2-Speichermarkt bereits Gespräche mit Unternehmen oder
Vertreterinnen oder Vertretern anderer Länder geführt, und wenn ja, mit
wem (bitte jeweils mit Datum, Teilnehmenden und Anlass auflisten)?
Die Bundesregierung führt regelmäßig Gespräche mit einer Vielzahl von
Stakeholdern zum Thema der CO2-Speicherung. Es gibt diverse Projekte in der EU
und außerhalb, die auch von der Bundesregierung beobachtet werden. Auf EU-
Ebene wird das Thema der CO2-Speicherung systematisch verfolgt. Die EU hat
als Ziel eine jährliche CO2-Injektionskapazität in Höhe von 50 Millionen
Tonnen ausgegeben. Entsprechende Maßnahmen zur Erreichung des Ziels,
inklusive der Verpflichtung erdgas- und erdölfördernder Unternehmen, können dem
Net Zero Industry Act (NZIA, Verordnung (EU) 2024/1735) entnommen
werden. Die EU prüft zudem die Möglichkeit auch Speicher außerhalb der EU für
EU-Unternehmen als ökonomisch attraktiv nutzbar zu machen. Das Thema
wird von der Kommission konkret im Rahmen der Verhandlungen zur
geplanten Verbindung des EU-Emissionshandels mit dem UK-Emissionshandel
adressiert. Die Bundesregierung hat keine Pläne für die Entwicklung eines
internationalen CO2-Speichermarktes. Es ist Aufgabe der Unternehmen, sich um die
Exploration und Erschließung etwaiger CO2-Speicher zu bemühen.
18. Sind seitens der Bundesregierung Gespräche geplant, um einen
bilateralen Handel mit CO2 zur Speicherung oder Weiterverwendung
vorzubereiten, wenn ja, mit wem, und wann?
Bereits heute ist der Handel von CO2 innerhalb der EU rechtlich möglich. Zur
Ermöglichung des Exports von CO2 zwecks Speicherung unter dem
Meeresboden bedarf es jedoch der Ratifizierung einer Änderung des Londoner Protokolls
sowie der Erklärung der vorläufigen Anwendbarkeit dieser Änderung.
Grundsätzlich ist auch eine zusätzliche bilaterale Vereinbarung zwischen CO2-
exportierendem und -importierendem Land notwendig. Die Ratifizierung der
Änderung des Londoner Protokolls befindet sich derzeit im parlamentarischen
Verfahren (Bundestagsdrucksache 21/3194).
19. Gab es seitens der Bundesregierung Gespräche über Erwägungen oder
Planungen, eine Anrechenbarkeit von Negativemissionen im Rahmen
des Emissionshandels einzuführen, wenn ja, wann, und mit wem (bitte
jeweils mit Datum, Teilnehmenden und Anlass auflisten)?
Die Bundesregierung hat sich dafür eingesetzt, dass die EU-Kommission die
Frage der Anrechenbarkeit von Negativemissionen im EU-Emissionshandel im
Rahmen der für Mitte 2026 anstehenden Review adressiert.
20. Unterhält die Bundesregierung Kontakte zur Carbon Management
Allianz oder dessen Beiräten, und hat die Bundesregierung diese im Rahmen
von politischen Planungen zur Kohlenstoffstrategie der Bundesrepublik
Deutschland einbezogen, wenn ja, wie, und wann?
Es gab mit der Carbon Management Allianz e. V. einen allgemeinen Austausch
zum Thema Carbon Management mit dem BMWE. Die Bundesregierung
tauscht sich im üblichen Rahmen zu Fragen, die auch im Rahmen einer
möglichen Carbon Management Strategie eine Rolle spielen, mit Verbänden, NGOs
und Unternehmen aus.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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