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Schriftliche Frage 78 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen Anpassungsbedarf sieht die Bundesregierung unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Westbahn vom 22. Mai…

dip / schriftliche_frage 27.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 78 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen Anpassungsbedarf sieht die Bundesregierung unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Westbahn vom 22. Mai… Frage 78 (Matthias Gastel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen Anpassungsbedarf sieht die Bundesregierung unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Westbahn vom 22. Mai 2025 bezüglich der Höhe der zulässigen Eigenkapitalrendite im Rahmen der Festlegung der Trassengebühren, und bis wann möchte sie diese Anpassungen umsetzen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 24. Juni 2025: Die Europäische Kommission vertritt in ihren „Auslegungsleitlinien bezüglich der Festsetzung von Entgelten für die Nutzung der Fahrwege der Eisenbahn“ vom 7. Mai 2025 die Auffassung, dass Aufschläge im Rahmen der Trassenentgelte nicht zur Erzielung eines Gewinns dienen dürfen. Der EuGH nimmt in einem Urteil vom 22. Mai 2025 in der Rechtssache С 538/23 (Westbahn II) in einem Nebensatz auf diese Aussage Bezug. Dies wird im Rahmen der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Reform der Regelungen zu den Trassenentgelten berücksichtigt. Inhalte und Zeitplan für eine Reform werden derzeit erarbeitet.

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