Schriftliche Frage 12 von Robin Jünger (AfD): Sieht sich die Bundesregierung an eine einmal erteilte Aufnahmezusage rechtlich gebunden (bitte rechtliche Grundlage angeben), und bei welch…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 12 von Robin Jünger (AfD): Sieht sich die Bundesregierung an eine einmal erteilte Aufnahmezusage rechtlich gebunden (bitte rechtliche Grundlage angeben), und bei welch…
Frage 12 (Robin Jünger, AfD):
Sieht sich die Bundesregierung an eine einmal erteilte Aufnahmezusage rechtlich gebunden (bitte rechtliche Grundlage angeben), und bei welchen Umständen hat sie diese Zusagen schon einmal widerrufen oder aufgehoben?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 18. Juni 2025:
Rechtsgrundlage für die Erteilung von Aufnahmezusagen bzw. Aufnahmeerklärungen im Rahmen von humanitären Aufnahmeverfahren sind § 23 Absatz 2 und Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit der jeweiligen Aufnahmeanordnung sowie § 22 des Aufenthaltsgesetzes. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine einmal erteilte Aufnahmezusage bzw. Aufnahmeerklärung aufgehoben werden kann, richtet sich nach der jeweiligen Rechtsgrundlage und den konkreten Umständen des Einzelfalles.
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