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Schriftliche Frage 26 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach der konsularischen Betreuung der Betroffenen vor Ort (https://x.com/gerambtlv/status/19322 9…

dip / schriftliche_frage 20.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 26 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach der konsularischen Betreuung der Betroffenen vor Ort (https://x.com/gerambtlv/status/19322 9… Frage 26 (Charlotte Antonia Neuhäuser, Die Linke): Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach der konsularischen Betreuung der Betroffenen vor Ort (https://x.com/gerambtlv/status/19322 94196708126897?s=46) die konkreten internationalen und nationalen Rechtsverstöße, die israelische Behörden der deutschen Staatsbürgerin Yasemin A. im Zusammenhang mit dem Vorgehen der israelischen Sicherheitsbehörden gegen das Gaza-Hilfsschiff „Madleen“ (www.tagesschau.de/ ausland/israel-thunberg-schiff-102.html) vorwerfen, und wird die Bundesregierung Konsequenzen aus dem Vorgehen der israelischen Sicherheitsbehörden bezüglich des Aufbringens des privaten Schiffs rund 200 Kilometer vor der Küste des Gazastreifens in internationalen Gewässern, der anschließenden Festnahme der Schiffsinsassen in internationalen Gewässern und deren Verbringung und Inhaftierung auf israelischem Staatsgebiet, was etwa vom türkischen Außenministerium als „Verletzung internationalen Rechts“ und Gefährdung der Sicherheit auf See eingestuft wurde, ziehen, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 18. Juni 2025: Die Bundesregierung hat die Vorgänge rund um das Segelschiff „Madleen“ genau verfolgt. Die in Israel festgehaltene und inzwischen nach Deutschland zurückgekehrte deutsche Staatsangehörige wurde konsularisch betreut. Das Auswärtige Amt äußert sich zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen grundsätzlich nicht zu etwaigen Vorwürfen, die Festnahmen deutscher Staatsangehöriger im Ausland oder Maßnahmen anderer Staaten gegen deutsche Staatsangehörige zugrunde liegen.

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