Schriftliche Frage 48 von René Bochmann (AfD): Ab wann rechnet die Bundesregierung mit der Zulassung von Full Self-Driving (FSD) im Straßenverkehr, insbesondere bei den E-Fahrzeugen von T…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 48 von René Bochmann (AfD): Ab wann rechnet die Bundesregierung mit der Zulassung von Full Self-Driving (FSD) im Straßenverkehr, insbesondere bei den E-Fahrzeugen von T…
Frage 48 (René Bochmann, AfD):
Ab wann rechnet die Bundesregierung mit der Zulassung von Full Self-Driving (FSD) im Straßenverkehr, insbesondere bei den E-Fahrzeugen von Tesla (www.tesla.com/de_de/support/autop ilot), aber auch bei allen anderen Herstellern, oder gibt es Gründe, FSD in Deutschland nicht zuzulassen, und wenn ja, welche Argumente sprechen dagegen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 19. Juni 2025:
Personenkraftwagen, Fahrzeuge der Klasse M1, werden in der Regel auf Grundlage der EU-Typgenehmigungsvorschriften gemäß Verordnung (EU) 2018/858 genehmigt. Die EU-Typgenehmigungsvorschriften schaffen einen harmonisierten Rechtsrahmen innerhalb der Europäischen Union. Für assistierende und automatisierte Fahrfunktionen gelten unter anderem die Regelungen Nummer 79, 157 und 171 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen. Automatisierte Fahrzeugsysteme, die diesen Anforderungen entsprechen, können durch eine zuständige europäische Typgenehmigungsbehörde für den europäischen Markt genehmigt werden. Das Bundesministerium für Verkehr hat keine Kenntnis darüber, ab wann der genannte Hersteller dieses System bei einer der Typgenehmigungsbehörden zur Genehmigung vorstellt.
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