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Schriftliche Frage 87 von Stefan Seidler (fraktionslos): Wie beabsichtigt die Bundesregierung, ihr Ziel zu erreichen, Deutschland zum Leitmarkt für autonomes Fahren zu entwickeln, insbesondere im H…

dip / schriftliche_frage 04.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 87 von Stefan Seidler (fraktionslos): Wie beabsichtigt die Bundesregierung, ihr Ziel zu erreichen, Deutschland zum Leitmarkt für autonomes Fahren zu entwickeln, insbesondere im H… Frage 87 (Stefan Seidler, fraktionslos): Wie beabsichtigt die Bundesregierung, ihr Ziel zu erreichen, Deutschland zum Leitmarkt für autonomes Fahren zu entwickeln, insbesondere im Hinblick auf eine ressortübergreifende Strategie, mögliche Förderprogramme sowie die Schaffung eines Rechtsrahmens für autonomes Fahren auch im Schienenverkehr, insbesondere für Stadt- und Straßenbahnen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 2. September 2026: Ziel der Bundesregierung ist es, den Übergang vom Pilotbetrieb in den Regelbetrieb zu beschleunigen und den Markthochlauf zu unterstützen. Da ein flächendeckender Regelbetrieb bisher noch nicht besteht, wird der Rechtsrahmen derzeit evaluiert. Dabei wird geprüft, inwieweit Vorschriften angepasst werden müssen, um den Übergang in einen Regelbetrieb zu erleichtern. Für bessere Rahmenbedingungen setzt sich das Bundesministerium für Verkehr (BMV) auch auf UNECE- und EU-Ebene ein. Bei der Frage der Schaffung eines Rechtsrahmens für automatisiertes Fahren auf der Schiene ist zwischen Straßen- und Stadtbahnen einerseits und Eisenbahnen andererseits zu unterscheiden, bei diesen weiterhin zwischen dem interoperablen Eisenbahnsystem gemäß Richtlinie (EU) 2016/797 und funktional getrennten Netzen. In funktional getrennten Systemen lässt die Rechtslage bereits heute fahrerlos fahrende Bahnen zu (z. B. S-Bahn Hamburg). In interoperablen Netzen ist ein automatisierter Betrieb möglich, wenn alle Zulassungskriterien u. a. im Sicherheitsbereich erfüllt werden. Forschungsprojekte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) wie AutomatedTrain und RemO DtrAln entwickeln und demonstrieren auf nationaler Ebene die technischen Grundlagen für diesen automatisierten und ferngesteuerten Betrieb. Ein vollautomatisierter Betrieb (GoA 4) ist im Eisenbahnsystem kurzfristig nicht vorgesehen. Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren zahlreiche Forschungsund Entwicklungsvorhaben im Bereich des autonomen Fahrens finanziert. So hat das BMV seit 2015 die Forschung und Entwicklung autonomer Fahrzeuge mit rund 300 Mio. Euro gefördert. Das BMV hat zudem am 31. August 2026 einen Förderaufruf zur Bezuschussung der Neubeschaffung von Fahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen, insbesondere in Modellregionen, veröffentlicht.

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