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Schriftliche Frage 60 von Maximilian Kneller (AfD): Kennt die Bundesregierung die Situation von Großfamilien mit mehr als sieben Kindern bezüglich der Tatsache, dass sämtliche Ausnahmegenehmig…

dip / schriftliche_frage 20.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 60 von Maximilian Kneller (AfD): Kennt die Bundesregierung die Situation von Großfamilien mit mehr als sieben Kindern bezüglich der Tatsache, dass sämtliche Ausnahmegenehmig… Frage 60 (Maximilian Kneller, AfD): Kennt die Bundesregierung die Situation von Großfamilien mit mehr als sieben Kindern bezüglich der Tatsache, dass sämtliche Ausnahmegenehmigungen zur Beförderung in einem mit Klasse-B-Führerschein fahrbaren Pkw aufgrund der EU-Rechtsprechung abgeschafft wurden, und wenn ja, wie bewertet sie diese, und wird sie sich auf EU-Ebene für eine einheitliche Regelung einsetzen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 17. Juni 2025: Nach den Vorgaben der 3. EU-Führerscheinrichtlinie ist für das Führen von Fahrzeugen, die für die Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind, zumindest eine Fahrerlaubnis der Klasse D1 erforderlich. Zwar sieht sowohl die 3. EU- Führerscheinrichtlinie als auch die in der abschließenden Phase der Rechtsetzung befindliche 4. EU-Führerscheinrichtlinie für bestimmte Konstellationen Ausnahmen vor. Die Vorschriften des europäischen Rechts setzen der Erteilung von nationalen Ausnahmen allerdings enge Grenzen. Der Bund-Länder-Fachausschuss hat sich daher im Sinne eines bundeseinheitlichen Vollzugs darauf verständigt, keine Ausnahmen mehr zuzulassen. Dennoch besteht Einigkeit bei den an der Rechtsetzung Beteiligten, weiterhin nach einer Erleichterung für den Erwerb einer adäquaten Fahrerlaubnis für Eltern kinderreicher Familien zu suchen.

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