zu dem Antrag der Abgeordneten Carolin Bachmann, Marc Bernhard, Sebastian Münzenmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – 21/574 – Keine planungsrechtlichen Sonderrechte für Flüchtlingsunterkünfte
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zu dem Antrag der Abgeordneten Carolin Bachmann, Marc Bernhard, Sebastian Münzenmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – 21/574 – Keine planungsrechtlichen Sonderrechte für Flüchtlingsunterkünfte
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3553
21. Wahlperiode 12.01.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
(24. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Carolin Bachmann, Marc Bernhard,
Sebastian Münzenmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/574 –
Keine planungsrechtlichen Sonderrechte für Flüchtlingsunterkünfte
A. Problem
Nach Angaben der antragstellenden AfD-Fraktion wurden von der
Bundesregierung massive rechtliche Privilegierungen zugunsten des Baus von
Flüchtlingsunterkünften im Städtebaurecht verankert. Um den Bau zu ermöglichen, seien
ursprünglich vorgesehene Befristungen dieser Vorzugsregelungen regelmäßig
verlängert worden. Die in dem Antrag genannte Fassung des § 246 des
Baugesetzbuchs (BauGB) enthalte in den Absätzen 8 bis 14 umfassende Sonderregelungen
zugunsten der Errichtung von Unterkünften für „Flüchtlinge und
Asylbegehrende“. Diese Sonderregelungen hätten die Tür für umfassende und gravierende
Abweichungen von bestehenden Bebauungsplänen, rechtsverbindlichen
städtebaulichen Satzungen und von zentralen Regelungen des Baugesetzbuches, die die
Zulässigkeit von Vorhaben im Innen- und Außenbereich betreffen würden,
geöffnet. Eine zentrale Folge sei nach Ansicht der AfD-Fraktion die „permanente
Verletzung und Beschneidung der im Grundgesetz in Artikel 28 verbürgten
kommunalen Selbstverwaltungsrechte“. Die städtebaurechtliche Planungshoheit der
Städte und Gemeinden werde durch bundesrechtliche Maßnahmen fortlaufend
ausgehöhlt. Verweigerten Kommunen das erforderliche Einvernehmen für den
Bau solcher Einrichtungen, würde das kommunale Einvernehmen durch staatliche
bauaufsichtliche Entscheidungen ersetzt.
Die Antragsteller fordern insbesondere die Streichungen der Absätze 8 bis 17 bei
§ 246 BauGB.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Die Kosten wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/574 abzulehnen.
Berlin, den 17. Dezember 2025
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen
Caren Lay
Vorsitzende
Carolin Bachmann
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Carolin Bachmann
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/574 in seiner 13. Sitzung am
25. Juni 2025 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Ausschuss für Wohnen,
Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen und zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Ausschuss für
Recht und Verbraucherschutz und den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Fraktion der AfD fordert Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) zur Abschaffung der planungsrechtlichen
Sonderrechte für Flüchtlingsunterkünfte.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat in seiner 20. Sitzung am 17. Dezember 2025 die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
21/574 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die
Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 18. Sitzung am 17. Dezember 2025 die
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/574 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat in seiner 21. Sitzung am
17. Dezember 2025 die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/574 empfohlen mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 13. Sitzung am 17.
Dezember 2025 den Antrag auf Drucksache 21/574 abschließend beraten und die Ablehnung des Antrags
empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die
Stimmen der Fraktion der AfD.
Die Fraktion der AfD erläuterte die Zielsetzung des Antrags, der eine Abschaffung planungsrechtlicher
Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte fordert. Sie verwies darauf, dass 2014 im Baugesetzbuch ein befristetes
Sonderbaurecht für die Unterbringung von Geflüchteten eingeführt und in der vergangenen Legislaturperiode
verlängert sowie auf weitere Nutzungen wie Kindertagesstätten und Schulen ausgeweitet worden sei. Dieses
Sonderbaurecht ermögliche Bauen im Außenbereich und unterscheide sich im Sinne einer kommunalen
Ablehnungsmöglichkeit weiterhin vom allgemeinen Baurecht. Zwar seien mit dem sogenannten Bau-Turbo Ausnahmen im
Außenbereich auch für den allgemeinen Wohnungsbau ausgeweitet worden, dennoch bestehe für
Flüchtlingsunterkünfte weiterhin eine privilegierte Sonderregelung. Diese Ungleichbehandlung wird als nicht nachvollziehbar
kritisiert und es bestehe eine Benachteiligung der einheimischen Bevölkerung. Ziel des Antrags sei es, diese
Sonderregelung aufzuheben und eine Gleichbehandlung aller Bauvorhaben zu gewährleisten.
Die Fraktion der CDU/CSU legte dar, dass man den Antrag trotz punktueller Überschneidungen in der
Bewertung der Migrationspolitik klar ablehne. Gegenstand der Debatte seien nicht migrationspolitische
Grundsatzfragen, sondern die planungsrechtlichen Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte. Diese hätten sich als
notwendiges Instrument erwiesen, um Kommunen bei der schnellen Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten zu
unterstützen und zu verhindern, dass regulärer Wohnraum oder Sporthallen dauerhaft zweckentfremdet würden.
Die Sonderregelungen dienten dem Ziel einer würdigen Unterbringung und seien trotz mancher Schwierigkeiten
vor Ort insgesamt erforderlich gewesen. Die im Antrag angeführte Begründung eines sogenannten Pull-Faktors
sowie angeblicher negativer Effekte auf Kommunen und den Mietwohnungsmarkt wurden zurückgewiesen.
Migration entstehe nicht durch Baurecht, sondern durch internationale Krisen, Krieg und Verfolgung. Zudem seien
durch die jüngsten Maßnahmen der Bundesregierung bereits Fortschritte erzielt worden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wertete den Antrag als populistisch und als in zentralen Punkten
unzutreffend; dieser werde abgelehnt. Der Tatbestand einer im Antrag behaupteten „Enteignung“ zulasten der
einheimischen Bevölkerung sei nicht gegeben. Tatsächlich stellten die Sonderregelungen im Baugesetzbuch ein
eng begrenztes Ausnahmeinstrument dar, das nur bei außergewöhnlicher Belastung der Kommunen greife und
ausschließlich dann angewendet werden dürfe, wenn dringend benötigte Unterkünfte nicht oder nicht rechtzeitig
bereitgestellt werden könnten. Diese Regelungen seien rechtlich klar eingehegt und dienten der Erfüllung
menschenrechtlicher Verpflichtungen in humanitären Krisensituationen. Zur Veranschaulichung wurde auf das
Beispiel der Stadt Münster verwiesen, die seit Jahren mit einem Konzept der dezentralen Unterbringung arbeite.
Die Fraktion der SPD führte aus, dass ohne planungsrechtliche Vereinfachungen Kommunen gezwungen wären,
weiterhin auf Notlösungen wie die Nutzung von Turnhallen zurückzugreifen, was zusätzliche gesellschaftliche
Konflikte zu verursachen drohe. Die Sonderregelungen hätten hingegen praktikable Lösungen ermöglicht und zur
Entlastung der Kommunen beigetragen. Zudem hätten die Erfahrungen mit diesen Ausnahmeregelungen positive
Impulse für den allgemeinen Wohnungsbau geliefert und seien eine Grundlage für den so genannten Bau-Turbo
gewesen, der nun allen zugutekomme. Der Antrag fordere einerseits den Abbau staatlicher Regulierung, wolle
aber zugleich hohe Hürden aufrechterhalten, obwohl dies absehbar Konflikte in den Kommunen verschärfen
würde; man lehne den Antrag ab.
Die Fraktion Die Linke wies den Antrag aufgrund fachlicher Inkonsistenz und einer selektiven Kritik am
Baurecht entschieden zurück. Die antragstellende Fraktion habe in den vergangenen Jahren umfangreiche
Deregulierungen und Beschleunigungen im Baurecht mitgetragen oder nicht beanstandet, greife diese nun jedoch
ausschließlich im Zusammenhang mit Flüchtlingsunterkünften an. Eine sachliche Begründung für diese
Ungleichbehandlung werde nicht vorgetragen und lasse eine ablehnende Haltung gegenüber Geflüchteten erkennen. Zugleich
wurde eine einseitige Politik kritisiert, die einem Prinzip „Bauen-um-jeden-Preis“ verpflichtet sei und dabei die
staatliche Steuerungsfähigkeit und Bürgerbeteiligung schwächen wolle. Die Sonderregelungen für
Flüchtlingsunterkünfte seien Teil einer breiteren Entwicklung im Baurecht und nicht isoliert zu betrachten. Der Antrag sei daher
fachlich unzureichend begründet und klar abzulehnen.
Berlin, den 17. Dezember 2025
Carolin Bachmann
Berichterstatterin
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