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zu dem Antrag der Abgeordneten Carolin Bachmann, Marc Bernhard, Sebastian Münzenmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – 21/574 – Keine planungsrechtlichen Sonderrechte für Flüchtlingsunterkünfte

dip / drucksache 12.01.2026 · WP 21 · 21/3553 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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zu dem Antrag der Abgeordneten Carolin Bachmann, Marc Bernhard, Sebastian Münzenmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – 21/574 – Keine planungsrechtlichen Sonderrechte für Flüchtlingsunterkünfte [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3553 21. Wahlperiode 12.01.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (24. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Carolin Bachmann, Marc Bernhard, Sebastian Münzenmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/574 – Keine planungsrechtlichen Sonderrechte für Flüchtlingsunterkünfte A. Problem Nach Angaben der antragstellenden AfD-Fraktion wurden von der Bundesregierung massive rechtliche Privilegierungen zugunsten des Baus von Flüchtlingsunterkünften im Städtebaurecht verankert. Um den Bau zu ermöglichen, seien ursprünglich vorgesehene Befristungen dieser Vorzugsregelungen regelmäßig verlängert worden. Die in dem Antrag genannte Fassung des § 246 des Baugesetzbuchs (BauGB) enthalte in den Absätzen 8 bis 14 umfassende Sonderregelungen zugunsten der Errichtung von Unterkünften für „Flüchtlinge und Asylbegehrende“. Diese Sonderregelungen hätten die Tür für umfassende und gravierende Abweichungen von bestehenden Bebauungsplänen, rechtsverbindlichen städtebaulichen Satzungen und von zentralen Regelungen des Baugesetzbuches, die die Zulässigkeit von Vorhaben im Innen- und Außenbereich betreffen würden, geöffnet. Eine zentrale Folge sei nach Ansicht der AfD-Fraktion die „permanente Verletzung und Beschneidung der im Grundgesetz in Artikel 28 verbürgten kommunalen Selbstverwaltungsrechte“. Die städtebaurechtliche Planungshoheit der Städte und Gemeinden werde durch bundesrechtliche Maßnahmen fortlaufend ausgehöhlt. Verweigerten Kommunen das erforderliche Einvernehmen für den Bau solcher Einrichtungen, würde das kommunale Einvernehmen durch staatliche bauaufsichtliche Entscheidungen ersetzt. Die Antragsteller fordern insbesondere die Streichungen der Absätze 8 bis 17 bei § 246 BauGB. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Die Kosten wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/574 abzulehnen. Berlin, den 17. Dezember 2025 Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen Caren Lay Vorsitzende Carolin Bachmann Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Carolin Bachmann I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 21/574 in seiner 13. Sitzung am 25. Juni 2025 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen und zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Fraktion der AfD fordert Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) zur Abschaffung der planungsrechtlichen Sonderrechte für Flüchtlingsunterkünfte. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Innenausschuss hat in seiner 20. Sitzung am 17. Dezember 2025 die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/574 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 18. Sitzung am 17. Dezember 2025 die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/574 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat in seiner 21. Sitzung am 17. Dezember 2025 die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/574 empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 13. Sitzung am 17. Dezember 2025 den Antrag auf Drucksache 21/574 abschließend beraten und die Ablehnung des Antrags empfohlen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. Die Fraktion der AfD erläuterte die Zielsetzung des Antrags, der eine Abschaffung planungsrechtlicher Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte fordert. Sie verwies darauf, dass 2014 im Baugesetzbuch ein befristetes Sonderbaurecht für die Unterbringung von Geflüchteten eingeführt und in der vergangenen Legislaturperiode verlängert sowie auf weitere Nutzungen wie Kindertagesstätten und Schulen ausgeweitet worden sei. Dieses Sonderbaurecht ermögliche Bauen im Außenbereich und unterscheide sich im Sinne einer kommunalen Ablehnungsmöglichkeit weiterhin vom allgemeinen Baurecht. Zwar seien mit dem sogenannten Bau-Turbo Ausnahmen im Außenbereich auch für den allgemeinen Wohnungsbau ausgeweitet worden, dennoch bestehe für Flüchtlingsunterkünfte weiterhin eine privilegierte Sonderregelung. Diese Ungleichbehandlung wird als nicht nachvollziehbar kritisiert und es bestehe eine Benachteiligung der einheimischen Bevölkerung. Ziel des Antrags sei es, diese Sonderregelung aufzuheben und eine Gleichbehandlung aller Bauvorhaben zu gewährleisten. Die Fraktion der CDU/CSU legte dar, dass man den Antrag trotz punktueller Überschneidungen in der Bewertung der Migrationspolitik klar ablehne. Gegenstand der Debatte seien nicht migrationspolitische Grundsatzfragen, sondern die planungsrechtlichen Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte. Diese hätten sich als notwendiges Instrument erwiesen, um Kommunen bei der schnellen Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten zu unterstützen und zu verhindern, dass regulärer Wohnraum oder Sporthallen dauerhaft zweckentfremdet würden. Die Sonderregelungen dienten dem Ziel einer würdigen Unterbringung und seien trotz mancher Schwierigkeiten vor Ort insgesamt erforderlich gewesen. Die im Antrag angeführte Begründung eines sogenannten Pull-Faktors sowie angeblicher negativer Effekte auf Kommunen und den Mietwohnungsmarkt wurden zurückgewiesen. Migration entstehe nicht durch Baurecht, sondern durch internationale Krisen, Krieg und Verfolgung. Zudem seien durch die jüngsten Maßnahmen der Bundesregierung bereits Fortschritte erzielt worden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wertete den Antrag als populistisch und als in zentralen Punkten unzutreffend; dieser werde abgelehnt. Der Tatbestand einer im Antrag behaupteten „Enteignung“ zulasten der einheimischen Bevölkerung sei nicht gegeben. Tatsächlich stellten die Sonderregelungen im Baugesetzbuch ein eng begrenztes Ausnahmeinstrument dar, das nur bei außergewöhnlicher Belastung der Kommunen greife und ausschließlich dann angewendet werden dürfe, wenn dringend benötigte Unterkünfte nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden könnten. Diese Regelungen seien rechtlich klar eingehegt und dienten der Erfüllung menschenrechtlicher Verpflichtungen in humanitären Krisensituationen. Zur Veranschaulichung wurde auf das Beispiel der Stadt Münster verwiesen, die seit Jahren mit einem Konzept der dezentralen Unterbringung arbeite. Die Fraktion der SPD führte aus, dass ohne planungsrechtliche Vereinfachungen Kommunen gezwungen wären, weiterhin auf Notlösungen wie die Nutzung von Turnhallen zurückzugreifen, was zusätzliche gesellschaftliche Konflikte zu verursachen drohe. Die Sonderregelungen hätten hingegen praktikable Lösungen ermöglicht und zur Entlastung der Kommunen beigetragen. Zudem hätten die Erfahrungen mit diesen Ausnahmeregelungen positive Impulse für den allgemeinen Wohnungsbau geliefert und seien eine Grundlage für den so genannten Bau-Turbo gewesen, der nun allen zugutekomme. Der Antrag fordere einerseits den Abbau staatlicher Regulierung, wolle aber zugleich hohe Hürden aufrechterhalten, obwohl dies absehbar Konflikte in den Kommunen verschärfen würde; man lehne den Antrag ab. Die Fraktion Die Linke wies den Antrag aufgrund fachlicher Inkonsistenz und einer selektiven Kritik am Baurecht entschieden zurück. Die antragstellende Fraktion habe in den vergangenen Jahren umfangreiche Deregulierungen und Beschleunigungen im Baurecht mitgetragen oder nicht beanstandet, greife diese nun jedoch ausschließlich im Zusammenhang mit Flüchtlingsunterkünften an. Eine sachliche Begründung für diese Ungleichbehandlung werde nicht vorgetragen und lasse eine ablehnende Haltung gegenüber Geflüchteten erkennen. Zugleich wurde eine einseitige Politik kritisiert, die einem Prinzip „Bauen-um-jeden-Preis“ verpflichtet sei und dabei die staatliche Steuerungsfähigkeit und Bürgerbeteiligung schwächen wolle. Die Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte seien Teil einer breiteren Entwicklung im Baurecht und nicht isoliert zu betrachten. Der Antrag sei daher fachlich unzureichend begründet und klar abzulehnen. Berlin, den 17. Dezember 2025 Carolin Bachmann Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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