Schriftliche Frage 187 von Bastian Treuheit (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob die bestehenden bundesrechtlichen Regelungen – insbesondere im Bauplanungsrec…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
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Schriftliche Frage 187 von Bastian Treuheit (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob die bestehenden bundesrechtlichen Regelungen – insbesondere im Bauplanungsrec…
Frage 187 (Bastian Treuheit, AfD):
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob die bestehenden bundesrechtlichen Regelungen – insbesondere im Bauplanungsrecht – den Kommunen ausreichende Möglichkeiten bieten, einer Umnutzung von Wohnraum zu Ferienwohnungen in angespannten Wohnungsmärkten entgegenzuwirken, und sieht die Bundesregierung insoweit gesetzgeberischen Handlungsbedarf?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 4. August 2026:
Ferienwohnungen sind Räume oder Gebäude, die einem ständig wechselnden Kreis von Gästen gegen Entgelt vorübergehend zur Unterkunft zur Verfügung gestellt werden und die zur Begründung einer eigenen Häuslichkeit geeignet und bestimmt sind. Sie werden bauplanungsrechtlich in der Regel als „nicht störende Gewerbebetriebe“ und in den übrigen Fällen als „kleine Beherbergungsbetriebe“ eingeordnet, wie § 13a der Baunutzungsverordnung (BauNVO) klarstellt. Die Gemeinden können in ihren Bebauungsplänen die Ansiedlung von Ferienwohnungen gezielt ausschließen, § 1 Absatz 5 und 9 BauNVO. In Milieuschutzgebieten gilt zudem der Genehmigungsvorbehalt des § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches, da bei Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung eine Nutzungsänderung (Gewerbe) vorliegt. Darüber hinaus können die Länder im Rahmen ihrer Gesetzgebungskompetenz für das Wohnungswesen (Artikel 70 des Grundgesetzes) Zweckentfremdungsgesetze für Wohnraum erlassen. Die weit überwiegende Anzahl der Länder hat von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht. Den Gemeinden stehen damit geeignete Instrumente zur Verfügung, um die Umnutzung von Wohnraum zu Ferienwohnungen zu untersagen. Die Bereitstellung der erforderlichen Verwaltungskapazitäten obliegt den Ländern. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf. Berlin, den 7. August 2026 2018 2025 2018 2025 2018 2025 2018 2025 2018 2025 2018 2025 Baden-Württemberg 63.745 77.221 1.837 1.948 3,5% 4,0% 164 177 240 258 Bayern 80.000 94.633 2.068 2.255 3,9% 4,2% 195 204 269 288 Berlin 43.712 47.344 576 625 7,6% 7,6% 95 104 137 149 Brandenburg 34.765 31.018 382 416 9,1% 7,5% 60 62 83 86 Bremen 11.796 13.769 106 120 11,1% 11,5% 14 17 20 27 Hamburg 24.416 24.768 297 325 8,2% 7,6% 41 46 59 73 Hessen 51.379 59.172 1.016 1.079 5,1% 5,5% 113 124 157 182 Mecklenburg-Vorp. 30.157 27.252 233 241 12,9% 11,3% 36 41 48 59 Niedersachsen 83.833 91.172 1.276 1.355 6,6% 6,7% 137 144 200 213 Nordrhein-Westfalen 184.737 199.350 2.905 3.057 6,4% 6,5% 316 337 461 497 Rheinland-Pfalz 34.994 40.361 638 693 5,5% 5,8% 64 76 92 112 Saarland 9.734 10.914 143 159 6,8% 6,9% 16 18 21 25 Sachsen 55.493 49.067 613 650 9,1% 7,5% 88 109 129 153 Sachsen-Anhalt 35.800 33.317 312 316 11,5% 10,5% 50 52 73 73 Schleswig-Holstein 32.758 33.011 460 483 7,1% 6,8% 51 61 76 90 Thüringen 28.480 23.714 314 320 9,1% 7,4% 49 51 69 73 Insgesamt 805.799 856.083 13.176 14.042 6,1% 6,1% 1.491 1.623 2.135 2.358 Quellen: BMBFSFJ-UVG-Geschäftsstatistik destatis destatisBerechnung BMBFSFJ Anteile können nicht berechnet werden, da ein relevanter, aber nicht näher bekannter Teil der UVbeziehenden Kinder z.B. in (unverheirateten) Paar- Haushalten lebt. Anteil UV-beziehender Kinder an Alleinerziehenden- Haushalten nach der Bevölkerungsstatistik Land Fallzahlen bzw. Kinder, die Unterhaltsvorschuss beziehen Anteil der UV-beziehenden Kinder an den Kindern nach der Bevölkerungsstatistik Kinder in Alleinerziehenden- Haushalte nach der Bevölkerungstatistik (Angabe in 1000) Anzahl Kinder nach Bevölkerungstatistik (Angabe in 1000) Alleinerziehenden-Haushalte nach der Bevölkerungstatistik (Angabe in 1000) Abt. 6 Schriftl. Frage (ff) | BT-Drs. 7/397 | GRÜNE | MdB Loop, Denise | Thema: Kinder- und Jugendplan des Bundes Titel 1702 68401 Organisation / Maßnahme Laufzeitende Titel 1702 68401 Care Leaver e.V. / SGB VIII Reform Die Maßnahme endet planmäßig am 31.12.2026 Titel 1702 68401 Jugendnotmail e.V. / Ausbau Beratungsangebot Die Maßnahme endet planmäßig am 31.12.2026 Titel 1702 68401 Bundesverband behinderter Pflegekinder e.V. (BbP) Die Maßnahme endet planmäßig am 31.12.2026 Titel 1702 68401 Deutsches Institut für Sozialwirtschaft e.V. (DISW) / Evaluation des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes Die Maßnahme endet planmäßig am 31.12.2026 Titel 1702 68401 Krisenchat e.V. Die Maßnahme endet planmäßig am 31.12.2026 Titel 1702 68401 Deutsches Kinderhilfswerk e. V. /Koordinierungstelle Die Maßnahme endet planmäßig am 31.12.2026 Titel 1702 68401 Deutsches Kinderhilfswerk e.V. / Projekt Die Maßnahme endet planmäßig am 31.12.2026 Titel 1702 68401 Malteser Hilfsdienst e.V. Die Maßnahme endet planmäßig am 31.12.2026 Titel 1702 68401 Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. / Programm Respekt Coaches Titel 1702 68402 Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. / Respekt Coaches Titel 1702 68403 Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. / Respekt Coaches Titel 1702 68404 Deutscher Caritasverband e.V. / Respekt Coaches Titel 1702 68405 Internationaler Bund e.V. / Respekt Coaches Titel 1702 68406 Internationaler Bund e.V. / Fachstelle Respekt Coaches Titel 1702 68401 Otto Benecke Stiftung e.V. / Garantiefonds Hochschule (GFH) Titel 1702 68401 Bundesarbeitsgemeinschft Katholische Jugendsozialarbeit e.V. / Garantiefonds Hochschule (GFH) Titel 1702 68401 Bundesarbeitsgemeinschft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. / Garantiefonds Hochschule (GFH) Titel 1702 68401 Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. / Garantiefonds Hochschule (GFH) Titel 1702 68401 Off Road Kids gGmbH Die Maßnahme endet planmäßig am 31.12.2026 1702 68401 JugendnetzwerksLambda e.V. Die Jahresbewilligung endet planmäßig zum 31.12.2026, da die Rahmenvereinbarung gekündigt wurde. Die Haushaltslage macht eine Überprüfung langfristiger Förderstrukturen erforderlich. Es wird auch künftig projektbezogen mit Lambda zusammengearbeitet, wenn fachliche Expertise gefragt ist oder konkrete Vorhaben umgesetzt werden. 1702 68401 Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V. (IDA) Die Jahresbewilligung endet planmäßig zum 31.12.2026, da die Rahmenvereinbarung gekündigt wurde. Die Haushaltslage macht eine Überprüfung langfristiger Förderstrukturen erforderlich. Innerhalb der KJP-Förderung werden Regelstrukturen künftig stärker priorisiert. 1702 68401 Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Die Maßnahme endet planmäßig am 31.12.2026 Das Bundesprogramm Respekt Coaches wurde von Beginn an als Modellvorhaben konzipiert, um neue Ansätze im Bereich der Primärprävention zu erproben, erfolgreiche Strukturen sichtbar zu machen und Impulse für Regelsysteme zu setzen. Die Ausrichtung von Modellprogrammen des Bundes sieht eine zeitliche Befristung und einen geordneten Abschluss nach einer begrenzten Erprobungsphase vor. Die erzielten Ergebnisse, die entwickelten Konzepte und die aufgebauten Netzwerke haben bundesweit wichtige Impulse für Präventionsarbeit, Demokratieförderung an die Zusammenarbeit mit Schulen gesetzt. Vor diesem Hintergrund wird das Bundesprogramm Respekt Coaches zum 31. Dezember 2026 beendet. Das heutige Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hatte die Verantwortung für die Umsetzung des Bundesprogramms Garantiefonds Hochschule aus der historischen Flüchtlingsund Aussiedlerarbeit der Vorgängerressorts übernommen und dafür stets erhebliche Mittel aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes eingesetzt. Der GFH ist ein Förderprogramm für Zugewanderte mit akademischer Orientierung. Es dient der gezielten Vorbereitung auf ein Hochschulstudium. Sowohl durch das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt als auch auf Länderebene werden studienvorbereitende Maßnahmen mit integrationspolitischem Anspruch gefördert. Das Bundesprogramm wird zum 31. Dezember 2026 beendet. Eine Fortführung des Programms hätte vor dem Hintergrund der haushaltspolitischen und strukturellen Rahmenbedingungen keine tragfähige Grundlage. VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.03.2026 zur Unvereinbarkeit der sog. Trassenpreisbremse im Schienenpersonennahverkehr mit EU-Recht hat die Bundesnetzagentur Verfahren zur Aufhebung ihrer bisherigen Genehmigungen der Trassenentgelte für 2025 und 2026 und zur Neubescheidung der Entgeltanträge eingeleitet. Dabei geht es um Entgelte sowohl im Schienenpersonennah- und -fernverkehr als auch im Schienengüterverkehr. Auf Grundlage des nunmehr bei der Bundesnetzagentur vorliegenden Antrags der DB InfraGO AG zur Neufestsetzung der Trassenentgelte im Schienenpersonenfernverkehr hat das Bundesverkehrsministerium entschieden, das weitere Verfahren zur Abstimmung des hausintern fertig gestellten Entwurfs der Richtlinie zur Trassenpreisförderung im Schienenpersonenfernverkehr auszusetzen. Da die zu erwartenden Rückerstattungen von Trassenentgelten für den Schienenpersonenfernverkehr die für die Förderung vorgesehenen Haushaltsmittel im Kapitel 1210 Titel 682 53 von 200 Mio. Euro für das Jahr 2026 deutlich übersteigen, ist eine Förderung nicht mehr angezeigt. Bundesministerium für Verkehr, 11030 Berlin Deutscher Bundestag Ausschuss für Verkehr Platz der Republik 1 11011 Berlin verkehrsausschuss@bundestag.de Deutscher Bundestag Haushaltsausschuss Platz der Republik 1 11011 Berlin haushaltsausschuss@bundestag.de Ulrich Lange, MdB Parlamentarischer Staatssekretär Invalidenstraße 44 10115 Berlin Postanschrift: 11030 Berlin Tel. +49 30 18-300-2100 psts-l@bmv.bund.de www.bmv.de Betreff: Trassenpreisförderung Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) Aktenzeichen: E10_401010102#00008 Datum: Berlin, 17.06.2026 Seite 1 von 2 VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH Seite 2 von 2 Die im Entwurf der Förderrichtlinie nach Hinweisen des Bundesrechnungshofs vorgesehene Bedarfsprüfung ergibt unter Berücksichtigung der verminderten Trassenentgelte keinen Förderbedarf mehr. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Lange Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333
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