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Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten der Europäischen Union (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3484)

dip / drucksache 22.04.2026 · WP 21 · 21/5527 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten der Europäischen Union (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3484) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5527 21. Wahlperiode 22.04.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 21/3484 – Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten der Europäischen Union A. Problem Ab dem 20. Mai 2026 gilt die Kurzzeitvermietungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1028 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724), die einen digitalen Datenaustausch zwischen Wirtschaft und öffentlicher Hand einführt. Für diesen Datenaustausch ist eine einheitliche digitale Zugangsstelle zu benennen. Der Entwurf des Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetzes (KVDG) enthält Änderungen des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), um die Bundesnetzagentur als einheitliche digitale Zugangsstelle im Sinne der Kurzzeitvermietungs- Verordnung zu benennen. Damit wird der automatisierte digitale Datenaustausch zwischen den Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, den Statistikämtern und der Wirtschaft (Online-Plattformen, Gastgeber von Kurzzeit- Unterkünften) möglich gemacht. Darüber hinaus sind Änderungen des DDG, des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der Dienstleistungs-Informationspflichten- Verordnung (DL-InfoV) enthalten, um die Regelungen über die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur zur Durchsetzung der Verordnung (EU) 2018/302 (Geoblocking-Verordnung) in das sachnähere DDG zu überführen. B. Lösung Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. Die Bundesregierung soll durch eine Entschließung aufgefordert werden, die für die Umsetzung des Gesetzentwurfs erforderlichen Stellen nicht neu zu schaffen, sondern durch eine stellenneutrale Umsetzung aus dem Stellenbestand des Einzelplans 09 oder dem Geschäftsbereich der Bundesnetzagentur zu decken. Annahme einer Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. C. Alternativen Keine. D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Durch das KVDG entstehen der Bundesnetzagentur und der Koordinierungsstelle für digitale Dienste bei der Bundesnetzagentur für die Wahrnehmung der Fachaufgaben jährliche Personalkosten (Personaleinzel- und Sacheinzelkosten) von insgesamt 558 925 Euro für vier Planstellen (zwei Stellen im höheren Dienst und zwei Stellen im gehobenen Dienst). Hinzu kommt ein einmaliger Aufwand von 850 000 Euro für Sachkosten zur Einrichtung erforderlicher IT-Verfahren sowie ein Aufwand von jährlich 200 000 Euro für Sachkosten zum Betrieb dieser IT- Verfahren. Der Mehrbedarf soll finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 09 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ausgeglichen werden. Durch das KVDG entstehen zusätzliche Einnahmen bei der Bundesnetzagentur durch Bußgelder, die noch nicht beziffert werden können. Für die Länderhaushalte entstehen durch das KVDG Ausgaben von jährlich ca. 15 000 Euro sowie von einmalig ca. 10 000 Euro. Bei den Stellen der Länder zur Durchsetzung von Artikel 20 Absatz 2 der Richtlinie 2006/123/EG entfallen Aufgaben. Die entsprechenden Einsparungen sind schwer zu beziffern und belaufen sich kalkulatorisch auf höchstens 100 000 Euro. E. Erfüllungsaufwand E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Durch das Gesetz entsteht für die Wirtschaft eine Entlastung von jährlichem Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 636 000 Euro. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Es entstehen keine Bürokratiekosten aus Informationspflichten. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Bundesverwaltung erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand um 610 000 Euro. Der einmalige Erfüllungsaufwand bei der Bundesverwaltung beträgt 971 000 Euro. Bei den Verwaltungen der Länder reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um ca. 85 000 Euro. Es entsteht dort ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 10 000 Euro. F. Weitere Kosten Es sind keine sonstigen direkten oder indirekten Kosten für die Wirtschaft und insbesondere für mittelständische Unternehmen oder negative Auswirkungen auf Einzelpreise und das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf die Verbraucherpreise, zu erwarten. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/3484 unverändert anzunehmen; b) folgende Entschließung anzunehmen: „I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Das Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG) sieht vor, die Bundesnetzagentur als einheitliche digitale Zugangsstelle nach der Verordnung (EU) 2024/1028 sowie als nationalen Koordinator zu benennen und ihr zusätzliche Aufgaben bei der Durchsetzung der Geoblocking-Verordnung (EU) 2018/302 sowie des Verbots diskriminierender Bestimmungen nach Artikel 20 Absatz 2 der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG zu übertragen. Mit dem KVDG sind nach der Gesetzesbegründung Haushaltsausgaben für dauerhafte Personalkosten von jährlich rund 558 925 Euro für vier neue Planstellen (zwei Stellen im höheren Dienst, zwei Stellen im gehobenen Dienst) verbunden. Der im Koalitionsvertrag 2025 verankerte Konsolidierungsauftrag – insbesondere das Bekenntnis zu soliden öffentlichen Finanzen, dem Abbau von Redundanzen und dem Bürokratierückbau – erfordert, dass neue Aufgaben und Stellen bei Bundesbehörden durch Umschichtung aus dem vorhandenen Stellenbestand gedeckt werden. Die Koalition hat sich ausdrücklich das Ziel gesetzt, durch Effizienzgewinne und behördenübergreifende Umverteilung die Verwaltungskapazitäten zu modernisieren, ohne den Stellenbestand des Bundes netto zu erhöhen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. eine stellenneutrale Umsetzung sicherzustellen: Die im Rahmen des KVDG entstehenden vier neuen Planstellen bei der Bundesnetzagentur und der Koordinierungsstelle für digitale Dienste sind durch den Abbau gleichwertiger Stellen aus dem vorhandenen Stellenbestand im Einzelplan 09 (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) oder im Geschäftsbereich der Bundesnetzagentur zu decken. Eine Nettovermehrung von Planstellen im Bundeshaushalt ist zu vermeiden; 2. Umschichtungspotenziale und Synergieeffekte durch digitale bürokratiearme Verfahren und KI-gestützte Prozesse zu identifizieren und auszuweisen: Die konkreten Stellen, die innerhalb des Einzelplans 09 oder im Stellenplan der Bundesnetzagentur abgebaut oder eingespart werden, sollen benannt werden. Dabei sind insbesondere Doppelstrukturen zwischen der Bundesnetzagentur, der Koordinierungsstelle für digitale Dienste und anderen regulatorischen Einheiten zu prüfen; 3. das 8-Prozent-Ziel aus dem Koalitionsvertrag konsequent umzusetzen: Die vereinbarte Zielsetzung, die Effizienz der Bundesverwaltung substanziell zu steigern, gilt es einzuhalten. Neue regulatorische Aufgaben, die durch EU-Recht zwingend anfallen, sind dazu einzubeziehen und dürfen nicht automatisch zu einem Netto-Stellenaufwuchs führen, der den Stellenabbau in der Bundesverwaltung von 2 Prozent pro Jahr gefährdet.“ Berlin, den 22. April 2026 Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie Elisabeth Winkelmeier-Becker Geschäftsführende Vorsitzende Fabian Gramling Berichterstatter Sandra Stein Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Fabian Gramling und Sandra Stein I. Überweisung Der Gesetzentwurf auf Drucksache 21/3484 wurde in der 53. Sitzung des Deutschen Bundestages am 15. Januar 2026 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union und den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung zur Mitberatung überwiesen. Der Gesetzentwurf wurde in der 67. Sitzung des Deutschen Bundestages am 25. März 2026 zusätzlich an den Ausschuss für Tourismus zur Mitberatung überwiesen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen hat sich gutachtlich beteiligt. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Durch die Kurzzeitvermietungs-Verordnung ((EU) 2024/1028) wird zwischen Online-Plattformen, Behörden der EU-Mitgliedstaaten, Gastgebern als Vermieterinnen und Vermietern von Kurzzeit-Unterkünften sowie Statistikämtern ein System zum digitalen Datenaustausch eingeführt. Dieser digitale Datenaustausch wird in jedem teilnehmenden EU-Mitgliedstaat über eine auf nationaler Ebene einzurichtende einheitliche digitale Zugangsstelle abgewickelt. Der vorliegende Entwurf eines Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetzes (KVDG) dient dazu, die einheitliche digitale Zugangsstelle zu benennen und damit die Kurzzeitvermietungs-Verordnung im nationalen Recht durchzuführen. Mit dem Gesetzentwurf wird die Bundesnetzagentur als einheitliche digitale Zugangsstelle und als nationaler Koordinator für alle Angelegenheiten der einheitlichen digitalen Zugangsstelle benannt. Sie erhält die Aufgabe, die von der Kurzzeitvermietungs-Verordnung geforderte Transparenz durch die Veröffentlichung entsprechender Listen auf ihrer Internetseite zu gewährleisten. Die Bundesnetzagentur soll als zentrale digitale Schnittstelle fungieren. Online-Plattformen sollen ihre Buchungsdaten an sie übermitteln und die zuständigen Behörden der Bundesländer können diese Daten dort abrufen. Diese Behörden sind unter anderem für Registrierungsverfahren im Bereich der Kurzzeitvermietung sowie für die Durchsetzung von Gesetzen zum Schutz von Wohnraum zuständig. Außerdem soll die Bundesnetzagentur ausgewählte Daten den Statistikämtern des Bundes und der Länder sowie Eurostat für statistische Zwecke zur Verfügung stellen. Darüber hinaus soll die Bundesnetzagentur Aufgaben bei der Durchsetzung bestimmter Pflichten der Online- Plattformen nach der Kurzzeitvermietungs-Verordnung übernehmen und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen. Die Regelungen des Digital Services Act (DSA) und der Kurzzeitvermietungs-Verordnung greifen dabei ineinander und werden im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) einheitlich zusammengeführt. Zudem werden die Regelungen zur Zuständigkeit der Bundesnetzagentur als Durchsetzungs- und Bußgeldbehörde für die Geoblocking- Verordnung vom TKG ins DDG überführt. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/3484 in seiner 34. Sitzung am 22. April 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Annahme in unveränderter Fassung. Der Ausschuss für Tourismus hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/3484 in seiner 26. Sitzung am 22. April 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Annahme in unveränderter Fassung. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/3484 in seiner 23. Sitzung am 22. April 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Annahme in unveränderter Fassung. Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/3484 in seiner 25. Sitzung am 22. April 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD dessen Annahme in unveränderter Fassung. Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung auf Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen gemäß Einsetzungsantrag (BT-Drs. 21/571) in seiner 16. Sitzung am 15. April 2026 mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten der Europäischen Union (BT-Drs. 21/3484) befasst. In der Begründung des Gesetzentwurfs wurden zur Nachhaltigkeit folgende Aussagen getroffen: „Ziel des Gesetzentwurfs ist es, durch die Einrichtung und den Betrieb einer einheitlichen digitalen Zugangsstelle als Herzstück und Funktionsvoraussetzung einer digitalen Infrastruktur zur Datenübermittlung bei Kurzzeitvermietungen sicherzustellen, dass die öffentliche Hand verlässlich belastbare Daten von Online-Plattformen erhält, um Kurzzeitvermietungen passgenau zu regulieren, bestehendes Recht wirksam durchzusetzen und damit insgesamt Kurzzeitvermietungen gesetzlich so zu steuern, dass diese sich in Städten und Regionen verträglich entwickeln und ausreichend bezahlbarer Dauer-Wohnraum für die lokale Bevölkerung erhalten bleibt. Darüber hinaus tragen die Regelungen dazu bei, Touristenströme an „Hot Spots“ zu kanalisieren und Wettbewerbsverzerrungen im Beherbergungsgewerbe entgegenzuwirken. Zudem wird durch die angestrebte Digitalisierung eine papierarme Datenübermittlung gefördert und dadurch Wälder als erneuerbare Naturgüter vor Abholzung und die natürlichen Lebensgrundlagen und Ressourcen der Erde geschont. Die gesetzliche Steuerung und die damit verbundene verträgliche Entwicklung von Kurzzeitvermietungen wird verbessert, so dass bezahlbarer Dauer-Wohnraum erhalten bleibt und die lokale Bevölkerung heute und künftig in Würde, wozu auch angemessener Wohnraum gehört, leben kann. Durch den technologischen Fortschritt einer digitalen Datenübermittlung und durch bürokratiearme Online- Verfahren werden die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen und die gleichberechtigte Teilhabe privater Vermieterinnen und Vermieter gefördert und die soziale Gerechtigkeit durch bezahlbaren Dauer-Wohnraum unterstützt. Sozialer Ausgrenzung dadurch, dass kein bezahlbarer Dauer- Wohnraum zur Verfügung steht, kann wirksam entgegengewirkt werden. Durch bürokratiearme Online-Verfahren erhalten auch private Vermieterinnen und Vermieter die gleichberechtigte Chance, sich an der wirtschaftlichen Entwicklung auf dem Markt für Kurzzeitvermietungen zu beteiligen. Schließlich werden Nachhaltigkeitsaspekte bei der Digitalisierung der Verfahren auch durch das Prinzip der einmaligen Erfassung von Daten berücksichtigt. Somit entsprechen die Wirkungen des Gesetzentwurfs einer nachhaltigen Entwicklung. Zusammengefasst leistet der Gesetzentwurf folgende Beiträge zu langfristigen positiven Wirkungen auf die Nachhaltigkeit: Beiträge zur verträglichen Entwicklung von Kurzzeitvermietungen und zu ausreichend bezahlbarem Dauer-Wohnraum für die lokale Bevölkerung, zur Vermeidung unausgewogener Tourismusentwicklung („Overtourism“), zur Förderung wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und gleichberechtigter Teilhabe kommerzieller Beherbergungsbetriebe, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen, und privater Vermieterinnen und Vermieter sowie zur Schonung natürlicher Lebensgrundlagen und Ressourcen durch papierarme Datenübermittlung. Damit ist der Gesetzentwurf insbesondere für den 1. Transformationsbereich der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2021 relevant (‚ Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit‘).“ Bewertung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen: Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen stellt fest, dass die Bundesregierung die Nachhaltigkeitsprüfungsbewertung im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung durchgeführt hat, indem herausgestellt wird, welche Nachhaltigkeitsziele durch die konkreten Regelungsinhalte gefördert werden sollen: • Nachhaltigkeitsziel 8 (SDG 8) „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum; • Nachhaltigkeitsziel 10 (SDG 10) „Weniger Ungleichheiten“; • Nachhaltigkeitsziel 11 (SDG 11) „Nachhaltige Städte und Gemeinden“ mit dem Unterziel 11.1 „Sicherer und bezahlbarer Wohnraum“ der UN-Agenda 2030; • Nachhaltigkeitsziel 12 (SDG 12) „Nachhaltige/r Kosum“; • Nachhaltigkeitsziel 16 (SDG 16) „Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen“. Daher sind die Ausführungen der Bundesregierung im Rahmen der Nachhaltigkeitsprüfung nicht zu beanstanden. Eine Prüfbitte ist daher nicht erforderlich. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Gesetzesentwurf auf Drucksache 21/3484 in seiner 32. Sitzung am 22. April 2026 abschließend beraten. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD brachten auf Ausschussdrucksache 21(9)226 einen Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf ein. Die Fraktion der CDU/CSU verwies darauf, dass dieser Gesetzentwurf eine EU-Verordnung umsetze. Diese europäische Verordnung werde genauso wie das Umsetzungsgesetz sowohl von der Tourismusbranche als auch von Verbänden durchweg begrüßt. Dadurch werde ein Flickenteppich unterschiedlicher digitaler und papierbasierter Systeme beendet. Zukünftig gebe es einen einheitlichen digitalen Datenaustausch und klare Zuständigkeiten, Strukturen und Abläufe. Insbesondere für ländliche Gebiete, wo Tourismus ein großer Wirtschaftsfaktor sei, sei das Gesetz eine klare Verbesserung. Die Fraktion der AfD kritisierte den Gesetzentwurf und den Aufwuchs an Bürokratie, weil eine weitere Meldestelle geschaffen werde, die Daten sammele und auswerte. Der wahre Grund dieses Gesetzentwurfs sei die Wohnraumknappheit in Ballungsräumen, der die Regierung durch Überwachung begegnen wolle. Aber auch die Auswertung der gesammelten Daten werde keine Verbesserung bringen. Man könne zwar darüber nachdenken, Standards zu vereinfachen. Dies solle aber der Wirtschaft überlassen werden. Die Fraktion der SPD lobte die Schaffung einheitlicher gesetzlicher Rahmenbedingungen zur nationalen Umsetzung der EU-Verordnung. Das Gesetz werde einen wichtigen Beitrag bei der Regulierung von Kurzzeitvermietungen sowie der Förderung des fairen Wettbewerbs leisten. Die Tourismusbranche begrüße den Entwurf ausdrücklich. Eine Harmonisierung sei im Interesse der Länder, da dies die Kosten und Ressourcen für die Entwicklung eigener Verfahren deutlich senke. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte die Umsetzung der EU-Verordnung in nationales Recht, die auf vielen Ebenen große Vorteile bringe. Behörden hätten verlässlichere Daten und eine bessere Kontrolle bei illegalen Angeboten. Plattformen hätten klare einheitliche Regeln und Gastgeber würden durch weniger Bürokratie entlastet. Gäste bekämen mehr Transparenz und Rechtssicherheit. Der Entschließungsantrag sei aber abzulehnen, da die pauschalen Stelleneinsparungen kein sinnvolles Instrument des Bürokratieabbaus seien. Die Fraktion Die Linke merkte an, dass Plattformen wie Airbnb weltweit zu einer Gefahr für die Wohnungsversorgung geworden seien. Dies habe kürzlich die Studie The Threat of Short-Term Rentals to Housing belegt. Die Plattformen müssten stärker reguliert werden. Daher sei die Umsetzung der EU-Verordnung zu begrüßen. Die Kommunen bräuchten aber auch wirksame Instrumente, um die Plattformen in die Schranken zu weisen. Auf Landes- und Kommunalebene müsse dies nun mit scharfen Zweckentfremdungsverboten verknüpft werden, um tatsächlich Wirksamkeit zu entfalten. Die Bundesregierung hob hervor, dass alle Beteiligten – Länder, Kommunen und Wirtschaft – den Gesetzentwurf einhellig begrüßten. Es werde keine neue Bürokratie geschaffen, sondern abgebaut. Die digitalen Verfahren seien einfacher und schneller und ermöglichten einen besseren Austausch zwischen der Wirtschaft und der Verwaltung. Der Gesetzentwurf sei eine Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Verordnung und kein Goldplating. Er schaffe eine Datengrundlage, um redliche Anbieter vor denen zu schützen, die keine Steuern entrichteten. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/3484 in unveränderter Fassung zu empfehlen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke, die Annahme des Entschließungsantrags auf Ausschussdrucksache 21(9)226 zu empfehlen. Berlin, den 22. April 2026 Fabian Gramling Berichterstatter Sandra Stein Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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