Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung der Mobilfunkförderung des Bundes
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Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung der Mobilfunkförderung des Bundes
[Bundesrat Drucksache 598/25
10.10.25
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
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Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des
Bundesrates zur Verlängerung der Mobilfunkförderung des
Bundes
Bundesministerium Berlin, 7. Oktober 2025
für Digitales und
Staatsmodernisierung
Parlamentarischer Staatssekretär
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin,
namens der Bundesregierung übersende ich Ihnen als Anlage die Stellungnahme
der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung der
Mobilfunkförderung des Bundes vom 26. April 2024 (BR-Drs. 176/24(B)).
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Jarzombek
siehe Drucksache 176/24 (Beschluss)
Stellungnahme
zu der Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung der
Mobilfunkförderung des Bundes vom 26. April 2024 (BR-Drs. 176/24(B))
Stellungnahme:
Die Bundesregierung hat die Forderung des Bundesrates nach einer Verlängerung der
Mobilfunkförderung nicht umgesetzt, weil die unveränderte Verlängerung der Förderrichtlinie
beihilferechtlich unzulässig wäre. Bei einer Verlängerung müssten Mobilfunknetzbetreiber
aufgrund der im Januar 2023 novellierten Breitbandleitlinien der Europäischen Kommission
Open Access auch auf ihre nicht geförderte aktive Technik gewähren, wozu diese überwiegend
nicht bereit sind. Die erforderliche Mitwirkung der Mobilfunknetzbetreiber würde daher
ausbleiben. Zudem würde eine Mobilfunkförderung, deren Fördergegenstand sich mit den
Inhalten der neuen Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur überschneidet, sowohl gegen
Beihilfe- als auch gegen Zuwendungsrecht verstoßen.
Im März 2025 hat die Bundesnetzagentur eine Entscheidung zur Verlängerung von
Frequenznutzungsrechten in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz getroffen
und dabei u.a. neue Versorgungsauflagen festgelegt. Das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung (BMDS) hat danach eine Marktkonsultation durchgeführt mit dem Ziel,
Handlungsfelder zu identifizieren, in denen die Marktteilnehmenden Unterstützung benötigen,
um den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Mobilfunknetze vorantreiben und beschleunigen zu
können. Dabei identifizierte Unterstützungsmöglichkeiten sollen in einem nächsten Schritt in
einem Maßnahmenplan zusammengefasst und mit den Bundesländern und der Branche
diskutiert werden. Zudem hat das BMDS eine Studie erstellt, in welcher die unversorgten
Gebiete, die weißen Flecken, genauer analysiert wurden.
Dank der Etablierung effizienter Prozesse und der Mitwirkung der Branche ist es der
Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) gelungen, bis zum Jahresende 2024 alle
Zuwendungsvoraussetzungen für 267 Standorte zu schaffen und Förderungen zu bewilligen.
Drucksache 598/25]
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