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Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung der Mobilfunkförderung des Bundes

dip / drucksache 10.10.2025 · WP 21 · 598/25 · Unterrichtung · Original ↗

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Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung der Mobilfunkförderung des Bundes [Bundesrat Drucksache 598/25 10.10.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch die Bundesregierung B R Fu ss Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung der Mobilfunkförderung des Bundes Bundesministerium Berlin, 7. Oktober 2025 für Digitales und Staatsmodernisierung Parlamentarischer Staatssekretär An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin, namens der Bundesregierung übersende ich Ihnen als Anlage die Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung der Mobilfunkförderung des Bundes vom 26. April 2024 (BR-Drs. 176/24(B)). Mit freundlichen Grüßen Thomas Jarzombek siehe Drucksache 176/24 (Beschluss) Stellungnahme zu der Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung der Mobilfunkförderung des Bundes vom 26. April 2024 (BR-Drs. 176/24(B)) Stellungnahme: Die Bundesregierung hat die Forderung des Bundesrates nach einer Verlängerung der Mobilfunkförderung nicht umgesetzt, weil die unveränderte Verlängerung der Förderrichtlinie beihilferechtlich unzulässig wäre. Bei einer Verlängerung müssten Mobilfunknetzbetreiber aufgrund der im Januar 2023 novellierten Breitbandleitlinien der Europäischen Kommission Open Access auch auf ihre nicht geförderte aktive Technik gewähren, wozu diese überwiegend nicht bereit sind. Die erforderliche Mitwirkung der Mobilfunknetzbetreiber würde daher ausbleiben. Zudem würde eine Mobilfunkförderung, deren Fördergegenstand sich mit den Inhalten der neuen Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur überschneidet, sowohl gegen Beihilfe- als auch gegen Zuwendungsrecht verstoßen. Im März 2025 hat die Bundesnetzagentur eine Entscheidung zur Verlängerung von Frequenznutzungsrechten in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz getroffen und dabei u.a. neue Versorgungsauflagen festgelegt. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat danach eine Marktkonsultation durchgeführt mit dem Ziel, Handlungsfelder zu identifizieren, in denen die Marktteilnehmenden Unterstützung benötigen, um den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Mobilfunknetze vorantreiben und beschleunigen zu können. Dabei identifizierte Unterstützungsmöglichkeiten sollen in einem nächsten Schritt in einem Maßnahmenplan zusammengefasst und mit den Bundesländern und der Branche diskutiert werden. Zudem hat das BMDS eine Studie erstellt, in welcher die unversorgten Gebiete, die weißen Flecken, genauer analysiert wurden. Dank der Etablierung effizienter Prozesse und der Mitwirkung der Branche ist es der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) gelungen, bis zum Jahresende 2024 alle Zuwendungsvoraussetzungen für 267 Standorte zu schaffen und Förderungen zu bewilligen. Drucksache 598/25]

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