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Schriftliche Frage 101 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren hat die Bundesnetzagentur seit 2019 gegen Mobilfunknetzbetreiber wegen Nichterfüllung von Ausbauverpf…

dip / schriftliche_frage 06.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

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Schriftliche Frage 101 von Anne-Mieke Bremer (DIE LINKE): Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren hat die Bundesnetzagentur seit 2019 gegen Mobilfunknetzbetreiber wegen Nichterfüllung von Ausbauverpf… Frage 101 (Anne-Mieke Bremer, Die Linke): Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren hat die Bundesnetzagentur seit 2019 gegen Mobilfunknetzbetreiber wegen Nichterfüllung von Ausbauverpflichtungen eingeleitet, und wie ist der aktuelle Stand dieser Verfahren (bitte die Anzahl abgeschlossener Verfahren, verhängter Bußgelder und laufender Verfahren angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 6. Juni 2025: Die Bundesnetzagentur hat die vier Mobilfunknetzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1 im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren angehört, da die Versorgungsauflagen in den Vergabebedingungen der 2019 versteigerten Frequenzen von diesen nicht vollständig erfüllt wurden. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Wegen des Urteils des Verwaltungsgerichts (VG) Köln vom 26. August 2024 (Aktenzeichen 1 K 1281/22 und 1 K 8531/18) werden die Verfahren derzeit nicht weiter betrieben. Das VG Köln hatte mit dem o. g. Urteil die Entscheidung der Präsidentenkammer vom 26. November 2018 über die Vergabe- und Auktionsregeln für die im Jahr 2019 durchgeführte Versteigerung der Frequenzen in den Bereichen 2 Gigahertz (GHz) und 3,6 GHz für rechtswidrig erklärt und die Bundesnetzagentur zur Neubescheidung verpflichtet. Die Vergaberegeln der Präsidentenkammerentscheidung umfassen unter anderem die Frequenznutzungsbestimmungen für die späteren Zuteilungsinhaber. Hierzu gehören auch die Versorgungsverpflichtungen. Die Bundesnetzagentur hat gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Sobald hierüber entschieden wurde, wird die Bundesnetzagentur auch über das weitere Vorgehen in den Verfahren entscheiden.

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