Schriftliche Frage 136 von Sarah Vollath (DIE LINKE): Auf welcher Entscheidungsgrundlage wurde der ICE-Halt in Ingolstadt im Zuge der Bauarbeiten auf der Strecke München–Nürnberg im Jahr 2025 me…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 136 von Sarah Vollath (DIE LINKE): Auf welcher Entscheidungsgrundlage wurde der ICE-Halt in Ingolstadt im Zuge der Bauarbeiten auf der Strecke München–Nürnberg im Jahr 2025 me…
Frage 136 (Sarah Vollath, Die Linke):
Auf welcher Entscheidungsgrundlage wurde der ICE-Halt in Ingolstadt im Zuge der Bauarbeiten auf der Strecke München–Nürnberg im Jahr 2025 mehrfach gestrichen, obwohl der Bahnhof nach Angaben betroffener Fahrgäste regulär anfahrbar gewesen wäre, und wie stellt die Deutsche Bahn AG sicher, dass Pendlerinnen und Pendler, insbesondere jene, die sich infolge häufiger Verspätungen und Ausfälle im Regionalverkehr gezwungen sahen, ein ICE-taugliches Abonnement wie die Bahncard 100 zu erwerben, unkompliziert und angemessen, ggf. unter Berücksichtigung der genannten Beweggründe für den Erwerb hochpreisiger Abonnements, entschädigt werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 10. Juni 2025:
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) musste der ICE-Halt in Ingolstadt im Zeitraum der Bauarbeiten auf der Strecke München– Nürnberg vom 7. Februar bis zum 25. April 2025 infolge betrieblicher Rahmenbedingungen mehrfach entfallen. Während der Bauarbeiten standen auf der stark frequentierten Schnellfahrstrecke abschnittsweise nur eingeschränkte Kapazitäten zur Verfügung, etwa durch nächtliche Vollsperrungen oder eingleisige Betriebsführung am Tag. Um dennoch einen stabilen und weitgehend verlässlichen Fernverkehr anbieten zu können, wurden in einzelnen Zeiträumen Züge über Augsburg umgeleitet oder Teilausfälle notwendig – in diesen Fällen entfiel der Halt in Ingolstadt. Die Entscheidung über den temporären Haltentfall wurde dabei stets auf Basis der konkreten Betriebskonzepte und der Verfügbarkeit der Infrastruktur getroffen. Wann immer betrieblich möglich, wurde der Halt in Ingolstadt beibehalten. Fahrgäste können bis zu zwölf Monate nach einer verspäteten oder ausgefallenen Fahrt eine Entschädigung beantragen – unabhängig davon, ob sie einen Einzelfahrschein oder ein Abonnement wie die BahnCard 100 nutzen.
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