Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Einführung des ICE-Sprinters auf der Murrbahn
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Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Einführung des ICE-Sprinters auf der Murrbahn
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5606
21. Wahlperiode 27.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, Swantje
Henrike Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Einführung des ICE-Sprinters auf der
Murrbahn
Zum Fahrplanwechsel 2025 hat die Deutsche Bahn AG auf der Strecke
Stuttgart–Berlin eine neue schnelle ICE-Verbindung (ICE = Intercity-Express:
sogenannter ICE-Sprinter) eingerichtet, die zwischen Stuttgart und Nürnberg die
Murrbahn (Strecke 4930) nutzt.
Der Laufweg dieser Fernverkehrsleistung umfasst auch den zwischen
Backnang und Schwäbisch Hall-Hessental eingleisigen Streckenabschnitt und löst
mit dem dort verkehrenden Nahverkehr Fahrplankonflikte aus, sodass jede
Fahrt des ICE-Sprinters eine Verschiebung der Fahrplanlage der
Regionalexpress(RE)-Leistung verursacht.
Für die morgendliche Fahrt des ICE-Sprinters in Fahrtrichtung Nürnberg wurde
die Fahrplanlage einer Fahrt des Regionalexpresses der Linie 90 verschoben,
sodass dessen Abfahrt in Stuttgart nun früher erfolgt, außerdem wird diese
Fahrt in Schwäbisch Hall-Hessental durch den schnelleren ICE-Sprinter
überholt, wodurch sich für den Regionalexpress dadurch eine Standzeit und damit
eine Fahrzeitverlängerung von ca. 14 Minuten ergibt. Außerdem gehen durch
die vorgezogene Abfahrt in Stuttgart bisherige Anschlüsse verloren. Auch
durch die abendliche Fahrt des ICE-Sprinters der Gegenrichtung Nürnberg–
Stuttgart wird die Fahrplanlage des Regionalexpresses verschoben sowie eine
Überholung durch den ICE erforderlich. Durch die sich daraus ergebende
Fahrzeitverlängerung verschiebt sich in Stuttgart die Ankunftszeit des
Regionalexpresses um ca. 17 Minuten nach hinten. Dadurch gehen auch hier gleich
mehrere Anschlüsse des Regionalverkehrs in Richtung Tübingen und Heilbronn
sowie etliche S‑Bahn-Anschlüsse verloren. Dies ist aus Sicht der Reisenden im
Nahverkehr ärgerlich. Die Fahrgäste des Fernverkehrs hingegen können sich
über ein sehr attraktives Angebot freuen.
Die beschriebenen Fahrplanlagenverschiebungen ergeben sich aus den
örtlichen infrastrukturellen Gegebenheiten. Aufgrund der abschnittsweisen
Eingleisigkeit der Strecke können die Fahrplanlagen nicht beliebig verschoben
werden. Die Kapazität der Strecke wird stark gemindert. Durch die Eingleisigkeit
und die damit verbundenen erforderlichen fixen Zugkreuzungen des ICE-
Sprinters mit dem Regionalverkehr entstehen starke betriebliche Zwänge,
welche im Verspätungsfalle zur Verspätungsmaximierung des Nahverkehrs und
zum Verspätungsaufbau des Fernverkehrs führen. Letzteres führt beim ICE-
Sprinter zum drohenden Verlust des Fahrzeitvorteils, der u. a. durch
Haltverzicht in Erfurt oder Halle/Saale gewonnen wird.
Angesichts der beschriebenen negativen Auswirkungen auf den regionalen
Nahverkehr fordern die betroffenen Kommunen und Landkreise deswegen die
schnelle Umsetzung eines zweigleisigen Ausbaus sowie weitere Investitionen
für die Digitalisierung der Leit- und Sicherheitstechnik (www.ostalbkreis.de/six
cms/detail.php/404541). Statt eines durchgehenden zweigleisigen Ausbaus
stellte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr
Ulrich Lange bei einem Besuch vor Ort im Februar 2026 lediglich den Bau von
Doppelspurinseln in Aussicht (www.bkz.de/nachrichten/mittelfristig-kein-zwei
spuriger-ausbau-der-bahnstrecke-zwischen-backnang-und-murrhardt-32826
7.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich die Belastung der Strecke in den letzten 15 Jahren entwickelt
(bitte die Anzahl der Züge für die einzelnen Jahre, getrennt nach
Regional-, Fern- und Güterverkehr zwischen Backnang und Hessental
angeben)?
2. Sieht die Bundesregierung neuen Handlungsbedarf bezüglich
Infrastrukturmaßnahmen aufgrund des neu eingeführten Angebots im Fernverkehr,
wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
3. Sieht die Bundesregierung sich für die Umsetzung dieser
Infrastrukturmaßnahmen, die aufgrund eines neuen Angebots im Fernverkehr
notwendig werden, zuständig?
4. Welche Änderungen und Ausweitungen sind seitens der Deutschen Bahn
(DB) Fernverkehr auf der Relation Stuttgart–Berlin über Nürnberg im
nächsten Fahrplanjahr geplant?
5. Welche Änderungen für den Regionalverkehr haben sich durch die
Einführung des Sprinters im Fahrplanjahr 2026 ergeben?
6. Sind die aktuell in Umsetzung befindlichen Infrastrukturmaßnahmen auf
der Strecke ausreichend, um die Auswirkungen auf den Regionalverkehr
wieder zu kompensieren?
7. Welche Infrastrukturmaßnahmen sind notwendig, um die
Einschränkungen für den Regionalverkehr durch die Einführung des ICE-Sprinters im
Fahrplanjahr 2026 bzw. durch eine mögliche Ausweitung im Fahrplanjahr
2027 zu reduzieren bzw. vollständig zu vermeiden?
8. Welche dieser Infrastrukturmaßnahmen sind in Umsetzung, was ist der
Planungsstand, und welche Finanzierungsvereinbarungen sind
geschlossen?
9. Welche Doppelspurinseln, die der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich
Lange in Aussicht gestellt hat, sind in Umsetzung, was ist der jeweilige
Planungsstand, und welche Finanzierungsvereinbarungen bestehen
jeweils?
10. Auf welcher bahnbetrieblichen bzw. verkehrswissenschaftlichen
Grundlageerfolgt die Eingrenzung der Ausbaumaßnahmen bezüglich des
abschnittsweisen zweigleisigen Ausbaus?
11. Wäre ein zweigleisiger Schanztunnel in einer Fahrröhre möglich, und
wenn nein, warum nicht?
12. Wieso wird der bisherige Schanztunnel nicht erhalten, um eine spätere
Zweigleisigkeit in dieser Strecke zu vereinfachen?
13. Wurde für die kurzfristige Verbesserung der beschriebenen Situation,
insbesondere zur Wahrung der bisherigen Anschlüsse aus dem Fahrplanjahr
2025, geprüft,
a) die abendliche Fahrplanlage des ICE-Sprinters ab Oppenweiler um ein
bis zwei Minuten nach hinten zu verschieben, um trotz des langen
Blockabschnitts zwischen Backnang und Oppenweiler den RE und
den ICE bis Waiblingen, wie auch vor Sulzbach, direkt hintereinander
fahren zu lassen,
b) ein zusätzliches Blocksignal zwischen Backnang und Oppenweiler zu
errichten, um den über 5 Kilometer langen Blockabschnitt zu
verkürzen und die Zugfolge zu erhöhen?
14. Wenn ja, welchen Umsetzungsstand haben die abgeleiteten Maßnahmen?
15. Sieht die Bundesregierung bei Ausweitung der „Sprinter“-Verkehre den
Bedarf für einen zweigleisigen Ausbau der Murrbahn, und wenn ja, wird
die Bundesregierung diesen aufgrund der Nutzung der Strecke durch den
Fernverkehr finanzieren?
Berlin, den 20. April 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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