Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Einführung des ICE-Sprinters auf der Murrbahn (Antwort zu Drs. 21/5606)
Text
Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Einführung des ICE-Sprinters auf der Murrbahn (Antwort zu Drs. 21/5606)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5986
21. Wahlperiode 18.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria
Broßart, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/5606 –
Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Einführung des ICE-Sprinters auf der
Murrbahn
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zum Fahrplanwechsel 2025 hat die Deutsche Bahn AG auf der Strecke
Stuttgart–Berlin eine neue schnelle ICE-Verbindung (ICE = Intercity-Express:
sogenannter ICE-Sprinter) eingerichtet, die zwischen Stuttgart und Nürnberg die
Murrbahn (Strecke 4930) nutzt.
Der Laufweg dieser Fernverkehrsleistung umfasst auch den zwischen
Backnang und Schwäbisch Hall-Hessental eingleisigen Streckenabschnitt und löst
mit dem dort verkehrenden Nahverkehr Fahrplankonflikte aus, sodass jede
Fahrt des ICE-Sprinters eine Verschiebung der Fahrplanlage der
Regionalexpress(RE)-Leistung verursacht.
Für die morgendliche Fahrt des ICE-Sprinters in Fahrtrichtung Nürnberg
wurde die Fahrplanlage einer Fahrt des Regionalexpresses der Linie 90
verschoben, sodass dessen Abfahrt in Stuttgart nun früher erfolgt, außerdem wird
diese Fahrt in Schwäbisch Hall-Hessental durch den schnelleren ICE-Sprinter
überholt, wodurch sich für den Regionalexpress dadurch eine Standzeit und
damit eine Fahrzeitverlängerung von ca. 14 Minuten ergibt. Außerdem gehen
durch die vorgezogene Abfahrt in Stuttgart bisherige Anschlüsse verloren.
Auch durch die abendliche Fahrt des ICE-Sprinters der Gegenrichtung
Nürnberg–Stuttgart wird die Fahrplanlage des Regionalexpresses verschoben sowie
eine Überholung durch den ICE erforderlich. Durch die sich daraus ergebende
Fahrzeitverlängerung verschiebt sich in Stuttgart die Ankunftszeit des
Regionalexpresses um ca. 17 Minuten nach hinten. Dadurch gehen auch hier gleich
mehrere Anschlüsse des Regionalverkehrs in Richtung Tübingen und
Heilbronn sowie etliche S‑Bahn-Anschlüsse verloren. Dies ist aus Sicht der
Reisenden im Nahverkehr ärgerlich. Die Fahrgäste des Fernverkehrs hingegen
können sich über ein sehr attraktives Angebot freuen.
Die beschriebenen Fahrplanlagenverschiebungen ergeben sich aus den
örtlichen infrastrukturellen Gegebenheiten. Aufgrund der abschnittsweisen
Eingleisigkeit der Strecke können die Fahrplanlagen nicht beliebig verschoben
werden. Die Kapazität der Strecke wird stark gemindert. Durch die
Eingleisigkeit und die damit verbundenen erforderlichen fixen Zugkreuzungen des ICE-
Sprinters mit dem Regionalverkehr entstehen starke betriebliche Zwänge,
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 18. Mai 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
welche im Verspätungsfalle zur Verspätungsmaximierung des Nahverkehrs
und zum Verspätungsaufbau des Fernverkehrs führen. Letzteres führt beim
ICE-Sprinter zum drohenden Verlust des Fahrzeitvorteils, der u. a. durch
Haltverzicht in Erfurt oder Halle/Saale gewonnen wird.
Angesichts der beschriebenen negativen Auswirkungen auf den regionalen
Nahverkehr fordern die betroffenen Kommunen und Landkreise deswegen die
schnelle Umsetzung eines zweigleisigen Ausbaus sowie weitere Investitionen
für die Digitalisierung der Leit- und Sicherheitstechnik (www.ostalbkreis.de/si
xcms/detail.php/404541). Statt eines durchgehenden zweigleisigen Ausbaus
stellte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr
Ulrich Lange bei einem Besuch vor Ort im Februar 2026 lediglich den Bau
von Doppelspurinseln in Aussicht (www.bkz.de/nachrichten/mittelfristig-kei
n-zweispuriger-ausbau-der-bahnstrecke-zwischen-backnang-und-murrhardt-32
8267.html).
1. Wie hat sich die Belastung der Strecke in den letzten 15 Jahren
entwickelt (bitte die Anzahl der Züge für die einzelnen Jahre, getrennt nach
Regional-, Fern- und Güterverkehr zwischen Backnang und Hessental
angeben)?
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) findet regelmäßiger
Fernverkehr seit dem Fahrplan 2026 statt. In den Jahren davor wurde die Murrbahn für
Umleitungsverkehre z. B. bei Sperrungen der Remsbahn genutzt. Für den
Fern-, Regional- und Güterverkehr enthält die nachfolgende Tabelle einen
Überblick der Zugfahrten pro Tag. In einer Woche wird der Durchschnitt der
Zugfahrten an den Tagen Dienstag bis Freitag ausgewiesen.
Jahr
Schienenpersonenfernverkehr
Schienenpersonennahverkehr
Schienengüterverkehr
2011 0 44 19
2012 0 44 15
2013 0 44 18
2014 0 44 20
2015 0 44 23
2018 0 69 26
2019 0 69 24
2020 0 69 14
2021 0 69 18
2022 0 75 18
2023 0 75 20
2024 0 79 18
2025 0 79 19
2026 2 75 17
Für die Jahre 2016 und 2017 liegen nach Auskunft der DB AG keine
Auswertungen vor.
2. Sieht die Bundesregierung neuen Handlungsbedarf bezüglich
Infrastrukturmaßnahmen aufgrund des neu eingeführten Angebots im Fernverkehr,
wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
3. Sieht die Bundesregierung sich für die Umsetzung dieser
Infrastrukturmaßnahmen, die aufgrund eines neuen Angebots im Fernverkehr
notwendig werden, zuständig?
15. Sieht die Bundesregierung bei Ausweitung der „Sprinter“-Verkehre den
Bedarf für einen zweigleisigen Ausbau der Murrbahn, und wenn ja, wird
die Bundesregierung diesen aufgrund der Nutzung der Strecke durch den
Fernverkehr finanzieren?
Die Fragen 2, 3 und 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der Zielfahrplan Deutschlandtakt sieht im Bereich Stuttgart–Nürnberg
folgende bedarfsplanrelevanten Infrastrukturmaßnahmen vor: Erhöhung der
Einfahrgeschwindigkeit in Waiblingen aus Richtung Backnang auf 80 km/h,
Ermöglichung gleichzeitiger Einfahrten in Sulzbach. Das Angebotskonzept, der
sog. Zielfahrplan, ist an der jeweils aktuellen Verkehrsprognose ausgerichtet
und wird derzeit auf Grundlage der aktuellen strategischen Langfrist-
Verkehrsprognose 2040 fortgeschrieben. Die Gestaltung des Fernverkehrsangebots liegt
in er operativen Verantwortung der Eisenbahnverkehrsunternehmen.
4. Welche Änderungen und Ausweitungen sind seitens der Deutschen Bahn
(DB) Fernverkehr auf der Relation Stuttgart–Berlin über Nürnberg im
nächsten Fahrplanjahr geplant?
Nach Auskunft der DB AG befindet sich der Fahrplan für das Jahr 2027 noch
in Erstellung. Belastbare Aussagen können erst nach Zuteilung der
Fahrplantrassen getroffen werden.
5. Welche Änderungen für den Regionalverkehr haben sich durch die
Einführung des Sprinters im Fahrplanjahr 2026 ergeben?
Nach Auskunft der DB AG wird für den ICE 1162 Stuttgart–Berlin ein RE 90
in Schwäbisch Hall-Hessental überholt und hat daher dort eine Standzeit von
zehn Minuten. Für den ICE 1163 Berlin–Stuttgart erhält ein MEX 90 eine
Kreuzung in Fornsbach mit einer Standzeit von acht Minuten. Ein RE 90 erhält
in Sulzbach (Murr) eine Standzeit von elf Minuten zur Kreuzung mit MEX 90
und Überholung durch den ICE 1163.
6. Sind die aktuell in Umsetzung befindlichen Infrastrukturmaßnahmen auf
der Strecke ausreichend, um die Auswirkungen auf den Regionalverkehr
wieder zu kompensieren?
7. Welche Infrastrukturmaßnahmen sind notwendig, um die
Einschränkungen für den Regionalverkehr durch die Einführung des ICE-Sprinters im
Fahrplanjahr 2026 bzw. durch eine mögliche Ausweitung im
Fahrplanjahr 2027 zu reduzieren bzw. vollständig zu vermeiden?
8. Welche dieser Infrastrukturmaßnahmen sind in Umsetzung, was ist der
Planungsstand, und welche Finanzierungsvereinbarungen sind
geschlossen?
9. Welche Doppelspurinseln, die der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich
Lange in Aussicht gestellt hat, sind in Umsetzung, was ist der jeweilige
Planungsstand, und welche Finanzierungsvereinbarungen bestehen
jeweils?
Die Fragen 6 bis 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG sind die aktuell in Umsetzung befindlichen
Maßnahmen für die Neukonzeption des Fahrplans im Regionalverkehr konzipiert.
In den Bahnhöfen Sulzbach (Murr) und Oppenweiler werden durch
Anpassungen an der Leit- und Sicherungstechnik gleichzeitige Einfahrten geschaffen.
Dadurch wird in Verspätungsfällen die Gefahr von Verspätungsübertragungen
reduziert. Im Bahnhof Waiblingen wird zur Steigerung der Betriebsqualität die
Einfahrgeschwindigkeit aus Richtung Backnang auf 80 km/h erhöht. Die
Maßnahmen werden aus dem KSP-Teilprogramm „Halbstundentakt“ (Etappierung
Deutschlandtakt) finanziert. Die Maßnahmen schaffen Freiheitsgrade in der
Fahrplankonstruktion und mildern somit die Auswirkungen eines zusätzlichen
Fernverkehrszuges auf den Regionalverkehr ab. Im Übrigen liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
10. Auf welcher bahnbetrieblichen bzw. verkehrswissenschaftlichen
Grundlageerfolgt die Eingrenzung der Ausbaumaßnahmen bezüglich des
abschnittsweisen zweigleisigen Ausbaus?
Auf Basis des geltenden Zielfahrplans Deutschlandtakt wurden
Infrastrukturmaßnahmen fahrplanbasiert abgeleitet. Der Deutschlandtakt bildet die Basis für
den Neu- und Ausbau, die Planung, und die bestmögliche Nutzung der
Schieneninfrastruktur.
11. Wäre ein zweigleisiger Schanztunnel in einer Fahrröhre möglich, und
wenn nein, warum nicht?
12. Wieso wird der bisherige Schanztunnel nicht erhalten, um eine spätere
Zweigleisigkeit in dieser Strecke zu vereinfachen?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG ist ein zweigleisiger Neubau eines Tunnels mit
einer Röhre und mit einer Länge unter 1.000 m zulässig (mit einem
planmäßigen Begegnungsverbot zwischen Reise- und Güterzügen). Die neue
Tunnelröhre des heute eingleisigen Schanztunnels wird als Ersatzinvestition über die
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) III finanziert. Gemäß dem
geltenden Grundsatz der LuFV besteht kein Spielraum für die Finanzierung
einer Vorhaltung der alten Tunnelröhre.
13. Wurde für die kurzfristige Verbesserung der beschriebenen Situation,
insbesondere zur Wahrung der bisherigen Anschlüsse aus dem Fahrplanjahr
2025, geprüft,
a) die abendliche Fahrplanlage des ICE-Sprinters ab Oppenweiler um
ein bis zwei Minuten nach hinten zu verschieben, um trotz des
langen Blockabschnitts zwischen Backnang und Oppenweiler den RE
und den ICE bis Waiblingen, wie auch vor Sulzbach, direkt
hintereinander fahren zu lassen,
b) ein zusätzliches Blocksignal zwischen Backnang und Oppenweiler
zu errichten, um den über 5 Kilometer langen Blockabschnitt zu
verkürzen und die Zugfolge zu erhöhen?
14. Wenn ja, welchen Umsetzungsstand haben die abgeleiteten Maßnahmen?
Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG reicht die spätere Fahrlage des ICE von ein bis
zwei Minuten nicht aus, um den RE und den ICE bis Waiblingen hintereinander
fahren zu lassen. Die nötige Fahrzeitverlängerung des ICE von ca. zehn
Minuten würde zu Trassenkonflikten im Bereich von Waiblingen bis Stuttgart Hbf
führen und ist daher nicht umsetzbar. Nach Auskunft der DB AG würde ein
zusätzliches Blocksignal die Konfliktsituation nicht auflösen, weil sich die
angepassten Züge in diesem Bereich kreuzen und nicht hintereinander herfahren.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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