Schriftliche Frage 110 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass der Halt des Regionalexpresses RE 70 am Bahnhof Mannheim-Waldhof (https://tip-suedhess e…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 110 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass der Halt des Regionalexpresses RE 70 am Bahnhof Mannheim-Waldhof (https://tip-suedhess e…
Frage 110 (Gökay Akbulut, Die Linke):
Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass der Halt des Regionalexpresses RE 70 am Bahnhof Mannheim-Waldhof (https://tip-suedhess en.de/auf-groessere-aenderungen-gefasst-machen) mit Inkrafttreten des Fahrplans 2026 infolge kapazitätsbedingter Anpassungen im Fernverkehr entfallen soll, wie ich aus einem mir vorliegenden Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Mannheim, Christian Specht, an die DB InfraGO AG vom 13. Mai 2025 erfahren habe, und beabsichtigt sie, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die überregionalen Fahrplanänderungen nicht zu einer weiteren Verschlechterung der Erreichbarkeit führen und keine zusätzliche Schwächung innerstädtischer Nord-Süd- Verbindungen im Ballungsraum Mannheim verursachen, und wenn ja, welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Lange vom 6. Juni 2025:
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) plant der DB Fernverkehr, als Vorstufe zum Deutschlandtakt ab Dezember 2025 alle 30 Minuten Fahrten mit ICE-Zügen zwischen Mannheim und Frankfurt sowie Frankfurt-Flughafen anzubieten. Um diesen Halbstundentakt im Fernverkehr umzusetzen und die Kapazität der Strecke optimal zu nutzen, muss der RE 70 (Mannheim–Frankfurt) beschleunigt werden. Der DB Fernverkehr, der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), der Verkehrsverbund Rhein-Neckar und das Land Baden-Württemberg haben mit der DB InfraGO AG gemeinsam entschieden, dass künftig auf Halte beim RE 70 verzichtet werden muss. Daher müssen nach eingehender Prüfung die Halte Mörfelden (im Gebiet des RMV) und Mannheim- Waldhof entfallen. Ebenfalls zum gefundenen Kompromiss gehört, dass zwei Fernverkehrslinien verlangsamt werden. Die Fahrgäste in Mannheim-Waldhof haben nach Auskunft der DB AG durch die beiden S-Bahn-Linien S 8 (Mannheim Hbf–Mannheim- Käfertal–Mannheim-Waldhof–Biblis) und S 9 (Karlsruhe–Mannheim Hbf– Mannheim-Waldhof–Groß Rohrheim) in der Hauptverkehrszeit zweimal pro Stunde Fahrtmöglichkeiten. Einzelne Halte des RE 70 in den Tagesrandlagen z. B. der Halt um 6:12 Uhr bzw. 5:42 Uhr in Mannheim- Waldhof bleiben erhalten. Zusätzlich stehen noch die Linien der Rhein- Neckar-Tram (Rhein-Neckar-Verkehr GmbH) zur Verfügung. Die Anpassungen im Regionalverkehr sowie die im Gegenzug erfolgte Verlangsamung von Fernverkehrslinien stellen wichtige kurzfristige Maßnahmen dar, um den Halbstundentakt im Fernverkehr zu ermöglichen. Um jedoch die langfristige Leistungsfähigkeit des Schienennetzes im Raum Mannheim zu sichern und die wachsenden Anforderungen im Personen- und Güterverkehr zu erfüllen, sind darüber hinaus umfassende infrastrukturelle Maßnahmen notwendig. In diesem Zusammenhang spielen die Projekte „NBS/ABS Mannheim–Karlsruhe“ sowie „NBS Frankfurt–Mannheim“ eine zentrale Rolle. Die „NBS/ABS Mannheim– Karlsruhe“ und die „NBS Frankfurt–Mannheim“ stehen als eigenständige Vorhaben im Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes (vgl. Anhang zum Bundesschienenwegeausbaugesetz). Die Planungen für die Neubaustrecke (NBS)/Ausbaustrecke (ABS) Mannheim–Karlsruhe umfassen den durchgehenden Raum von Mannheim-Waldhof bzw. der Schnittstelle zur NBS Frankfurt– Mannheim im Norden über die gesamte Rheinebene bis nach Karlsruhe.
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