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Schriftliche Frage 171 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung konkrete Schritte, um die im Neunten Altersbericht empfohlene Förderung von bezahlbarem, altersgerechtem Wohnraum…

dip / schriftliche_frage 13.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

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Schriftliche Frage 171 von Mandy Eißing (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung konkrete Schritte, um die im Neunten Altersbericht empfohlene Förderung von bezahlbarem, altersgerechtem Wohnraum… Frage 171 (Mandy Eißing, Die Linke): Plant die Bundesregierung konkrete Schritte, um die im Neunten Altersbericht empfohlene Förderung von bezahlbarem, altersgerechtem Wohnraum für einkommensschwache ältere Menschen umzusetzen, und wenn ja, welche? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 10. Juni 2025: Die Bundesregierung setzt sich für ein selbstbestimmtes, bezahlbares Wohnen im Alter, so lange wie möglich im eigenen Zuhause, auch bei Hilfe- und Pflegebedarf, ein. Mit Bau- und Investitionsprogrammen fördert die Bundesregierung modellhafte Vorhaben zur Umsetzung innovativer und beispielgebender Konzepte für gemeinschaftliche und generationenübergreifende Wohnformen, zur Schaffung von Beratungsangeboten und Begegnungsorten im Wohnumfeld sowie zur Stärkung des gemeinschaftlichen Wohnens. Im Fokus stehen das Bauen, die Entstehung von Nachbarschaft und Fürsorgestrukturen auch unabhängig von der Familie sowie soziale, technische und digitale Infrastruktur. Im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) verantworteten Programms „AGIL - Altersgerecht, gemeinschaftlich und inklusiv leben“ werden so bis Ende 2027 bundesweit Projekte gefördert, die mit innovativen Konzepten aufzeigen, wie ein selbstbestimmtes Leben im Alter und der Verbleib in der Häuslichkeit beziehungsweise im vertrauten Wohnumfeld gelingen kann. Themen- und Förderschwerpunkte sind dabei • Gemeinschaftliches Wohnen Plus: Entsprechende Wohn- und Versorgungsmodelle sollen in die Quartiere getragen und Potenziale der Wohnungswirtschaft erschlossen und gestärkt werden. • Gemeinschaft fördern – Orte für Begegnung, Teilhabe und lebendige Nachbarschaften: Gemeinschaftliche Wohnformen stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das vorhandene Potenzial für bürgerschaftliches Engagement in Quartier und Dorf wird gestärkt. • Technik und Barrierefreiheit im Alltag: Das selbstständige Wohnen wird durch moderne und digitale Technologien sowie Strategien zur Vermeidung und zum Abbau von Barrieren beim Wohnen und im Wohnumfeld ermöglicht. Der Bund stellt den Ländern nach aktueller Haushaltslage im Zeitraum von 2022 bis 2028 Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau in Rekordhöhe von insgesamt 21,65 Mrd. Euro zur Verfügung. Damit werden die Länder bei der Umsetzung der Empfehlung Nummer 10 aus dem Neunten Altersbericht der Bundesregierung unterstützt, die fordert, dass der soziale Wohnungsbau wiederbelebt werden soll. Die Mittel des Haushalts 2025 und 2026 sind gegenwärtig Inhalt der regierungsinternen Aufstellungsverfahren. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, die Bundesmittel in dieser Legislatur weiter deutlich aufzustocken. Mit den Mitteln des sozialen Wohnungsbaus ist es den Ländern möglich, Projekte zu fördern, die sich spezifisch am Bedarf der alternden Bevölkerung orientieren. Es sind sowohl barrierefreie Wohnungen wie auch Wohnheime für Ältere förderfähig. Im Kalenderjahr 2024 waren 61 Prozent der geförderten Neubau Mietwohnungen barrierefrei konzipiert. Von 2014 bis 2024 wurden über das vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) betreute KfW- Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ mehr als 350.000 Förderzusagen für rund 425.000 Wohneinheiten mit einem Volumen von rund 763 Mio. Euro erteilt.

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