Schriftliche Frage 4 von Christian Görke (DIE LINKE): Auf welche genaue Forderungssumme hat im Rahmen des Nachlassvertrags vom 30. April 2025 die zu 99,12 Prozent bundeseigene Uniper SE gegenübe…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 4 von Christian Görke (DIE LINKE): Auf welche genaue Forderungssumme hat im Rahmen des Nachlassvertrags vom 30. April 2025 die zu 99,12 Prozent bundeseigene Uniper SE gegenübe…
Frage 4 (Christian Görke, Die Linke):
Auf welche genaue Forderungssumme hat im Rahmen des Nachlassvertrags vom 30. April 2025 die zu 99,12 Prozent bundeseigene Uniper SE gegenüber der Nord Stream 2 AG mit Sitz in Steinhausen (Kanton Zug, Schweiz) nach Kenntnis der Bundesregierung verzichtet (siehe www.managermagazin.de/unternehmen/energie/nord-stream-2-g aspipeline-betreiber-wendet-insolvenz-vorerstaba-a1fdc048-fca2-4fba-a3e9-0b82821bd74a)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 3. Juni 2025:
Der Bund ist im Nachlassverfahren der Nord Stream 2 AG kein Verfahrensbeteiligter. Die Uniper SE ist auch nach dem Einstieg des Bundes nicht weisungsgebunden. Für die operative Geschäftsführung ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Auf Nachfrage teilt das Unternehmen mit, dass nach der Genehmigung durch das schweizerische Gericht ein Nachlassvertrag eine Form der öffentlich-rechtlichen Zwangsvollstreckung darstelle und des Gesetzes wegen für alle Gläubiger gelte. Der angesprochene Nachlassvertrag enthalte strikte Vorgaben bzgl. Vertraulichkeit und Offenlegung, die somit auch für Uniper gelten. Aus diesem Grund könne das Unternehmen keine Auskunft über die Inhalte dieses Vertrags geben.
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