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Schriftliche Frage 9 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie wird die Bundesregierung als Aufsichtsinhaberin der Uniper SE in das Insolvenzverfahren der Nord Stream 2 AG, speziell dessen Verlängeru…

dip / schriftliche_frage 17.04.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 9 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie wird die Bundesregierung als Aufsichtsinhaberin der Uniper SE in das Insolvenzverfahren der Nord Stream 2 AG, speziell dessen Verlängeru… Frage 9 (Dr. Julia Verlinden, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie wird die Bundesregierung als Aufsichtsinhaberin der Uniper SE in das Insolvenzverfahren der Nord Stream 2 AG, speziell dessen Verlängerung, eingebunden, und wie hat die Bundesregierung Stellung bezogen insbesondere bezüglich der jüngsten Verlängerung ebenjenes Insolvenzverfahrens? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 11. April 2025: Der Bund ist im Nachlassverfahren der Nord Stream 2 AG kein Verfahrensbeteiligter. Die Uniper SE ist auch nach dem Einstieg des Bundes nicht weisungsgebunden. Für die operative Geschäftsführung ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Entscheidung des Kantonsgerichts, die Nachlassstundung bis zum 9. Mai 2025 zu verlängern, wurde am 9. Januar 2025 getroffen und über eine Pressemeldung öffentlich. Das Bundesministerium der Finanzen wurde am 8. Januar 2025 telefonisch von zwei betroffenen Unternehmen über die an diesem Tag beim Kantonsgericht von anderen Verfahrensbeteiligten eingereichten Anträge unterrichtet. Das BMF hat diese Information ohne inhaltliche Stellungnahme entgegengenommen.

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