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Schriftliche Frage 36 von Dr. Anna Rathert (AfD): Hat die Bundesregierung oder eine ihr unterstellte Behörde eine Einschätzung der Begründung des Ausreiseverbots gegen die Aktivisten vorgeno…

dip / schriftliche_frage 06.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des BMI betroffen (bitte auflisten)?.

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Schriftliche Frage 36 von Dr. Anna Rathert (AfD): Hat die Bundesregierung oder eine ihr unterstellte Behörde eine Einschätzung der Begründung des Ausreiseverbots gegen die Aktivisten vorgeno… Frage 36 (Dr. Anna Rathert, AfD): Hat die Bundesregierung oder eine ihr unterstellte Behörde eine Einschätzung der Begründung des Ausreiseverbots gegen die Aktivisten vorgenommen, denen die Ausreise aus Deutschland zwecks Besuchs des „Remigration Summit“ (https://remig rationsummit.com/) am 17. Mai 2025 in Mailand verweigert wurde (www.berliner-zeitung.de/new s/ausreiseverbot-fuer-rechtsextreme-aktivisten-de r-identitaeren-bewegung-polizei-stoppt-gruppe-li. 2325867), und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 6. Juni 2025: Am 17. Mai 2025 stellte die Bundespolizei am Flughafen München im Rahmen der Grenzkontrolle acht Personen fest, die zur Veranstaltung „Remigration Summit“ in Mailand (Italien) reisen wollten. Im Zuge dieser Kontrolle wurden Erkenntnisse gewonnen, wonach die Untersagung der Ausreise nach eingehender Prüfung in acht Einzelfällen gemäß § 10 Absatz 1 Satz 2 i. V. m. § 7 Absatz 1 Nummer 1 des Passgesetzes gesetzlich begründet war. Die daraufhin eingelegten Eilanträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von fünf der betroffenen Personen lehnte das Verwaltungsgericht München ab. Auch die anschließend eingelegten Beschwerden gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts München sind durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof allesamt als unbegründet zurückgewiesen worden. Die durch die Bundespolizei vorgenommenen Ausreiseuntersagungen bedürfen insofern keiner weiteren Einschätzung.

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