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Aufmarsch der Identitären Bewegung im Juli 2025 in Wien (Antwort zu Drs. 21/1574)

dip / drucksache 23.09.2025 · WP 21 · 21/1777 · Antwort · Original ↗

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Aufmarsch der Identitären Bewegung im Juli 2025 in Wien (Antwort zu Drs. 21/1574) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1777 21. Wahlperiode 23.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Violetta Bock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/1574 – Aufmarsch der Identitären Bewegung im Juli 2025 in Wien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 26. Juli 2025 erschienen rund 400 Personen bei einem von der „Identitären Bewegung Österreich“ (IBÖ) organisierten Aufmarsch in Wien. Nach Presseberichten sollen sich unter den Teilnehmenden neben österreichischen Rechtsextremen und Schweizer Neonazis auch Personen aus Deutschland befunden haben (https://democ.de/artikel/neofaschistischer-aufmarsch-in-wien-n eonazis-fp%C3%B6-mitarbeiter-afd-vorfeld/; www.srf.ch/news/international/ oesterreich-rechtsextreme-fordern-in-wien-remigration). Im Umfeld der Kundgebung wurden zwei junge Musiker durch mutmaßliche vorherige Versammlungsteilnehmende angegriffen und erheblich verletzt. Aus der Personengruppe der Angreifer soll unter anderem die Parole „Ausländer raus, Deutschland den Deutschen“ gesungen worden sein (www.derstandard.de/stor y/3000000282200/nach-rechtsextremer-demo-in-wien-neonazis-verletzten-abe rmals-unbeteiligte). 1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob an der Demonstration Personen teilgenommen haben, die Parteien oder Organisationen bzw. Gruppierungen zugerechnet werden können, die im Verfassungsschutzbericht 2024 genannt werden (bitte einzeln nach Partei, Organisation bzw. Gruppierung und Anzahl aufschlüsseln)? An der Demonstration hat eine mittlere zweistellige Zahl an Personen teilgenommen, die der „Identitären Bewegung Deutschlands“ (IBD) zugerechnet werden können. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 23. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, ob an der Demonstration Personen teilgenommen haben, die zugleich mehreren deutschen Parteien oder Organisationen bzw. Gruppierungen zugerechnet werden können, die im Verfassungsschutzbericht 2024 genannt werden (bitte einzeln nach Partei, Organisation bzw. Gruppierung und Anzahl aufschlüsseln)? Der Bundesregierung ist bekannt, dass mit Martin Sellner eine Person an der Demonstration teilgenommen hat, welche als Autor mehreren im Verfassungsschutzbericht genannten Bestrebungen zugerechnet werden kann, namentlich der COMPACT-Magazin GmbH sowie dem Verlag Antaios. 3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, ob Personen an der Demonstration teilgenommen haben, die im Mai 2025 im Rahmen einer Grenzkontrolle von der Bundespolizei am Flughafen München kontrolliert und nach § 10 Absatz 1 Satz 2 i. V. m. § 7 Absatz 1 Nummer 1 des Passgesetzes (PassG) an der Ausreise gehindert wurden? Die Bundespolizei untersagte am 15. Mai 2025 am Flughafen München acht Personen, die zur Veranstaltung „Remigration Summit“ nach Mailand/Italien reisen wollten, die Ausreise. Zu den Demonstrationsteilnehmern in Wien zählten Personen, die von dieser Ausreiseuntersagung betroffen waren. 4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, ob an dem in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Angriff auf zwei junge Musiker Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit beteiligt waren? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, ob im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen oder dem Angriff auf zwei junge Musiker in Wien durch österreichische Ermittlungsbehörden Ermittlungsverfahren gegen deutsche Staatsangehörige geführt werden (bitte einzeln nach Delikten aufschlüsseln)? Die Bundesregierung nimmt zu etwaigen laufenden Ermittlungsverfahren, insbesondere durch ausländische Staaten, keine Stellung. 6. Wie viele Personen wurden im Zeitraum vom 24. bis zum 26. Juli 2025 von der Bundespolizei an bayerisch-österreichischen Grenzübergängen oder in der Nähe kontrolliert? Die Bundespolizei erhebt keine statistischen Daten im Sinne der Fragestellung. 7. Wurden im Zeitraum vom 24. bis zum 26. Juli 2025 von der Bundespolizei an bayerisch-österreichischen Grenzübergängen oder in der Nähe Personen kontrolliert, die dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zugeordnet werden können oder die im Zusammenhang mit der Politisch motivierten Kriminalität (PMK)-rechts in Erscheinung getreten sind, und wenn ja, wie viele? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Kontrollen von Personen an bayerisch-österreichischen Grenzübergängen im Sinne der Fragestellung vor. 8. Wurden im Zeitraum vom 24. bis zum 26. Juli 2025 Personen mit dem Reiseziel Wien durch die Bundespolizei nach § 10 Absatz 1 Satz 2 i. V. m. § 7 Absatz 1 Nummer 1 PassG an der Ausreise gehindert, und wenn ja, wie viele? Der Bundespolizei liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 9. Gab es im Vorfeld oder im Nachgang der Veranstaltung Rechts- bzw. Amtshilfeersuchen seitens österreichischer Behörden? Die Bundesregierung äußert sich zu den Einzelheiten des Rechtshilfeverkehrs grundsätzlich nicht. Gerade bei der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Strafrechtshilfe ist die international praktizierte Vertraulichkeit des Verfahrens ein besonders schützenswertes Gut. Nach sorgfältiger Abwägung aller betroffenen Belange überwiegt im vorliegenden Fall das erhebliche staatliche Interesse an einer effektiven Zusammenarbeit in der Strafverfolgung das Informationsinteresse des Parlaments. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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