polradar

Schriftliche Frage 82 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Erachtet die Bundesregierung die gegenwärtige Gesetzeslage für ausreichend, um der aus meiner Sicht in einigen Bereichen zu beobachtenden Ve…

dip / schriftliche_frage 06.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 82 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Erachtet die Bundesregierung die gegenwärtige Gesetzeslage für ausreichend, um der aus meiner Sicht in einigen Bereichen zu beobachtenden Ve… Frage 82 (Tobias Matthias Peterka, AfD): Erachtet die Bundesregierung die gegenwärtige Gesetzeslage für ausreichend, um der aus meiner Sicht in einigen Bereichen zu beobachtenden Verschwendung von Steuermitteln strafrechtlich beizukommen (bitte begründen; vgl. www.bild.de/po litik/forderung-nach-northvolt-pleite-politiker-soll en-bei-verschwendung-haften-68333da2acf9a60c b52c2d9e, abgerufen am 26. Mai 2025)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 2. Juni 2025: Ja. Strafbarkeitsdefizite sind nicht vorhanden. Bereits nach geltender Rechtslage werden strafwürdige Fälle der Fehlleitung von Steuergeldern mit dem Straftatbestand der Untreue (§ 266 des Strafgesetzbuches – StGB) erfasst. Dabei kann auch eine Bestrafung wegen eines besonders schweren Falls gemäß § 266 Absatz 2 StGB in Verbindung mit § 263 Absatz 3 StGB in Betracht kommen, unter anderem, wenn der Täter einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeigeführt oder seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht hat.

Relationen