Schriftliche Frage 82 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Erachtet die Bundesregierung die gegenwärtige Gesetzeslage für ausreichend, um der aus meiner Sicht in einigen Bereichen zu beobachtenden Ve…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 82 von Tobias Matthias Peterka (AfD): Erachtet die Bundesregierung die gegenwärtige Gesetzeslage für ausreichend, um der aus meiner Sicht in einigen Bereichen zu beobachtenden Ve…
Frage 82 (Tobias Matthias Peterka, AfD):
Erachtet die Bundesregierung die gegenwärtige Gesetzeslage für ausreichend, um der aus meiner Sicht in einigen Bereichen zu beobachtenden Verschwendung von Steuermitteln strafrechtlich beizukommen (bitte begründen; vgl. www.bild.de/po litik/forderung-nach-northvolt-pleite-politiker-soll en-bei-verschwendung-haften-68333da2acf9a60c b52c2d9e, abgerufen am 26. Mai 2025)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 2. Juni 2025:
Ja. Strafbarkeitsdefizite sind nicht vorhanden. Bereits nach geltender Rechtslage werden strafwürdige Fälle der Fehlleitung von Steuergeldern mit dem Straftatbestand der Untreue (§ 266 des Strafgesetzbuches – StGB) erfasst. Dabei kann auch eine Bestrafung wegen eines besonders schweren Falls gemäß § 266 Absatz 2 StGB in Verbindung mit § 263 Absatz 3 StGB in Betracht kommen, unter anderem, wenn der Täter einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeigeführt oder seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht hat.
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