Schriftliche Frage 97 von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie haben sich in den Jahren 2005, 2008, 2011, 2014, 2017, 2020 und 2023 nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Nettorente…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 97 von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie haben sich in den Jahren 2005, 2008, 2011, 2014, 2017, 2020 und 2023 nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Nettorente…
Frage 97 (Dr. Armin Grau, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie haben sich in den Jahren 2005, 2008, 2011, 2014, 2017, 2020 und 2023 nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Nettorentenleistungen und die durchschnittlichen Nettoersatzraten bei den berufsständischen Versorgungswerken im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung entwickelt (sollten für einzelne der genannten Jahre keine Angaben vorliegen, dann bitte für bis zu sieben im Zeitraum 2000 bis 2025 gelegene Einzeljahre, für die Daten vorliegen), und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 2. Juni 2025:
Zur Verfügbarkeit von Daten über Versicherte und Rentenbeziehende bei den berufsständischen Versorgungseinrichtungen wird auf die Antwort zu Frage 96 verwiesen. Die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) berichtet auf ihrer Homepage über die durchschnittlichen Altersrenten (brutto) für die Jahre 2022 und 2023 (s. nachfolgende Tabelle). 2022 2023 durchschnittliche monatliche Altersrente (brutto)* 2.205 Euro 2.222 Euro durchschnittlicher Rentenzahlbetrag/ Monat Altersrenten (Gesetzliche Rentenversicherung) 1.054 Euro 1.102 Euro * Vgl.: www.abv.de/verlaessliche-struktur.html Die monatlichen Altersrenten der berufsständischen Versorgungseinrichtung werden als Bruttobezüge ausgewiesen, während die Renten in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung nicht als Bruttowert vorliegen, sondern die Rentenzahlbeträge, d. h., nach Abzug des Beitrags des Rentners bzw. der Rentnerin zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ausgewiesen werden. Angaben zu den Nettoersatzraten bei den berufsständischen Versorgungseinrichtungen liegen nicht vor. Bei der Interpretation der Werte ist zu beachten, dass ein Rentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits nach einer Wartezeit von fünf Jahren entsteht und somit auch viele geringe Renten ausgezahlt werden, neben denen oft auch Ansprüche in anderen (inländischen oder ausländischen) Sicherungssystemen bestehen können, über die jedoch in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung keine Informationen vorliegen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass aus der Höhe einer Rentenanwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nicht auf die Einkommenssituation im Alter geschlossen werden kann, da u. a. weitere Alterseinkommen und der Haushaltskontext nicht berücksichtigt sind. Beim Vergleich ist zudem zu beachten, dass die Mitglieder bei den berufsständischen Versorgungseinrichtungen typischerweise über eine vergleichsweise hohe berufliche Qualifikation verfügen, was sich in überdurchschnittlichen Einkommen widerspiegelt. Es ist daher systemimmanent, dass höhere Rentenbeträge in berufsständischen Versorgungseinrichtungen häufiger vorkommen als in der gesetzlichen Rentenversicherung.
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