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Schriftliche Frage 96 von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie haben sich in den Jahren 2005, 2008, 2011, 2014, 2017, 2020 und 2023 nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Beitragssä…

dip / schriftliche_frage 06.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 96 von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie haben sich in den Jahren 2005, 2008, 2011, 2014, 2017, 2020 und 2023 nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Beitragssä… Frage 96 (Dr. Armin Grau, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie haben sich in den Jahren 2005, 2008, 2011, 2014, 2017, 2020 und 2023 nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Beitragssätze und die durchschnittlichen Beiträge bei den berufsständischen Versorgungswerken im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung entwickelt (sollten für einzelne der genannten Jahre keine Angaben vorliegen, dann bitte für bis zu sieben im Zeitraum 2000 bis 2025 gelegene Einzeljahre, für die Daten vorliegen), und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 2. Juni 2025: Bei den berufsständischen Versorgungseinrichtungen handelt es sich nicht um ein öffentlich finanziertes System. Die berufsständische Versorgung stellt einen Versorgungstyp eigener Art dar, der selbstständig neben den sonstigen gesetzlichen Altersversorgungssystemen steht. Die Versorgungsleistung wird durch auf landesrechtlicher Grundlage errichtete berufsständische Versorgungseinrichtungen erbracht, die als Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts verfasst sind. Es gibt deshalb auch kein über alle Versorgungswerke etabliertes statistisches Berichtswesen. Zu den durchschnittlichen Beiträgen bei den berufsständischen Versorgungswerken liegen nur Zahlen der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) für 2022 und 2023 vor (s. nachfolgende Tabelle). Angaben zur Höhe der durchschnittlichen Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung liegen in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung nicht vor. 2022 2023 monatlicher Durchschnittsbeitrag in den berufsständischen Versorgungseinrichtungen* 1.086 Euro 1.101 Euro * Vgl.: www.abv.de/verlaessliche-struktur.html Zahlen zum durchschnittlichen Beitragssatz bei den berufsständischen Versorgungswerken liegen nicht vor. Grundsätzlich orientiert sich die Höhe der Beitragssätze der Versorgungseinrichtungen am Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung. Versorgungswerke können für bestimmte Personenkreise (z. B. Berufsanfänger) geringere Beitragssätze vorsehen. Es besteht bei berufsständischen Versorgungseinrichtungen auch die Möglichkeit freiwilliger Zusatzbeiträge. Die Entwicklung der Beitragssätze zur Rentenversicherung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Tabelle: Beitragssatz allgemeine Rentenversicherung Jahr vom Hundert 2005 19,5 2008 19,9 2011 19,9 2014 18,9 2017 18,7 2020 18,6 2023 18,6

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