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Frage von Dr. Rainer Kraft (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)

dip / rede 28.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 55. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Dr. Rainer Kraft (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773) Wie bewertet die Bundesregierung den Umsetzungsgrad des Onlinezugangsgesetzes, wonach Bund, Länder und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digital zugänglich machen müssen, und wie viel Prozent der Verwaltungsleistungen in Bund, Ländern und Kommunen sind nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit digital zugänglich (https://dashboard.digitale-verwaltung.de/verfuegbarkeit/verwaltungsleistungen)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Jarzombek: Der Bund hat seine Verpflichtungen aus dem OZG erfüllt und insgesamt 1 194 Verwaltungsleistungen digitalisiert. Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wurden auch zahlreiche föderale Verwaltungsleistungen – Leistungen, die durch die Länder und/oder ihre Kommunen vollzogen werden – digitalisiert. Die Verfügbarkeit reicht von 971 Verwaltungsleistungen bis 1 618 Verwaltungsleistungen auf Ebene der Länder. Auf Landkreisebene bieten einzelne Landkreise über 2 000 Verwaltungsleistungen digital an. Diese Zahlen beinhalten die 832 Leistungen des Bundes. Mit den aktuellen Fortschritten in den „Missionen“ 1 und 5 im BMDS wird die Digitalisierung zusätzlich mit hoher Dynamik vorangetrieben. Hier werden derzeit gezielt weitere Schwerpunkte gesetzt, um den Ausbau der digitalen Verwaltungsleistungen spürbar zu beschleunigen.

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