Schriftliche Frage 9 von Carolin Bachmann (AfD): Welcher Personalaufwand (bitte in Personenanzahl und Arbeitsstunden des Bundesverfassungsschutzes und etwaige weitere Stellen aufschlüsseln)…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 9 von Carolin Bachmann (AfD): Welcher Personalaufwand (bitte in Personenanzahl und Arbeitsstunden des Bundesverfassungsschutzes und etwaige weitere Stellen aufschlüsseln)…
Frage 9 (Carolin Bachmann, AfD):
Welcher Personalaufwand (bitte in Personenanzahl und Arbeitsstunden des Bundesverfassungsschutzes und etwaige weitere Stellen aufschlüsseln) und welche Kosten (bitte in Personalaufwand des Bundesverfassungsschutzes und etwaige weitere Stellen aufschlüsseln) sind dem Bundesverfassungsschutz bei der Erstellung des Gutachtens zur AfD (vgl. www.tagesschau.de/inla nd/afd-medien-publizieren-verfassungsschutz-gut achten-100.html) entstanden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 21. Mai 2025:
Die Erstellung von Gutachten ist regelmäßig und auch hier Teil der regulären Aufgabenwahrnehmung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Personalaufwand und Kosten des BfV bei der regulären Aufgabenwahrnehmung und somit auch für die Erstellung von Gutachten wie dem in Rede stehenden werden aus den vorhandenen Haushaltsansätzen getragen und grundsätzlich nicht einzeln erfasst. Eine belastbare Rekonstruktion des Personalaufwands ist daher regelmäßig schon faktisch nicht möglich. Eine Darlegung im Sinne der Fragestellung würde zudem Rückschlüsse auf die Arbeitsweise und Schwerpunktsetzung des BfV zulassen und kann daher nicht erfolgen. Diese drohende nachhaltige Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV würde einen gravierenden Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland darstellen. Aus der sorgfältigen Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich, dass auch eine Auskunft nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit einhergehende Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages ausscheidet. Eine Stellungnahme zur Fragestellung auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern wird dem Schutzbedarf des BfV nicht gerecht. Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der Bundesregierung zurückstehen.
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