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Schriftliche Frage 14 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Werden Schutzgesuche von vulnerablen Personen an den deutschen Binnengrenzen von Deutschland inhaltlich geprüft (Selbsteintritt) oder wird z…

dip / schriftliche_frage 23.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 14 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Werden Schutzgesuche von vulnerablen Personen an den deutschen Binnengrenzen von Deutschland inhaltlich geprüft (Selbsteintritt) oder wird z… Frage 14 (Marcel Emmerich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Werden Schutzgesuche von vulnerablen Personen an den deutschen Binnengrenzen von Deutschland inhaltlich geprüft (Selbsteintritt) oder wird zunächst ein Dublin-Verfahren durchgeführt, um den zuständigen Mitgliedstaat zu ermitteln? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Mai 2025: Erkennbar vulnerable Personen werden bei Äußerung eines Asylgesuchs weiterhin an die zuständigen Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet. Die inhaltliche Prüfung eines Asylgesuches obliegt gemäß § 5 Absatz 1 des Asylgesetzes ausschließlich dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Gleiches gilt im Weiteren für die Zuständigkeit zur Einleitung eines Dublin-Verfahrens.

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