Schriftliche Frage 14 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Werden Schutzgesuche von vulnerablen Personen an den deutschen Binnengrenzen von Deutschland inhaltlich geprüft (Selbsteintritt) oder wird z…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
Text
Schriftliche Frage 14 von Marcel Emmerich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Werden Schutzgesuche von vulnerablen Personen an den deutschen Binnengrenzen von Deutschland inhaltlich geprüft (Selbsteintritt) oder wird z…
Frage 14 (Marcel Emmerich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Werden Schutzgesuche von vulnerablen Personen an den deutschen Binnengrenzen von Deutschland inhaltlich geprüft (Selbsteintritt) oder wird zunächst ein Dublin-Verfahren durchgeführt, um den zuständigen Mitgliedstaat zu ermitteln?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Mai 2025:
Erkennbar vulnerable Personen werden bei Äußerung eines Asylgesuchs weiterhin an die zuständigen Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet. Die inhaltliche Prüfung eines Asylgesuches obliegt gemäß § 5 Absatz 1 des Asylgesetzes ausschließlich dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Gleiches gilt im Weiteren für die Zuständigkeit zur Einleitung eines Dublin-Verfahrens.
Relationen
- asked ← Marcel Emmerich (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung