Schriftliche Frage 19 von Nicole Hess (AfD): Ist der Bundesregierung die neue Regelung der Stadt Dorsten bekannt, wonach öffentliche Veranstaltungen zukünftig in unterschiedliche Gefahr…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 19 von Nicole Hess (AfD): Ist der Bundesregierung die neue Regelung der Stadt Dorsten bekannt, wonach öffentliche Veranstaltungen zukünftig in unterschiedliche Gefahr…
Frage 19 (Nicole Hess, AfD):
Ist der Bundesregierung die neue Regelung der Stadt Dorsten bekannt, wonach öffentliche Veranstaltungen zukünftig in unterschiedliche Gefahrenzonen eingeteilt und entsprechend ausgeschildert werden (https://dorsten-online.de/schutzzone n-und-eigenverantwortung-neues-sicherheitskonz ept-fuer-dorsten/), und falls dies der Fall ist, plant sie eine analoge Regelung auf Bundesebene?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 20. Mai 2025:
Die „neue Regelung der Stadt Dorsten“ zur Einteilung von Veranstaltungen in unterschiedliche Gefahrenzonen und entsprechende Beschilderung ist der Bundesregierung nicht bekannt. Der Schutz von Veranstaltungen ist Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr und obliegt nach der föderalen Kompetenzverteilung den Ländern. Die Länder überarbeiten in den Gremien der Bauministerkonferenz derzeit die sogenannte Muster-Versammlungsstättenverordnung, welche als Grundlage einer bundesweiten Vereinheitlichung der spezifischen Länderregelungen dienen soll. Diese entfaltet jedoch keine unmittelbare Rechtswirkung. Insofern entscheidet jedes Land selbst, in welchem Umfang die jeweilige Landesregelung dem Muster folgt.
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