Schriftliche Frage 41 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt die Bundesregierung die herrschende juristische Auffassung, dass die Dublin-III-Verordnung (Dublin-VO) Anwendungsvorrang vor deutschem…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 41 von Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt die Bundesregierung die herrschende juristische Auffassung, dass die Dublin-III-Verordnung (Dublin-VO) Anwendungsvorrang vor deutschem…
Frage 41 (Filiz Polat, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Teilt die Bundesregierung die herrschende juristische Auffassung, dass die Dublin-III-Verordnung (Dublin-VO) Anwendungsvorrang vor deutschem Recht, insbesondere vor § 18 des Asylgesetzes genießt Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste: Dokumentation. Fragen zur Zurückweisung an der Grenze zu Transitzonen, WD 3 - 3000 - 151/23), und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Dublin-VO keine Zurückweisungen an Binnengrenzen vorsieht, sondern ein Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates und zur Überstellung dorthin vorgibt ebenda?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 23. Mai 2025:
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das Unionsrecht Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht genießt, sofern dieses mit dem Unionsrecht kollidiert. Das europarechtliche Regelungsgefüge lässt im Ausnahmefall Möglichkeiten der Abweichung von der Dublin-III-Verordnung zu.
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