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Schriftliche Frage 70 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Welchen Anpassungsbedarf sieht die Bundesregierung bei der im Dezember 2020 zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem…

dip / schriftliche_frage 23.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.

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Schriftliche Frage 70 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Welchen Anpassungsbedarf sieht die Bundesregierung bei der im Dezember 2020 zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem… Frage 70 (Nicole Gohlke, Die Linke): Welchen Anpassungsbedarf sieht die Bundesregierung bei der im Dezember 2020 zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst geschlossenen Vereinbarung zum Forschungsreaktor FRM II in Garching (vgl. www.sueddeutsche.de/muenchen/land kreismuenchen/garchinger-forschungsreaktor-tu-h aelt-hochangereichertes-uran-noch-fuer-notwendi g-1.5450575; zum Beispiel dahingehend, dem Forschungsreaktor FRM II in Garching die Nutzung von hoch angereichertem Uran nur noch zeitlich befristet zu gestatten bzw. gänzlich zu verbieten), und sieht die Bundesregierung bei einer möglichen zukünftigen Nutzung des Reaktors einen Verstoß gegen die ursprüngliche Betriebsgenehmigung des Forschungsreaktors vorliegen (vgl. www.bund-naturschutz.de/pressemitt eilungen/gutachten-zeigt-betrieb-des-garchinger-f orschungsreaktors-frm-ii-ist-seit-8-jahren-ill egal)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 23. Mai 2025: Die Bundesregierung unterstützt die internationalen Bestrebungen, Forschungsreaktoren auf niedriger angereichertes Uran umzurüsten, sofern dies technisch und wirtschaftlich machbar ist und auch weiterhin die Qualität der Forschung auf hohem Niveau sicherstellt. Insbesondere für einen zukünftigen Betrieb der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz (FRM II) mit niedriger angereichertem Uran fördert das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) weiterhin ein Forschungsvorhaben der Technischen Universität München. Die zu Grunde liegende Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (als Vorgängerministerium des BMFTR) und dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wurde zuletzt im Dezember 2020 aktualisiert und an den Stand der internationalen Forschung und Entwicklung angepasst. Aktuell sieht die Bundesregierung keinen weiteren Anpassungsbedarf. Der Betrieb des FRM II erfolgt rechtmäßig auf Basis der Betriebsgenehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 2. Mai 2003. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 18. Juni 2024 (22 A 20.40009) die Rechtmäßigkeit der Betriebsgenehmigung und des Einsatzes des genehmigten Brennstoffs mit einer Anreicherung von bis zu 93,2 Prozent Uran 235 bestätigt. Das Gericht hat die Klage eines Umweltverbands auf Betriebseinstellung, Nichtigerklärung der Betriebsgenehmigung und deren Widerruf abgewiesen. Der Kläger hat Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erhoben, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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