Schriftliche Frage 79/80 von René Springer (AfD): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2023 und…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 79/80 von René Springer (AfD): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2023 und…
Frage 79 (René Springer, AfD):
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2023 und 2024 (bitte insgesamt sowie nach folgenden Staatsangehörigkeiten differenzieren: Deutsche und Ausländer)?
Frage 80 (René Springer, AfD):
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit in den Jahren 2010, 2015, 2020, 2023 und 2024 differenziert nach Ausgaben für Versicherungsleistungen (nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch), Sozialleistungen (nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) und Mindereinnahmen bei Steuern und Sozialbeiträgen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast vom 19. Mai 2025:
Die Fragen 79 und 80 werden zusammen beantwortet. Die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit werden seitens der Bundesregierung nicht berechnet. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) veröffentlicht jedoch solche Berechnungen für einen Betrachtungszeitraum seit dem Jahr 2005. Die Berechnung der Kosten ist aufgrund der Datenlage jeweils nach einem Jahr Wartezeit möglich. Deshalb liegen aktuell noch keine Daten für das 2024 vor. Eine Differenzierung nach Staatsangehörigkeiten ist nicht möglich. Der nachstehenden Tabelle können die absoluten Zahlen für die abgefragten Jahre in Milliarden Euro entnommen werden. Zur Interpretation der dargestellten Werte ist darauf hinzuweisen, dass diese Inflationseffekte enthalten. Zur Einordnung sind daher die Ausführungen und das Schaubild zur inflationsbereinigten Entwicklung im Zuge der Veröffentlichung zu den gesamtfiskalischen Kosten des Jahres 2023 zu berücksichtigen (vgl. IAB-Forum vom 12. März 2025, www.ia b-forum.de/die-kosten-der-arbeitslosigkeit-sind-2023-wieder-deutlich-ge stiegen/). Tabelle: Übersicht über die gesamtfiskalischen Kosten der Arbeitslosigkeit differenziert nach Ausgabenarten und Mindereinnahmen für die Jahre 2010, 2015, 2020, 2023 und 2024 2010 2015 2020 2023 2024* in Milliarden Euro Gesamtfiskalische Kosten der Arbeitslosigkeit 53,4 52,9 60,1 67,5 – Ausgaben für Versicherungsleistungen (Drittes Buch Sozialgesetzbuch) 14,0 12,1 16,9 15,5 – Sozialleistungen (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) 21,9 21,8 19,8 25,1 – Mindereinnahmen bei Steuern 7,1 7,1 9,1 8,9 – Mindereinnahmen bei Sozialbeiträgen 10,3 11,9 14,3 18,0 – * Die Daten für das Jahr 2024 liegen noch nicht vor. Quelle: IAB 2025
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