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Schriftliche Frage 28 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Inwiefern dürfen Landtags-, Bundestags- und Europaabgeordnete der AfD infolge der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ nun durch…

dip / schriftliche_frage 16.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 28 von Jan Wenzel Schmidt (AfD): Inwiefern dürfen Landtags-, Bundestags- und Europaabgeordnete der AfD infolge der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ nun durch… Frage 28 (Jan Wenzel Schmidt, AfD): Inwiefern dürfen Landtags-, Bundestags- und Europaabgeordnete der AfD infolge der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ nun durch Nachrichtendienste überwacht bzw. abgehört werden, oder bestehen für die Überwachung gewählter Mandatsträger weiterhin besondere rechtliche Hürden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 13. Mai 2025: Die Hochstufung des Bundesverbandes der Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ändert grundsätzlich nichts an den gesetzlichen Befugnissen der Nachrichtendienste zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel (BVerfGE 134, 141). Grundrechtseinschränkende Maßnahmen müssen im jeweiligen Einzelfall verhältnismäßig sein. Bei Abgeordneten sind im Rahmen der Abwägung auch die Rechte aus dem freien Mandat mit einzubeziehen. Im Übrigen beantwortet die Bundesregierung keine abstrakten Rechtsfragen.

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