Schriftliche Frage 89 von Rocco Kever (AfD): Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Fortsetzung der Entwicklungshilfe für Uganda in Höhe von 68,8 Mio. Euro, wie im Rahmen der deutschu…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
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Schriftliche Frage 89 von Rocco Kever (AfD): Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Fortsetzung der Entwicklungshilfe für Uganda in Höhe von 68,8 Mio. Euro, wie im Rahmen der deutschu…
Frage 89 (Rocco Kever, AfD):
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Fortsetzung der Entwicklungshilfe für Uganda in Höhe von 68,8 Mio. Euro, wie im Rahmen der deutschugandischen Regierungsverhandlungen vom 12. Oktober 2022 beschlossen, angesichts der dokumentierten Menschenrechtsverletzungen, einschließlich der Entführung und Folter von Oppositionsanhängern wie Eddie Mutwe, und welche Maßnahmen ergreift sie, um sicherzustellen, dass diese Mittel nicht den repressiven Sicherheitsapparat des Landes stärken?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler vom 14. Mai 2025:
Uganda ist afrikaweit Hauptaufnahmeland von Flüchtlingen (überwiegend aus dem Südsudan, der Demokratischen Republik Kongo und dem Sudan) und leistet damit einen wichtigen Beitrag für die Stabilität der Region. Das Land ist außerdem stark vom Klimawandel betroffen, sodass vor allem in den Flüchtlingsregionen der Druck auf die ohnehin knappen natürlichen Ressourcen, wie Wasser und fruchtbares Land, wächst. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit unterstützt Uganda bei der Bewältigung dieser Herausforderungen. Aufgrund zunehmender Autokratisierung und Menschenrechtsverletzungen hat die Bundesregierung die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda in den vergangenen Jahren reduziert. Außerdem fördert die Bundesregierung die Stärkung zivilgesellschaftlicher Organisationen, die sich für vulnerable Gruppen einsetzen, die besonders gefährdet von Menschenrechtsverletzungen sind. Eine Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsapparat über Vorhaben der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit besteht nicht.
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