polradar

Transparenz, Effektivität und Rechtfertigung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda angesichts dokumentierter Menschenrechtsverletzungen (Antwort zu Drs. 21/745)

dip / drucksache 17.07.2025 · WP 21 · 21/926 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Transparenz, Effektivität und Rechtfertigung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda angesichts dokumentierter Menschenrechtsverletzungen (Antwort zu Drs. 21/745) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/926 21. Wahlperiode 17.07.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Johann Martel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/745 – Transparenz, Effektivität und Rechtfertigung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda angesichts dokumentierter Menschenrechtsverletzungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda konzentriert sich auf die Förderung von Frieden, gesellschaftlichem Zusammenhalt und nachhaltiger Entwicklung, insbesondere durch Unterstützung von Geflüchteten und aufnehmenden Gemeinden, klimagerechte Landwirtschaft und die Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen, die mit den nachhaltigen Entwicklungszielen (Sustainable Development Goals – SDGs) übereinstimmen (www.bmz.de/ de/laender/uganda). Uganda ist mit über 1,8 Millionen Geflüchteten, hauptsächlich aus Südsudan und der Demokratischen Republik Kongo, das größte Aufnahmeland für Flüchtlinge in Afrika und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur regionalen Stabilität (a. a. O.). Im Rahmen der deutsch- ugandischen Regierungsverhandlungen vom 12. Oktober 2022 wurden ursprünglich 68,8 Mio. Euro zugesagt, die in Schwerpunkte wie nachhaltige Forstwirtschaft zur Eindämmung des Klimawandels mit Fokus auf lokale Gemeinschaften und forstbezogene Wertschöpfungsketten (18 Mio. Euro), erneuerbare Energien und Energieeffizienz mit Schaffung „grüner“ Arbeitsplätze (7,5 Mio. Euro), Transformation landwirtschaftlicher Systeme mit Schwerpunkt auf klimafreundlicher Landwirtschaft und Stärkung von Frauen (7,5 Mio. Euro), gute Regierungsführung und Zivilgesellschaft mit Fokus auf Rechenschaftspflicht und Menschenrechte (6 Mio. Euro), Wasserversorgung und Sanitärinfrastruktur in Flüchtlingssiedlungen (7,8 Mio. Euro) sowie klimafeste Wasser- und Sanitärinfrastruktur in Norduganda (22 Mio. Euro) investiert werden (www.inde pendent.co.ug/uganda-germany-sign-e68-million-cooperation/). Die Zusammenarbeit steht jedoch vor erheblichen Herausforderungen, weil dokumentierte Menschenrechtsverletzungen – etwa die Entführung und Folter von Oppositionsanhängern wie Eddie Mutwe (www.berliner-zeitung.de/ opensource/deutsche-entwicklungshilfe-im-folterstaat-stuetzt-berlin-ugandas-repre ssionsapparat-li.2321553) – die Vereinbarkeit mit internationalen Menschenrechtsstandards infrage stellen. Im Mai 2025 sorgten schwere Vorwürfe der ugandischen Armee gegen den deutschen Botschafter Matthias Schauer für eine diplomatische Krise zwischen Deutschland und Uganda, wonach er Rebellen im Land „finanziert und mobilisiert“ habe, basierend auf angeblichen Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 17. Juli 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Geheimdienstberichten und einem möglicherweise gestellten Telefonat, in dem Matthias Schauer einem Vertreter der Opposition Unterstützung zugesichert haben soll, was die diplomatischen Beziehungen erheblich belastet hat (www.spiegel.de/ausland/matthias-schauer-auswaertiges-amt-nennt-vorwuerf e-ugandas-gegen-deutschen-botschafter-absurd-a-76d91f3f-3a14-45bd-943a-8 666cb643baf; taz.de/Krise-zwischen-Uganda-und-Deutschland/!6090592/; x.com/Bennie_Yen256/status/1925993174914261184/video/1). Die ugandische Armee, vertreten durch ihren Sprecher Chris Magezi, stützt sich auf „glaubwürdige Geheimdienstberichte“ und hat die militärische Zusammenarbeit mit Deutschland ausgesetzt (Spiegel-Artikel, a. a. O.). Das Auswärtige Amt hat diese Vorwürfe als „absurd“ zurückgewiesen (Spiegel-Artikel, a. a. O.). Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 89 auf Bundestagsdrucksache 21/166, betont, dass die Entwicklungshilfe an Uganda aufgrund zunehmender Autokratisierung und Menschenrechtsverletzungen reduziert wurde, keine entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit dem ugandischen Sicherheitsapparat besteht und zivilgesellschaftliche Organisationen gefördert werden. Die Antwort hebt Ugandas Rolle als Aufnahmeland für Flüchtlinge hervor, erwähnt die Reduktion der Mittel und betont die Nicht-Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsapparat (a. a. O.). Aus Sicht der Fragesteller ergeben sich jedoch weitere zu klärende Fragen, u. a. zur Einhaltung internationaler Standards wie der International Aid Transparency Initiative (IATI) und der Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO; www.bmz.de/de/ministerium/zahlen-fakten/internationale-trans parenzstandards-59280; www.ilo.org/de/regions-and-countries/europe-and-ce ntral-asia/internationale-arbeitsorganisation-vertretung-deutschland/ilo-arbeit s-und-sozialstandards/ilo-uebereinkommen). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung stellt eine wesentliche Konkretisierung des Prinzips der Gewaltenteilung dar, das als tragendes Organisations- und Funktionsprinzip des Grundgesetzes fungiert. Die Gewaltenteilung markiert nicht nur die verfassungsrechtliche Grundlage, sondern auch die Grenze dieser Kontrolle. Die Verantwortlichkeit der Exekutive gegenüber Parlament und Bevölkerung setzt im Lichte der grundgesetzlichen Aufgabenzuweisung an spezifische Funktionsträger die Gewährleistung einer sachgerechten, strukturell angemessenen Wahrnehmung staatlicher Aufgaben voraus (vgl. BVerfGE 143, 101, 138). Zwar dient die parlamentarische Kontrolle maßgeblich der Sicherstellung einer an demokratischen und rechtsstaatlichen Maßstäben orientierten Regierungsführung, sie birgt jedoch zugleich das Potenzial, den Funktionsablauf der Exekutive zu beeinträchtigen. Daher ist sie auf ein maßvolles, funktionsverträgliches Maß zu beschränken (vgl. BVerfGE 110, 199 [219]; 124, 78 [122]; 137, 185 [250 Rn. 1699]). In diesem Sinne versteht sich parlamentarische Kontrolle primär als politische Aufsicht und nicht als administrative Detailüberprüfung (vgl. BVerfGE 67, 100, 140). Parlamentarische Untersuchungen, denen kein hinreichend gewichtiges öffentliches Interesse zugrunde liegt, sind daher vom parlamentarischen Untersuchungsrecht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 77, 1, 44). Die Ausgestaltung von Modulen sowie deren projektbezogene Inhalte resultieren aus einem kooperativen Abstimmungs- und Verhandlungsprozess zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), der Regierung eines Partnerlandes sowie der jeweils beteiligten Durchführungsorganisation. Diese Module stellen ein zentrales Steuerungsinstrument der Exekutive dar. Die Verhandlung und Umsetzung von Vorhaben fallen in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Eine umfassende Offenlegung sämtlicher Projektdetails gegenüber dem Parlament würde eine mit dem Grundgesetz unvereinbare Verschiebung von Entscheidungszuständigkeiten nach sich ziehen. Dementsprechend ist zu betonen, dass parlamentarische Kontrolle nicht zu einer Mitentscheidung über administrative Detailfragen führen darf. Auch hier gilt: Die Kontrolle des Bundestages dient der politischen Aufsicht, nicht der administrativen Mitsteuerung. Sie darf nicht in einer Weise ausgeübt werden, die die Handlungsautonomie der Regierung in ihrem verfassungsmäßig geschützten Kompetenzbereich beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 110, 199 [Rn. 215 ff.]; 124, 78 [Rn. 121 ff.]; 137, 185 [Rn. 234 ff., 250 Rn. 1699]). Die Steuerungsinstrumente der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sind bewusst so konzipiert, dass sie flexibel auf sich wandelnde kontextuelle Gegebenheiten in Partnerländern reagieren können. Modulzielindikatoren, angestrebte Wirkungen, Kosten sowie vorläufige Kostenschätzungen unterliegen daher bis zum Abschluss eines Vorhabens substanziellen Veränderungen. Dies betrifft gleichermaßen Ausgangswerte, aktuelle Entwicklungen sowie angestrebte Zielgrößen. Eine Verpflichtung der Bundesregierung, parlamentarischen Informationsbegehren in Fällen nachzukommen, in denen dies zu einer Mitentscheidung Dritter über exekutiv vorbehaltene Maßnahmen führen könnte, besteht grundsätzlich nicht (vgl. BVerfGE 124, 78 [125]; 137, 185 [234]). Die Kontrollbefugnis des Deutschen Bundestages bezieht sich im Grundsatz lediglich auf abgeschlossene Sachverhalte und beinhaltet keine Eingriffsrechte in laufende Verhandlungsprozesse oder die Vorbereitung exekutiver Entscheidungen (vgl. BVerfGE 67, 100 [Rn. 127 ff.]; 137, 185 [Rn. 138 ff.]). Zur Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda: Uganda ist das größte Aufnahmeland von Flüchtlingen in Afrika mit mehr als 1,9 Millionen Flüchtlingen vor allem aus dem Südsudan und der Demokratischen Republik Kongo und vertritt eine weltweit angesehene fortschrittliche Flüchtlingspolitik. Der Fokus der Zusammenarbeit mit Uganda liegt auf der Verbesserung der Lebensbedingungen der vulnerabelsten Bevölkerungsgruppen, insbesondere von Flüchtlingen und aufnehmenden Gemeinden. Die Stärkung von Menschenrechten, der Zivilgesellschaft und guter Regierungsführung ist ein weiterer Schwerpunkt. Regional konzentriert sich Deutschland auf den Norden des Landes, der von den Nachwirkungen des Kampfes gegen die Lord‘s Resistance Army und einer zunehmenden Anzahl von Flüchtlingen aus den Nachbarländern geprägt ist. Dabei ist Deutschland in den Kernbereichen Klima und Energie, Leben ohne Hunger und Frieden und gesellschaftlicher Zusammenhalt aktiv. In allen Vorhaben arbeitet die deutsche bilaterale Entwicklungszusammenarbeit sowohl mit den fachlich zuständigen Regierungsinstitutionen, als auch Nichtregierungsorganisationen zusammen, um die Nachhaltigkeit der Maßnahmen sicherzustellen, soziale Dienstleistungen durch den Staat zu verbessern und die Rechenschaftspflicht der Regierung gegenüber der Bevölkerung zu stärken. Eine Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsapparat bei Vorhaben der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit besteht nicht.  1. Welche Programme und Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda wurden im Zeitraum von Oktober 2022 bis Mai 2025 gefördert, die u. a. mit den 68,8 Mio. Euro aus den Regierungsverhandlungen vom 12. Oktober 2022 finanziert wurden, aber auch aus möglichen zusätzlichen bilateralen oder multilateralen Mitteln (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte detailliert die gesamte Entwicklungshilfe einschließlich der Höhe zusätzlicher Mittel nach thematischen Schwerpunkten – z. B. nachhaltige Landwirtschaft, erneuerbare Energien, Flüchtlingsunterstützung, gute Regierungsführung und Menschenrechte mit Projektbeschreibungen –, spezifischen Zielsetzungen, Zielgruppen, geplanten Wirkungen, zeitlichem Rahmen und Angaben zur öffentlichen Dokumentation der Mittelverwendung – z. B. über die International Aid Transparency Initiative –, aufschlüsseln)? Das BMZ veröffentlicht monatlich aktualisierte Projektdaten nach IATI- Standard, diese schließen auch die Programme und Projekte in Uganda ein. Die Vollständigkeit wird im Rahmen der Qualitätssicherung vor Veröffentlichung geprüft. Damit die IATI-Daten für die breite Öffentlichkeit zugänglich und verständlich sind, hat das BMZ das Transparenzportal (www.transparenzportal.bu nd.de) entwickelt. Durch das Transparenzportal kann die Öffentlichkeit auch ohne vertiefte IT-Kenntnisse auf die IATI-Daten zugreifen, diese durchsuchen und analysieren. Das Portal bietet mit einem ausführlichen Glossar, einem strukturierten Fragen- und Antworten-Bereich sowie kurzen Erklärungen z. B. in Form von Tooltips zahlreiche Funktionen, um die Daten fachlich einzuordnen und leicht interpretieren zu können.  2. Welche einzelnen Maßnahmen bzw. Teilprogramme wurden im Rahmen der in Frage 1 erfragten Projekte umgesetzt, mit welchen finanziellen Mitteln wurden diese jeweils ausgestattet, welche quantitativen und qualitativen Indikatoren (z. B. Anzahl geschaffener Arbeitsplätze, verbesserte Erträge, Zufriedenheit der Zielgruppen) wurden für diese Teilprogramme definiert, wie werden diese Indikatoren regelmäßig überprüft (z. B. durch Surveys, Monitoring-Berichte), und wie wird die Kausalität zwischen den Maßnahmen und den Ergebnissen methodisch validiert? Im Zusammenhang mit den einzelnen Maßnahmen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Überprüfung des Erreichungsgrads der Ziele erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Fortschritts- und Schlussberichterstattung der Durchführungsorganisationen an das BMZ. Die Vorgaben sind in den Leitlinien für die Evaluierung der Entwicklungszusammenarbeit des BMZ konkretisiert und umfassen Standards sowie international anerkannte Bewertungskriterien des Entwicklungsausschusses der OECD zur Prüfung von Maßnahmen. Die Evaluierungstätigkeiten und -berichte der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und der KfW können auf den Webseiten der Organisationen eingesehen werden.  3. Welche Organisationen und Akteure (z. B. Nichtregierungsorganisationen [NGOs], internationale Organisationen, Privatsektor, lokale Behörden) waren an der Planung, Umsetzung und Überwachung der in Frage 1 erfragten Programme und Projekte, einschließlich der in Frage 2 erfragten einzelnen Maßnahmen, beteiligt, welche spezifischen Rollen übernahmen sie, welche finanziellen Mittel wurden ihnen für ihre Aufgaben zugewiesen, wie wurden lokale Gemeinschaften und marginalisierte Gruppen (z. B. Frauen, Jugendliche, Flüchtlinge) in diese Prozesse eingebunden, welche quantitativen und qualitativen Indikatoren (z. B. Partizipationsrate, Wahrnehmung der Inklusion) wurden für die Einbindung dieser Gruppen definiert, wie werden diese Indikatoren überprüft (z. B. durch Community-Surveys, Berichte), wie wird die Kausalität zwischen Einbindungsmaßnahmen und Ergebnissen validiert, und welche Maßnahmen stellen sicher, dass staatliche Akteure diese Prozesse nicht beeinflussen? Über Durchführungsorganisationen, welche im Transparenzportal zu finden sind, kann sich die Öffentlichkeit über die am Projekt beteiligten Organisationen informieren. Durch ein enges System der Berichterstattung, internen und externen Erhebungen und Audits – auch unter Einbeziehung der betroffenen Zielgruppen – wird die Erreichung der Indikatoren und Ziele sichergestellt. Zur finanziellen Ausstattung und Indikatoren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Zur Einbindung marginalisierter Gruppen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. a) Nach welchen Kriterien und Due-Diligence-Verfahren (z. B. Finanzprüfungen, Anti-Korruptionsmaßnahmen, Governance-Überprüfung) werden nichtstaatliche Partnerorganisationen ausgewählt, wie wird deren Unabhängigkeit vom ugandischen Sicherheitsapparat systematisch geprüft, welche spezifischen Maßnahmen werden ergriffen, falls Verbindungen zu staatlichen Akteuren festgestellt werden, um die Integrität der Mittelverwendung zu schützen, wie beeinflussen diese Verfahren die Erreichung und Validierung der quantitativen und qualitativen Indikatoren (z. B. Zielgruppenreichweite, Projektwirkung), und wie werden diese Indikatoren überprüft und die Kausalität zwischen Partnerauswahl und Projektergebnissen methodisch validiert? Für die Auswahl von nichtstaatlichen Partnerorganisationen im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit wird zunächst eine Standarddefinition der EU für zivilgesellschaftliche Organisationen zugrunde gelegt. Vor Vertragsschluss wird eine umfassende kaufmännische und rechtliche Prüfung durchgeführt. Dazu gehört auch eine Sanktionslistenprüfung. Die regelmäßige Anwendung von Qualitätssicherungsverfahren sowie zentrale Projektevaluierungen sind weitere Prüfschritte während und nach der Projektzusammenarbeit. Zu Indikatoren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 2 verwiesen. b) Welche Rolle spielen ggf. internationale Organisationen (z. B. UN- Agenturen [UN = United Nations]) bei der Umsetzung der deutschen Entwicklungshilfe in Uganda, und wie wird durch welche Verfahren sichergestellt, dass diese Organisationen unabhängig vom ugandischen Sicherheitsapparat agieren und keine Mittel an staatliche Akteure weiterleiten? Im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda werden keine Maßnahmen direkt über UN-Organisationen umgesetzt. Für die Entwicklungsmaßnahmen der internationalen Organisationen gelten organisationseigene Standards und Verfahren.  4. Welche Strategien (z. B. Kapazitätsaufbau, lokale Partnerschaften) wurden entwickelt, um die Nachhaltigkeit der Projektergebnisse (Projekte in Frage 1 erfragt) nach Förderende sicherzustellen, wer trägt die Folgekosten, wie wird deren Finanzierung gesichert, welche quantitativen und qualitativen Indikatoren (z. B. Fortbestand von Infrastruktur, langfristige Einkommensstabilität) wurden zur Messung der Nachhaltigkeit definiert, wie werden diese Indikatoren überprüft (z. B. durch Langzeit- Monitoring, technische Berichte), und wie wird die Kausalität zwischen Nachhaltigkeitsstrategien und Ergebnissen methodisch validiert? In der Planungsphase von bilateralen Projekten werden Maßnahmen, Strategien und Partnerschaften stets so geplant, dass die erzielten Ergebnisse über die Projektlaufzeit hinaus Bestand haben und von lokalen Akteuren weitergetragen werden können. Zudem werden in der Projektumsetzung Maßnahmen und Indikatoren zur Nachhaltigkeit der Projektergebnisse angelegt, sowie Folgekosten frühzeitig identifiziert und mit den Partnern abgestimmt. Die Kausalität zwischen Nachhaltigkeitsstrategien und Ergebnissen wird durch Monitoring- und Evaluierungssysteme, u. a. im Rahmen von Projektfortschrittsberichten, externen Evaluierungen oder Partnerumfragen validiert.  5. Gab es oder gibt es Projekte oder Programme im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda, welche in Frage 1 erfragt wurden, einschließlich der in Frage 2 erfragten einzelnen Maßnahmen, an denen staatliche Institutionen der ugandischen Regierung beteiligt waren oder sind, wenn ja, welche Projekte sind dies, welche spezifischen Rollen übernehmen diese Institutionen, wie wird ein finanzieller Zufluss an sie durch welche Kontrollmechanismen verhindert, und welche alternativen nichtstaatlichen Umsetzungsstrukturen wurden geprüft, um staatliche Beteiligung zu vermeiden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Die bilaterale finanzielle und technische Zusammenarbeit wird in zwischenstaatlichen Verhandlungen und Konsultationen festgelegt. Die meisten bilateralen Projekte haben einen staatlichen Partner für ihre Umsetzung. Dabei handelt es sich in der Regel um die jeweiligen Fachministerien sowie Bezirksbehörden und Kommunen. Ein wesentlicher Bestandteil der technischen Zusammenarbeit ist der Kapazitätsaufbau, insbesondere in den Bereichen Politikentwicklung, Planungsprozesse und Ausbildungsmaßnahmen. Diese Dienstleistungen werden direkt von technischen Beratern und Experten erbracht. Alle Ausgaben werden einzeln aufgeführt und regelmäßig intern kontrolliert.  6. Wurden die in Frage 1 erfragen Programme und Projekte, einschließlich der in Frage 2 erfragten einzelnen Maßnahmen, vorzeitig beendet, wenn ja, welche Projekte bzw. Teilprogramme waren betroffen, welche Gründe führten zur Beendigung, welche finanziellen Mittel waren bis zum Zeitpunkt des Abbruchs eingesetzt worden, welche Konsequenzen (z. B. organisatorische, finanzielle oder rechtliche Maßnahmen) wurden daraus gezogen, welche quantitativen und qualitativen Indikatoren (z. B. erreichte Zielgruppen, partielle Zielerreichung) wurden für die Bewertung der Auswirkungen der Beendigung definiert, wie wurden diese Indikatoren überprüft (z. B. durch Abschlussberichte), und wie wurde die Kausalität zwischen Beendigung und Auswirkungen methodisch validiert? Nein.  7. Welcher Anteil der 68,8 Mio. Euro aus den Regierungsverhandlungen vom 12. Oktober 2022 sowie der möglichen zusätzlichen bilateralen oder multilateralen Mittel, die in Frage 1 für Programme und Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda im Zeitraum von Oktober 2022 bis Mai 2025 erfragt wurden, entfällt auf Verwaltungskosten und andere Durchführungsorganisationen, mit einer detaillierten Aufschlüsselung (Personalkosten, Logistik, Overhead) und Begründung, wie diese Kosten im Verhältnis zum entwicklungspolitischen Mehrwert stehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Vorhaben der technischen Zusammenarbeit wurden noch nicht schlussgerechnet, so dass noch keine abschließenden Angaben zu den Kosten des Projekts vorliegen. Aus der Zusage der Vorhaben der finanziellen Zusammenarbeit werden keine Verwaltungskosten der KfW finanziert.  8. Gab es Vorfälle oder Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit den Programmen bzw. Projekten (erfragt in Frage 1) der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Uganda, die als Verstöße gegen die Projektziele, Missmanagement, unzulässige Mittelverwendung oder Korruptionsvorwürfe einzustufen sind, insbesondere in Bezug darauf, ob diese Mittel in die Hände der ugandischen Machthaber gelangt sind, und führten diese zu diplomatischen Schwierigkeiten zwischen Deutschland und Uganda (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte eine detaillierte Übersicht über die Art, den Umfang, die betroffenen Projekte, die beteiligten Akteure sowie die ergriffenen Maßnahmen zur Untersuchung, Aufklärung und Prävention solcher Vorfälle, einschließlich etwaiger Auswirkungen auf die diplomatischen Beziehungen angeben)? Nein.  9. In welchem Umfang und durch welche Maßnahmen wurde die Entwicklungshilfe für Uganda reduziert, wie in der Antwort der Bundesregierung auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Schriftliche Einzelfrage erwähnt, mit Angabe der Kürzungen nach Sektoren, Jahren, Entscheidungsprozessen (inklusive Kriterien und beteiligter Akteure) und Kommunikation mit ugandischen Partnern, und wie wurden diese Entscheidungen vor dem Hintergrund der Autokratisierung und Menschenrechtsverletzungen getroffen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das BMZ hat die Zusagen für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der Regierungsverhandlungen von 2022 auf 2024 um rund 26 Prozent abgesenkt. Im Rahmen der Regierungsverhandlungen und im Politikdialog mit der ugandischen Regierung weist die Bundesregierung regelmäßig auf die Bedeutung von guter Regierungsführung, die Einhaltung der Menschenrechte sowie den Schutz vulnerabler Gruppen hin. 10. Welche Kriterien und Bewertungsmechanismen wurden während der Regierungsverhandlungen vom 12. Oktober 2022 angewendet, um die Menschenrechtssituation in Uganda systematisch zu analysieren, und wie wurde die Entscheidung wissenschaftlich und ethisch gerechtfertigt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Menschenrechtssituation in Partnerländern wird von der Bundesregierung laufend beobachtet und regelmäßig bewertet, so auch in Uganda. Neben Informationen zivilgesellschaftlicher Organisationen und Stiftungen, sowie der deutschen Botschaft im Partnerland, stützt sich die Bundesregierung hierbei auch auf international anerkannte Institutionen. 11. Wie wurden die entwicklungspolitischen Prioritäten Ugandas in den Regierungsverhandlungen vom 12. Oktober 2022 identifiziert und validiert, und durch welche methodischen Ansätze wurde sichergestellt, dass die Finanzierung ausschließlich nichtstaatliche Akteure unterstützt, die mit den nachhaltigen Entwicklungszielen übereinstimmen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Regierungsverhandlungen und -konsultationen dienen grundsätzlich der Abstimmung der Ziele und Prioritäten der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und einem Partnerland, wie hier Uganda. Dabei dienen bspw. die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die Agenda 2063 der Afrikanischen Union und die nationalen Entwicklungsstrategien Ugandas (Vision 2040 und Third National Development Plan 2020/21-2024/25) sowie das Pariser Klimaabkommen als Grundlage. Zur Frage der Finanzierung nichtstaatlicher Akteure wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 12. Wie koordiniert die Bundesregierung ihre entwicklungspolitische Zusammenarbeit in Uganda mit anderen internationalen Gebern, wie der Europäischen Union oder der Weltbank, um sicherzustellen, dass sämtliche Mittel ausschließlich über nichtstaatliche Kanäle fließen, und welche konkreten Beispiele für multilaterale Kooperationen und deren Ergebnisse können angeführt werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Bundesregierung koordiniert ihre entwicklungspolitische Zusammenarbeit in Uganda mit anderen internationalen Gebern im Rahmen von verschiedenen Austauschformaten und Koordinierungsrunden vor Ort in Uganda und zwischen dem BMZ und den Zentralen der EU und der Weltbank in Brüssel und Washington. Zur Frage der Finanzierung nichtstaatlicher Akteure wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Für Beispiele für multilaterale Kooperationen verweisen wir auf die Suche im Transparenzportal. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 13. Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz der Mittelverwendung im Rahmen der Entwicklungspolitik in Uganda im Vergleich zu anderen Ländern mit ähnlichen Projekten, mit Angabe der zugrunde liegenden Kennzahlen (z. B. Kosten-Nutzen-Analysen, Wirkungsindikatoren) und der Maßnahmen zur Effizienzoptimierung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Zu diesem Zeitpunkt der Umsetzung ist ein bewertender Vergleich für den Zeitraum 2022 bis 2025 noch nicht möglich. 14. Wie wird sichergestellt, dass die geförderten Projekte (erfragt in Frage 1, einschließlich der erfragten einzelnen Maßnahmen in Frage 2) in Uganda die Bedürfnisse marginalisierter Gruppen (z. B. Frauen, Jugendliche, Flüchtlinge) adressieren, ohne dass der ugandische Sicherheitsapparat Einfluss auf die Mittelverteilung oder Projektumsetzung nimmt, und welche partizipativen Ansätze werden dabei angewendet? Das BMZ steuert generell über die Kennung zur Gleichstellung der Geschlechter, dass bis zum Jahr 2025 93 Prozent der neu zugesagten Projektmittel in Vorhaben fließen, die die Gleichstellung der Geschlechter zum Ziel haben. Durch den Fokus des BMZ auf das Thema Flucht in Uganda sind Flüchtlinge sowie die aufnehmenden Gemeinden zudem Hauptzielgruppe der entsprechenden Projekte. Die Projekte werden so gestaltet, dass sie speziell auf die Bedürfnisse von benachteiligten Gruppen ausgerichtet sind. Zusätzlich werden die Betroffenen aktiv an der Planung und Umsetzung der Projekte beteiligt. Die Durchführungsorganisationen stellen sicher, dass die Mittel nur an die vorgesehenen Empfänger gehen. 15. Welche gezielten Maßnahmen wurden ergriffen, um die institutionellen Kapazitäten nichtstaatlicher Organisationen in Uganda zu stärken, damit diese die Entwicklungshilfe effektiv und unabhängig von staatlichen Strukturen umsetzen können, und wie wird der Erfolg dieser Maßnahmen evaluiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die bilaterale technische Zusammenarbeit im Bereich Governance hat zum Ziel, dass staatliche und nichtstaatliche Akteure ihre Rollen in Bezug auf Rechenschaftspflicht, Umsetzung der Prinzipien der guten Regierungsführung und Achtung der Menschenrechte besser erfüllen. Dazu gehören auch gezielte Maßnahmen zur Stärkung der institutionellen Kapazitäten nichtstaatlicher Organisationen in Uganda. Diese Maßnahmen werden systematisch begleitet und evaluiert. 16. Welche Mechanismen wurden etabliert, um lokale Gemeinschaften aktiv in die Planung, Umsetzung und Überwachung von Entwicklungsprojekten einzubinden, und wie wird ggf. durch welche Verfahren verhindert, dass staatliche Akteure diese Prozesse beeinflussen oder kontrollieren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die aktive Einbindung lokaler Gemeinschaften ist ein zentrales Prinzip der Entwicklungszusammenarbeit. Um Partizipation sicherzustellen und zugleich eine Dominanz staatlicher Akteure zu vermeiden, werden im Rahmen der Vorhaben u. a. eine partizipative Projektplanung mit Bedarfsanalysen und Stakeholder- Konsultationen auf lokaler Ebene angewendet. Zudem werden lokale Steuerungsgremien und Multi-Akteurs-Plattformen eingesetzt sowie Trainings zu Rechten, Beteiligungsmöglichkeiten und Monitoring-Instrumenten durchgeführt. 17. Wie wird die Transparenz der Mittelverwendung durch nichtstaatliche Akteure gegenüber der ugandischen Bevölkerung und internationalen Stakeholdern sichergestellt, und welche Kommunikationsstrategien wurden entwickelt, um das Vertrauen in die Integrität der deutschen Entwicklungshilfe zu fördern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Maßnahmendaten des BMZ werden sowohl in der deutschen ODA-Meldung (Official Development Assistance) als auch nach dem Standard der International Aid Transparency Initiative (IATI-Standard) im Transparenzportal des BMZ veröffentlicht. 18. Welche alternativen Finanzierungsmechanismen (z. B. Direktzahlungen an NGOs, Mikrofinanzierung, Impact Investing) wurden ggf. geprüft oder implementiert, um die Abhängigkeit von staatlichen Strukturen in Uganda zu minimieren, und welche Ergebnisse haben diese Ansätze hinsichtlich Effizienz und Wirksamkeit gezeigt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit unterstützt in Uganda ausgewählte zivilgesellschaftliche Organisationen durch direkte Finanzierungsverträge. Diese treten nach einem umfassenden Auswahlverfahren in Kraft, das auch die Prüfung der wirtschaftlichen und rechtlichen Eignung umfasst. Die Effizienz und Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird regelmäßig durch Projektevaluierungen analysiert. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 19. Welche diplomatischen und entwicklungspolitischen Maßnahmen wurden ergriffen, um auf dokumentierte Menschenrechtsverletzungen (z. B. Entführung und Folter von Oppositionsanhängern wie Eddie Mutwe [Berliner Zeitung, 2024, a. a. O.]) zu reagieren, ggf. mit Auflistung bilateraler Gespräche, öffentlicher Stellungnahmen, Sanktionen, und wie haben diese Maßnahmen die Priorisierung der Entwicklungszusammenarbeit beeinflusst (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Bundesregierung spricht regelmäßig die Menschenrechtslage in Uganda mit ugandischen Regierungsvertreterinnen und -vertretern an und drängt auf die Einhaltung der Menschenrechte und rechtstaatlicher Standards. Die Bundesregierung wird auch weiterhin gemeinsam mit den in Kampala vertretenen Partnern der Europäischen Union die Menschenrechtslage aufmerksam beobachten. Zur Priorisierung der Entwicklungszusammenarbeit wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 20. Welche diplomatischen Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um auf die Vorwürfe Ugandas gegen Botschafter Matthias Schauer zu reagieren, und wie haben diese Schritte die strategische Ausrichtung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit beeinflusst, insbesondere in Bezug auf die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Akteuren und die Vermeidung von Finanzflüssen an den ugandischen Sicherheitsapparat (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Bundesregierung hat gegenüber der ugandischen Regierung nachdrücklich ihre Besorgnis und ihr Unverständnis über die öffentlichen Statements des ugandischen Armeechefs übermittelt. Zur strategischen Ausrichtung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 21. Wie bewertet die Bundesregierung die Glaubwürdigkeit der ugandischen Vorwürfe gegen Botschafter Matthias Schauer, insbesondere vor dem Hintergrund eines möglicherweise gestellten Telefonats, in dem er einem Vertreter der Opposition Unterstützung zugesichert haben soll, und welche spezifischen Maßnahmen wurden ergriffen, um die Transparenz und ethische Rechtfertigung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Uganda angesichts dieser diplomatischen Krise zu stärken (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 22. Wie bewertet die Bundesregierung die Glaubwürdigkeit und Herkunft des in einem X-Post veröffentlichten Telefonats, in dem Botschafter Matthias Schauer angeblich einem Vertreter der ugandischen Opposition Unterstützung zugesichert haben soll, welche konkreten Maßnahmen (z. B. forensische Audio-Analyse, unabhängige Untersuchungen) wurden ergriffen, um die Authentizität oder mögliche Manipulation dieses Telefonats zu prüfen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; x.com/Bennie_Ye n256/status/1925993174914261184/video/1)? Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet. Die durch den Sprecher der ugandischen Streitkräfte erhobenen Vorwürfe entbehren jeder Grundlage und werden seitens der Bundesregierung aufs Schärfste zurückgewiesen. Zu den Themen Transparenz und Rechtfertigung der Entwicklungszusammenarbeit wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 23. Welche Lehren hat die Bundesregierung aus dem Skandal um die Vorwürfe gegen Botschafter Matthias Schauer ggf. gezogen, um die Risiken politischer Spannungen in der Entwicklungszusammenarbeit mit autokratischen Regimen zu minimieren, und wie werden diese Erkenntnisse in die zukünftige Strategie zur Sicherstellung von Transparenz, Effektivität und Einhaltung internationaler Standards (IATI, ILO) integriert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Im Interesse unseres Landes, zum Schutz globaler öffentlicher Güter und zur Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele ist die Bundesregierung bspw. zum Schutz vor Pandemien, Klimakatastrophen, oder zur Regelung geordneter Migration in vielen Staaten über die Entwicklungszusammenarbeit tätig. Die Kooperation wird in jedem Einzelfall abgewogen. Zu Fragen zur Transparenz, Effektivität und Einhaltung internationaler Standards wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 13 und 17 verwiesen. 24. Welche Standards (z. B. Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Arbeitsschutz) werden ggf. angewendet, um internationale Arbeitsrechte gemäß ILO- Konventionen (www.ilo.org/de/regions-and-countries/europe-and-centra l-asia/internationale-arbeitsorganisation-vertretung-deutschland/ilo-arbeit s-und-sozialstandards/ilo-uebereinkommen) in Uganda zu gewährleisten, und wie werden diese Standards überprüft und durchgesetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit müssen die Einhaltung der Menschenrechte und weiterer internationaler Umwelt- und Sozialstandards, so auch die ILO Kernarbeitsnormen, gewährleisten. Zur Überprüfung der Standards wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 25. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die im Rahmen der International Aid Transparency Initiative veröffentlichten Daten zu den Projekten in Uganda vollständig, aktuell und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sind, insbesondere hinsichtlich der Nachverfolgbarkeit, dass keine Gelder an den Sicherheitsapparat Ugandas fließen, und welche spezifischen Maßnahmen wurden ergriffen, um die Zugänglichkeit und Verständlichkeit dieser Informationen zu verbessern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das BMZ veröffentlicht monatlich aktualisierte Projektdaten nach IATI- Standard. Die Vollständigkeit wird im Rahmen der Qualitätssicherung vor Veröffentlichung geprüft. Damit die IATI-Daten für die breite Öffentlichkeit zugänglich und verständlich sind, hat das BMZ das Transparenzportal (www.trans parenzportal.bund.de) entwickelt. 26. Wie wird die langfristige Wirkung der deutschen Entwicklungshilfe in Uganda, die ausschließlich über nichtstaatliche Akteure fließt, wissenschaftlich gemessen, und welche spezifischen Indikatoren und Evaluationsmethoden werden eingesetzt, um den Erfolg dieser Strategie nachzuweisen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Wirkungen zivilgesellschaftlicher Projekte werden über Wirkungsmatrizen, die Ziele und Indikatoren enthalten, gemessen. Die Prüfung erfolgt durch die regelmäßige Fortschrittberichterstattung, über Zwischennachweise und die Abschlussberichterstattung im Verwendungsnachweis. Zu den Evaluierungsmethoden zivilgesellschaftlicher Projekte wird auf die BMZ-Evaluierungsleitlinien verwiesen. Diese enthalten auf Seite 29 ein eigenes Kapitel für Evaluierungen in der Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaft und Kommunen. 27. Welche wissenschaftlich fundierten Lehren wurden ggf. aus der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda gezogen, um die Finanzierung in anderen Ländern mit vergleichbaren Menschenrechtsproblemen so zu gestalten, dass keine Gelder an repressive Sicherheitsapparate gelangen, und wie werden diese Erkenntnisse systematisch in die entwicklungspolitische Strategie der Bundesregierung integriert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? In der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit, auch mit Uganda, folgt das BMZ dem menschenrechtsbasierten Ansatz. Dieser Ansatz ist im „Menschenrechtskonzept der deutschen Entwicklungspolitik“ beschrieben, das seit November 2023 für die staatliche Entwicklungszusammenarbeit verbindlich gilt. Mindeststandards wie „Do-No-Harm“ und das Agenda-2030-Prinzip „Leave no one behind“ werden in allen Maßnahmen des BMZ berücksichtigt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen