Transparenz, Effektivität und Rechtfertigung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda angesichts dokumentierter Menschenrechtsverletzungen (Antwort zu Drs. 21/745)
Text
Transparenz, Effektivität und Rechtfertigung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda angesichts dokumentierter Menschenrechtsverletzungen (Antwort zu Drs. 21/745)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/926
21. Wahlperiode 17.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch,
Johann Martel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/745 –
Transparenz, Effektivität und Rechtfertigung der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda angesichts dokumentierter
Menschenrechtsverletzungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda konzentriert sich auf
die Förderung von Frieden, gesellschaftlichem Zusammenhalt und
nachhaltiger Entwicklung, insbesondere durch Unterstützung von Geflüchteten und
aufnehmenden Gemeinden, klimagerechte Landwirtschaft und die Stärkung
zivilgesellschaftlicher Strukturen, die mit den nachhaltigen
Entwicklungszielen (Sustainable Development Goals – SDGs) übereinstimmen (www.bmz.de/
de/laender/uganda). Uganda ist mit über 1,8 Millionen Geflüchteten,
hauptsächlich aus Südsudan und der Demokratischen Republik Kongo, das größte
Aufnahmeland für Flüchtlinge in Afrika und leistet damit einen wesentlichen
Beitrag zur regionalen Stabilität (a. a. O.). Im Rahmen der deutsch-
ugandischen Regierungsverhandlungen vom 12. Oktober 2022 wurden ursprünglich
68,8 Mio. Euro zugesagt, die in Schwerpunkte wie nachhaltige Forstwirtschaft
zur Eindämmung des Klimawandels mit Fokus auf lokale Gemeinschaften und
forstbezogene Wertschöpfungsketten (18 Mio. Euro), erneuerbare Energien
und Energieeffizienz mit Schaffung „grüner“ Arbeitsplätze (7,5 Mio. Euro),
Transformation landwirtschaftlicher Systeme mit Schwerpunkt auf
klimafreundlicher Landwirtschaft und Stärkung von Frauen (7,5 Mio. Euro), gute
Regierungsführung und Zivilgesellschaft mit Fokus auf Rechenschaftspflicht
und Menschenrechte (6 Mio. Euro), Wasserversorgung und
Sanitärinfrastruktur in Flüchtlingssiedlungen (7,8 Mio. Euro) sowie klimafeste Wasser- und
Sanitärinfrastruktur in Norduganda (22 Mio. Euro) investiert werden (www.inde
pendent.co.ug/uganda-germany-sign-e68-million-cooperation/).
Die Zusammenarbeit steht jedoch vor erheblichen Herausforderungen, weil
dokumentierte Menschenrechtsverletzungen – etwa die Entführung und Folter
von Oppositionsanhängern wie Eddie Mutwe (www.berliner-zeitung.de/
opensource/deutsche-entwicklungshilfe-im-folterstaat-stuetzt-berlin-ugandas-repre
ssionsapparat-li.2321553) – die Vereinbarkeit mit internationalen
Menschenrechtsstandards infrage stellen. Im Mai 2025 sorgten schwere Vorwürfe der
ugandischen Armee gegen den deutschen Botschafter Matthias Schauer für
eine diplomatische Krise zwischen Deutschland und Uganda, wonach er
Rebellen im Land „finanziert und mobilisiert“ habe, basierend auf angeblichen
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 17. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Geheimdienstberichten und einem möglicherweise gestellten Telefonat, in
dem Matthias Schauer einem Vertreter der Opposition Unterstützung
zugesichert haben soll, was die diplomatischen Beziehungen erheblich belastet hat
(www.spiegel.de/ausland/matthias-schauer-auswaertiges-amt-nennt-vorwuerf
e-ugandas-gegen-deutschen-botschafter-absurd-a-76d91f3f-3a14-45bd-943a-8
666cb643baf; taz.de/Krise-zwischen-Uganda-und-Deutschland/!6090592/;
x.com/Bennie_Yen256/status/1925993174914261184/video/1). Die
ugandische Armee, vertreten durch ihren Sprecher Chris Magezi, stützt sich auf
„glaubwürdige Geheimdienstberichte“ und hat die militärische
Zusammenarbeit mit Deutschland ausgesetzt (Spiegel-Artikel, a. a. O.). Das Auswärtige
Amt hat diese Vorwürfe als „absurd“ zurückgewiesen (Spiegel-Artikel,
a. a. O.). Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Schriftliche
Frage 89 auf Bundestagsdrucksache 21/166, betont, dass die
Entwicklungshilfe an Uganda aufgrund zunehmender Autokratisierung und
Menschenrechtsverletzungen reduziert wurde, keine entwicklungspolitische Zusammenarbeit
mit dem ugandischen Sicherheitsapparat besteht und zivilgesellschaftliche
Organisationen gefördert werden. Die Antwort hebt Ugandas Rolle als
Aufnahmeland für Flüchtlinge hervor, erwähnt die Reduktion der Mittel und
betont die Nicht-Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsapparat (a. a. O.). Aus
Sicht der Fragesteller ergeben sich jedoch weitere zu klärende Fragen, u. a.
zur Einhaltung internationaler Standards wie der International Aid
Transparency Initiative (IATI) und der Konventionen der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO; www.bmz.de/de/ministerium/zahlen-fakten/internationale-trans
parenzstandards-59280; www.ilo.org/de/regions-and-countries/europe-and-ce
ntral-asia/internationale-arbeitsorganisation-vertretung-deutschland/ilo-arbeit
s-und-sozialstandards/ilo-uebereinkommen).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung stellt eine
wesentliche Konkretisierung des Prinzips der Gewaltenteilung dar, das als
tragendes Organisations- und Funktionsprinzip des Grundgesetzes fungiert. Die
Gewaltenteilung markiert nicht nur die verfassungsrechtliche Grundlage,
sondern auch die Grenze dieser Kontrolle. Die Verantwortlichkeit der Exekutive
gegenüber Parlament und Bevölkerung setzt im Lichte der grundgesetzlichen
Aufgabenzuweisung an spezifische Funktionsträger die Gewährleistung einer
sachgerechten, strukturell angemessenen Wahrnehmung staatlicher Aufgaben
voraus (vgl. BVerfGE 143, 101, 138).
Zwar dient die parlamentarische Kontrolle maßgeblich der Sicherstellung einer
an demokratischen und rechtsstaatlichen Maßstäben orientierten
Regierungsführung, sie birgt jedoch zugleich das Potenzial, den Funktionsablauf der
Exekutive zu beeinträchtigen. Daher ist sie auf ein maßvolles,
funktionsverträgliches Maß zu beschränken (vgl. BVerfGE 110, 199 [219]; 124, 78 [122]; 137,
185 [250 Rn. 1699]). In diesem Sinne versteht sich parlamentarische Kontrolle
primär als politische Aufsicht und nicht als administrative Detailüberprüfung
(vgl. BVerfGE 67, 100, 140). Parlamentarische Untersuchungen, denen kein
hinreichend gewichtiges öffentliches Interesse zugrunde liegt, sind daher vom
parlamentarischen Untersuchungsrecht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 77, 1,
44).
Die Ausgestaltung von Modulen sowie deren projektbezogene Inhalte
resultieren aus einem kooperativen Abstimmungs- und Verhandlungsprozess zwischen
dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ), der Regierung eines Partnerlandes sowie der jeweils beteiligten
Durchführungsorganisation. Diese Module stellen ein zentrales Steuerungsinstrument
der Exekutive dar. Die Verhandlung und Umsetzung von Vorhaben fallen in den
Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Eine umfassende Offenlegung
sämtlicher Projektdetails gegenüber dem Parlament würde eine mit dem
Grundgesetz unvereinbare Verschiebung von Entscheidungszuständigkeiten nach sich
ziehen.
Dementsprechend ist zu betonen, dass parlamentarische Kontrolle nicht zu
einer Mitentscheidung über administrative Detailfragen führen darf. Auch hier
gilt: Die Kontrolle des Bundestages dient der politischen Aufsicht, nicht der
administrativen Mitsteuerung. Sie darf nicht in einer Weise ausgeübt werden,
die die Handlungsautonomie der Regierung in ihrem verfassungsmäßig
geschützten Kompetenzbereich beeinträchtigt (vgl. BVerfGE 110, 199
[Rn. 215 ff.]; 124, 78 [Rn. 121 ff.]; 137, 185 [Rn. 234 ff., 250 Rn. 1699]).
Die Steuerungsinstrumente der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sind
bewusst so konzipiert, dass sie flexibel auf sich wandelnde kontextuelle
Gegebenheiten in Partnerländern reagieren können. Modulzielindikatoren,
angestrebte Wirkungen, Kosten sowie vorläufige Kostenschätzungen unterliegen
daher bis zum Abschluss eines Vorhabens substanziellen Veränderungen. Dies
betrifft gleichermaßen Ausgangswerte, aktuelle Entwicklungen sowie angestrebte
Zielgrößen.
Eine Verpflichtung der Bundesregierung, parlamentarischen
Informationsbegehren in Fällen nachzukommen, in denen dies zu einer Mitentscheidung
Dritter über exekutiv vorbehaltene Maßnahmen führen könnte, besteht
grundsätzlich nicht (vgl. BVerfGE 124, 78 [125]; 137, 185 [234]). Die Kontrollbefugnis
des Deutschen Bundestages bezieht sich im Grundsatz lediglich auf
abgeschlossene Sachverhalte und beinhaltet keine Eingriffsrechte in laufende
Verhandlungsprozesse oder die Vorbereitung exekutiver Entscheidungen (vgl.
BVerfGE 67, 100 [Rn. 127 ff.]; 137, 185 [Rn. 138 ff.]).
Zur Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda:
Uganda ist das größte Aufnahmeland von Flüchtlingen in Afrika mit mehr als
1,9 Millionen Flüchtlingen vor allem aus dem Südsudan und der
Demokratischen Republik Kongo und vertritt eine weltweit angesehene fortschrittliche
Flüchtlingspolitik. Der Fokus der Zusammenarbeit mit Uganda liegt auf der
Verbesserung der Lebensbedingungen der vulnerabelsten
Bevölkerungsgruppen, insbesondere von Flüchtlingen und aufnehmenden Gemeinden. Die
Stärkung von Menschenrechten, der Zivilgesellschaft und guter Regierungsführung
ist ein weiterer Schwerpunkt. Regional konzentriert sich Deutschland auf den
Norden des Landes, der von den Nachwirkungen des Kampfes gegen die
Lord‘s Resistance Army und einer zunehmenden Anzahl von Flüchtlingen aus
den Nachbarländern geprägt ist. Dabei ist Deutschland in den Kernbereichen
Klima und Energie, Leben ohne Hunger und Frieden und gesellschaftlicher
Zusammenhalt aktiv. In allen Vorhaben arbeitet die deutsche bilaterale
Entwicklungszusammenarbeit sowohl mit den fachlich zuständigen
Regierungsinstitutionen, als auch Nichtregierungsorganisationen zusammen, um die
Nachhaltigkeit der Maßnahmen sicherzustellen, soziale Dienstleistungen durch den Staat
zu verbessern und die Rechenschaftspflicht der Regierung gegenüber der
Bevölkerung zu stärken.
Eine Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsapparat bei Vorhaben der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit besteht nicht.
1. Welche Programme und Projekte der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda wurden im Zeitraum von Oktober 2022 bis Mai 2025
gefördert, die u. a. mit den 68,8 Mio. Euro aus den
Regierungsverhandlungen vom 12. Oktober 2022 finanziert wurden, aber auch aus
möglichen zusätzlichen bilateralen oder multilateralen Mitteln (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller; bitte detailliert die gesamte Entwicklungshilfe
einschließlich der Höhe zusätzlicher Mittel nach thematischen
Schwerpunkten – z. B. nachhaltige Landwirtschaft, erneuerbare Energien,
Flüchtlingsunterstützung, gute Regierungsführung und Menschenrechte
mit Projektbeschreibungen –, spezifischen Zielsetzungen, Zielgruppen,
geplanten Wirkungen, zeitlichem Rahmen und Angaben zur öffentlichen
Dokumentation der Mittelverwendung – z. B. über die International Aid
Transparency Initiative –, aufschlüsseln)?
Das BMZ veröffentlicht monatlich aktualisierte Projektdaten nach IATI-
Standard, diese schließen auch die Programme und Projekte in Uganda ein. Die
Vollständigkeit wird im Rahmen der Qualitätssicherung vor Veröffentlichung
geprüft. Damit die IATI-Daten für die breite Öffentlichkeit zugänglich und
verständlich sind, hat das BMZ das Transparenzportal (www.transparenzportal.bu
nd.de) entwickelt. Durch das Transparenzportal kann die Öffentlichkeit auch
ohne vertiefte IT-Kenntnisse auf die IATI-Daten zugreifen, diese durchsuchen
und analysieren. Das Portal bietet mit einem ausführlichen Glossar, einem
strukturierten Fragen- und Antworten-Bereich sowie kurzen Erklärungen z. B.
in Form von Tooltips zahlreiche Funktionen, um die Daten fachlich
einzuordnen und leicht interpretieren zu können.
2. Welche einzelnen Maßnahmen bzw. Teilprogramme wurden im Rahmen
der in Frage 1 erfragten Projekte umgesetzt, mit welchen finanziellen
Mitteln wurden diese jeweils ausgestattet, welche quantitativen und
qualitativen Indikatoren (z. B. Anzahl geschaffener Arbeitsplätze,
verbesserte Erträge, Zufriedenheit der Zielgruppen) wurden für diese
Teilprogramme definiert, wie werden diese Indikatoren regelmäßig überprüft (z. B.
durch Surveys, Monitoring-Berichte), und wie wird die Kausalität
zwischen den Maßnahmen und den Ergebnissen methodisch validiert?
Im Zusammenhang mit den einzelnen Maßnahmen wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen. Die Überprüfung des Erreichungsgrads der
Ziele erfolgt im Rahmen der regelmäßigen Fortschritts- und
Schlussberichterstattung der Durchführungsorganisationen an das BMZ. Die Vorgaben sind in
den Leitlinien für die Evaluierung der Entwicklungszusammenarbeit des BMZ
konkretisiert und umfassen Standards sowie international anerkannte
Bewertungskriterien des Entwicklungsausschusses der OECD zur Prüfung von
Maßnahmen. Die Evaluierungstätigkeiten und -berichte der Deutschen Gesellschaft
für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und der KfW können auf den
Webseiten der Organisationen eingesehen werden.
3. Welche Organisationen und Akteure (z. B.
Nichtregierungsorganisationen [NGOs], internationale Organisationen, Privatsektor, lokale
Behörden) waren an der Planung, Umsetzung und Überwachung der in
Frage 1 erfragten Programme und Projekte, einschließlich der in Frage 2
erfragten einzelnen Maßnahmen, beteiligt, welche spezifischen Rollen
übernahmen sie, welche finanziellen Mittel wurden ihnen für ihre
Aufgaben zugewiesen, wie wurden lokale Gemeinschaften und
marginalisierte Gruppen (z. B. Frauen, Jugendliche, Flüchtlinge) in diese Prozesse
eingebunden, welche quantitativen und qualitativen Indikatoren (z. B.
Partizipationsrate, Wahrnehmung der Inklusion) wurden für die
Einbindung dieser Gruppen definiert, wie werden diese Indikatoren überprüft
(z. B. durch Community-Surveys, Berichte), wie wird die Kausalität
zwischen Einbindungsmaßnahmen und Ergebnissen validiert, und welche
Maßnahmen stellen sicher, dass staatliche Akteure diese Prozesse nicht
beeinflussen?
Über Durchführungsorganisationen, welche im Transparenzportal zu finden
sind, kann sich die Öffentlichkeit über die am Projekt beteiligten
Organisationen informieren.
Durch ein enges System der Berichterstattung, internen und externen
Erhebungen und Audits – auch unter Einbeziehung der betroffenen Zielgruppen – wird
die Erreichung der Indikatoren und Ziele sichergestellt.
Zur finanziellen Ausstattung und Indikatoren wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung und die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
Zur Einbindung marginalisierter Gruppen wird auf die Antwort zu Frage 14
verwiesen.
a) Nach welchen Kriterien und Due-Diligence-Verfahren (z. B.
Finanzprüfungen, Anti-Korruptionsmaßnahmen, Governance-Überprüfung)
werden nichtstaatliche Partnerorganisationen ausgewählt, wie wird
deren Unabhängigkeit vom ugandischen Sicherheitsapparat
systematisch geprüft, welche spezifischen Maßnahmen werden ergriffen, falls
Verbindungen zu staatlichen Akteuren festgestellt werden, um die
Integrität der Mittelverwendung zu schützen, wie beeinflussen diese
Verfahren die Erreichung und Validierung der quantitativen und
qualitativen Indikatoren (z. B. Zielgruppenreichweite, Projektwirkung), und
wie werden diese Indikatoren überprüft und die Kausalität zwischen
Partnerauswahl und Projektergebnissen methodisch validiert?
Für die Auswahl von nichtstaatlichen Partnerorganisationen im Rahmen der
bilateralen Zusammenarbeit wird zunächst eine Standarddefinition der EU für
zivilgesellschaftliche Organisationen zugrunde gelegt. Vor Vertragsschluss wird
eine umfassende kaufmännische und rechtliche Prüfung durchgeführt. Dazu
gehört auch eine Sanktionslistenprüfung. Die regelmäßige Anwendung von
Qualitätssicherungsverfahren sowie zentrale Projektevaluierungen sind weitere
Prüfschritte während und nach der Projektzusammenarbeit.
Zu Indikatoren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die
Antwort zu Frage 2 verwiesen.
b) Welche Rolle spielen ggf. internationale Organisationen (z. B. UN-
Agenturen [UN = United Nations]) bei der Umsetzung der deutschen
Entwicklungshilfe in Uganda, und wie wird durch welche Verfahren
sichergestellt, dass diese Organisationen unabhängig vom ugandischen
Sicherheitsapparat agieren und keine Mittel an staatliche Akteure
weiterleiten?
Im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda werden
keine Maßnahmen direkt über UN-Organisationen umgesetzt. Für die
Entwicklungsmaßnahmen der internationalen Organisationen gelten
organisationseigene Standards und Verfahren.
4. Welche Strategien (z. B. Kapazitätsaufbau, lokale Partnerschaften)
wurden entwickelt, um die Nachhaltigkeit der Projektergebnisse (Projekte in
Frage 1 erfragt) nach Förderende sicherzustellen, wer trägt die
Folgekosten, wie wird deren Finanzierung gesichert, welche quantitativen und
qualitativen Indikatoren (z. B. Fortbestand von Infrastruktur, langfristige
Einkommensstabilität) wurden zur Messung der Nachhaltigkeit definiert,
wie werden diese Indikatoren überprüft (z. B. durch Langzeit-
Monitoring, technische Berichte), und wie wird die Kausalität zwischen
Nachhaltigkeitsstrategien und Ergebnissen methodisch validiert?
In der Planungsphase von bilateralen Projekten werden Maßnahmen, Strategien
und Partnerschaften stets so geplant, dass die erzielten Ergebnisse über die
Projektlaufzeit hinaus Bestand haben und von lokalen Akteuren weitergetragen
werden können. Zudem werden in der Projektumsetzung Maßnahmen und
Indikatoren zur Nachhaltigkeit der Projektergebnisse angelegt, sowie Folgekosten
frühzeitig identifiziert und mit den Partnern abgestimmt.
Die Kausalität zwischen Nachhaltigkeitsstrategien und Ergebnissen wird durch
Monitoring- und Evaluierungssysteme, u. a. im Rahmen von
Projektfortschrittsberichten, externen Evaluierungen oder Partnerumfragen validiert.
5. Gab es oder gibt es Projekte oder Programme im Rahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda, welche in Frage 1 erfragt
wurden, einschließlich der in Frage 2 erfragten einzelnen Maßnahmen,
an denen staatliche Institutionen der ugandischen Regierung beteiligt
waren oder sind, wenn ja, welche Projekte sind dies, welche spezifischen
Rollen übernehmen diese Institutionen, wie wird ein finanzieller Zufluss
an sie durch welche Kontrollmechanismen verhindert, und welche
alternativen nichtstaatlichen Umsetzungsstrukturen wurden geprüft, um
staatliche Beteiligung zu vermeiden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu den Fragen 1
und 2 wird verwiesen.
Die bilaterale finanzielle und technische Zusammenarbeit wird in
zwischenstaatlichen Verhandlungen und Konsultationen festgelegt. Die meisten
bilateralen Projekte haben einen staatlichen Partner für ihre Umsetzung. Dabei handelt
es sich in der Regel um die jeweiligen Fachministerien sowie Bezirksbehörden
und Kommunen.
Ein wesentlicher Bestandteil der technischen Zusammenarbeit ist der
Kapazitätsaufbau, insbesondere in den Bereichen Politikentwicklung,
Planungsprozesse und Ausbildungsmaßnahmen. Diese Dienstleistungen werden direkt von
technischen Beratern und Experten erbracht. Alle Ausgaben werden einzeln
aufgeführt und regelmäßig intern kontrolliert.
6. Wurden die in Frage 1 erfragen Programme und Projekte, einschließlich
der in Frage 2 erfragten einzelnen Maßnahmen, vorzeitig beendet, wenn
ja, welche Projekte bzw. Teilprogramme waren betroffen, welche Gründe
führten zur Beendigung, welche finanziellen Mittel waren bis zum
Zeitpunkt des Abbruchs eingesetzt worden, welche Konsequenzen (z. B.
organisatorische, finanzielle oder rechtliche Maßnahmen) wurden daraus
gezogen, welche quantitativen und qualitativen Indikatoren (z. B.
erreichte Zielgruppen, partielle Zielerreichung) wurden für die Bewertung
der Auswirkungen der Beendigung definiert, wie wurden diese
Indikatoren überprüft (z. B. durch Abschlussberichte), und wie wurde die
Kausalität zwischen Beendigung und Auswirkungen methodisch validiert?
Nein.
7. Welcher Anteil der 68,8 Mio. Euro aus den Regierungsverhandlungen
vom 12. Oktober 2022 sowie der möglichen zusätzlichen bilateralen oder
multilateralen Mittel, die in Frage 1 für Programme und Projekte der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda im Zeitraum von
Oktober 2022 bis Mai 2025 erfragt wurden, entfällt auf
Verwaltungskosten und andere Durchführungsorganisationen, mit einer detaillierten
Aufschlüsselung (Personalkosten, Logistik, Overhead) und Begründung, wie
diese Kosten im Verhältnis zum entwicklungspolitischen Mehrwert
stehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Vorhaben der technischen Zusammenarbeit wurden noch nicht
schlussgerechnet, so dass noch keine abschließenden Angaben zu den Kosten des
Projekts vorliegen.
Aus der Zusage der Vorhaben der finanziellen Zusammenarbeit werden keine
Verwaltungskosten der KfW finanziert.
8. Gab es Vorfälle oder Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit den
Programmen bzw. Projekten (erfragt in Frage 1) der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit in Uganda, die als Verstöße gegen die Projektziele,
Missmanagement, unzulässige Mittelverwendung oder
Korruptionsvorwürfe einzustufen sind, insbesondere in Bezug darauf, ob diese Mittel in
die Hände der ugandischen Machthaber gelangt sind, und führten diese
zu diplomatischen Schwierigkeiten zwischen Deutschland und Uganda
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte eine detaillierte Übersicht
über die Art, den Umfang, die betroffenen Projekte, die beteiligten
Akteure sowie die ergriffenen Maßnahmen zur Untersuchung, Aufklärung
und Prävention solcher Vorfälle, einschließlich etwaiger Auswirkungen
auf die diplomatischen Beziehungen angeben)?
Nein.
9. In welchem Umfang und durch welche Maßnahmen wurde die
Entwicklungshilfe für Uganda reduziert, wie in der Antwort der Bundesregierung
auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Schriftliche
Einzelfrage erwähnt, mit Angabe der Kürzungen nach Sektoren, Jahren,
Entscheidungsprozessen (inklusive Kriterien und beteiligter Akteure) und
Kommunikation mit ugandischen Partnern, und wie wurden diese
Entscheidungen vor dem Hintergrund der Autokratisierung und
Menschenrechtsverletzungen getroffen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das BMZ hat die Zusagen für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit im
Rahmen der Regierungsverhandlungen von 2022 auf 2024 um rund 26 Prozent
abgesenkt.
Im Rahmen der Regierungsverhandlungen und im Politikdialog mit der
ugandischen Regierung weist die Bundesregierung regelmäßig auf die Bedeutung von
guter Regierungsführung, die Einhaltung der Menschenrechte sowie den Schutz
vulnerabler Gruppen hin.
10. Welche Kriterien und Bewertungsmechanismen wurden während der
Regierungsverhandlungen vom 12. Oktober 2022 angewendet, um die
Menschenrechtssituation in Uganda systematisch zu analysieren, und wie
wurde die Entscheidung wissenschaftlich und ethisch gerechtfertigt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Menschenrechtssituation in Partnerländern wird von der Bundesregierung
laufend beobachtet und regelmäßig bewertet, so auch in Uganda. Neben
Informationen zivilgesellschaftlicher Organisationen und Stiftungen, sowie der
deutschen Botschaft im Partnerland, stützt sich die Bundesregierung hierbei auch
auf international anerkannte Institutionen.
11. Wie wurden die entwicklungspolitischen Prioritäten Ugandas in den
Regierungsverhandlungen vom 12. Oktober 2022 identifiziert und validiert,
und durch welche methodischen Ansätze wurde sichergestellt, dass die
Finanzierung ausschließlich nichtstaatliche Akteure unterstützt, die mit
den nachhaltigen Entwicklungszielen übereinstimmen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Regierungsverhandlungen und -konsultationen dienen grundsätzlich der
Abstimmung der Ziele und Prioritäten der entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und einem Partnerland, wie hier Uganda.
Dabei dienen bspw. die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, die Agenda
2063 der Afrikanischen Union und die nationalen Entwicklungsstrategien
Ugandas (Vision 2040 und Third National Development Plan
2020/21-2024/25) sowie das Pariser Klimaabkommen als Grundlage.
Zur Frage der Finanzierung nichtstaatlicher Akteure wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
12. Wie koordiniert die Bundesregierung ihre entwicklungspolitische
Zusammenarbeit in Uganda mit anderen internationalen Gebern, wie der
Europäischen Union oder der Weltbank, um sicherzustellen, dass
sämtliche Mittel ausschließlich über nichtstaatliche Kanäle fließen, und welche
konkreten Beispiele für multilaterale Kooperationen und deren
Ergebnisse können angeführt werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Bundesregierung koordiniert ihre entwicklungspolitische Zusammenarbeit
in Uganda mit anderen internationalen Gebern im Rahmen von verschiedenen
Austauschformaten und Koordinierungsrunden vor Ort in Uganda und
zwischen dem BMZ und den Zentralen der EU und der Weltbank in Brüssel und
Washington.
Zur Frage der Finanzierung nichtstaatlicher Akteure wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Für Beispiele für multilaterale Kooperationen verweisen wir auf die Suche im
Transparenzportal.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz der Mittelverwendung
im Rahmen der Entwicklungspolitik in Uganda im Vergleich zu anderen
Ländern mit ähnlichen Projekten, mit Angabe der zugrunde liegenden
Kennzahlen (z. B. Kosten-Nutzen-Analysen, Wirkungsindikatoren) und
der Maßnahmen zur Effizienzoptimierung (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Zu diesem Zeitpunkt der Umsetzung ist ein bewertender Vergleich für den
Zeitraum 2022 bis 2025 noch nicht möglich.
14. Wie wird sichergestellt, dass die geförderten Projekte (erfragt in Frage 1,
einschließlich der erfragten einzelnen Maßnahmen in Frage 2) in Uganda
die Bedürfnisse marginalisierter Gruppen (z. B. Frauen, Jugendliche,
Flüchtlinge) adressieren, ohne dass der ugandische Sicherheitsapparat
Einfluss auf die Mittelverteilung oder Projektumsetzung nimmt, und
welche partizipativen Ansätze werden dabei angewendet?
Das BMZ steuert generell über die Kennung zur Gleichstellung der
Geschlechter, dass bis zum Jahr 2025 93 Prozent der neu zugesagten Projektmittel in
Vorhaben fließen, die die Gleichstellung der Geschlechter zum Ziel haben. Durch
den Fokus des BMZ auf das Thema Flucht in Uganda sind Flüchtlinge sowie
die aufnehmenden Gemeinden zudem Hauptzielgruppe der entsprechenden
Projekte. Die Projekte werden so gestaltet, dass sie speziell auf die Bedürfnisse
von benachteiligten Gruppen ausgerichtet sind. Zusätzlich werden die
Betroffenen aktiv an der Planung und Umsetzung der Projekte beteiligt. Die
Durchführungsorganisationen stellen sicher, dass die Mittel nur an die vorgesehenen
Empfänger gehen.
15. Welche gezielten Maßnahmen wurden ergriffen, um die institutionellen
Kapazitäten nichtstaatlicher Organisationen in Uganda zu stärken, damit
diese die Entwicklungshilfe effektiv und unabhängig von staatlichen
Strukturen umsetzen können, und wie wird der Erfolg dieser
Maßnahmen evaluiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die bilaterale technische Zusammenarbeit im Bereich Governance hat zum
Ziel, dass staatliche und nichtstaatliche Akteure ihre Rollen in Bezug auf
Rechenschaftspflicht, Umsetzung der Prinzipien der guten Regierungsführung und
Achtung der Menschenrechte besser erfüllen. Dazu gehören auch gezielte
Maßnahmen zur Stärkung der institutionellen Kapazitäten nichtstaatlicher
Organisationen in Uganda. Diese Maßnahmen werden systematisch begleitet und
evaluiert.
16. Welche Mechanismen wurden etabliert, um lokale Gemeinschaften aktiv
in die Planung, Umsetzung und Überwachung von
Entwicklungsprojekten einzubinden, und wie wird ggf. durch welche Verfahren verhindert,
dass staatliche Akteure diese Prozesse beeinflussen oder kontrollieren
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die aktive Einbindung lokaler Gemeinschaften ist ein zentrales Prinzip der
Entwicklungszusammenarbeit. Um Partizipation sicherzustellen und zugleich eine
Dominanz staatlicher Akteure zu vermeiden, werden im Rahmen der Vorhaben
u. a. eine partizipative Projektplanung mit Bedarfsanalysen und Stakeholder-
Konsultationen auf lokaler Ebene angewendet. Zudem werden lokale
Steuerungsgremien und Multi-Akteurs-Plattformen eingesetzt sowie Trainings zu
Rechten, Beteiligungsmöglichkeiten und Monitoring-Instrumenten
durchgeführt.
17. Wie wird die Transparenz der Mittelverwendung durch nichtstaatliche
Akteure gegenüber der ugandischen Bevölkerung und internationalen
Stakeholdern sichergestellt, und welche Kommunikationsstrategien
wurden entwickelt, um das Vertrauen in die Integrität der deutschen
Entwicklungshilfe zu fördern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Maßnahmendaten des BMZ werden sowohl in der deutschen ODA-Meldung
(Official Development Assistance) als auch nach dem Standard der
International Aid Transparency Initiative (IATI-Standard) im Transparenzportal des BMZ
veröffentlicht.
18. Welche alternativen Finanzierungsmechanismen (z. B. Direktzahlungen
an NGOs, Mikrofinanzierung, Impact Investing) wurden ggf. geprüft
oder implementiert, um die Abhängigkeit von staatlichen Strukturen in
Uganda zu minimieren, und welche Ergebnisse haben diese Ansätze
hinsichtlich Effizienz und Wirksamkeit gezeigt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit unterstützt in Uganda ausgewählte
zivilgesellschaftliche Organisationen durch direkte Finanzierungsverträge.
Diese treten nach einem umfassenden Auswahlverfahren in Kraft, das auch die
Prüfung der wirtschaftlichen und rechtlichen Eignung umfasst. Die Effizienz
und Wirksamkeit dieser Maßnahmen wird regelmäßig durch
Projektevaluierungen analysiert.
Zudem wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
19. Welche diplomatischen und entwicklungspolitischen Maßnahmen
wurden ergriffen, um auf dokumentierte Menschenrechtsverletzungen (z. B.
Entführung und Folter von Oppositionsanhängern wie Eddie Mutwe
[Berliner Zeitung, 2024, a. a. O.]) zu reagieren, ggf. mit Auflistung
bilateraler Gespräche, öffentlicher Stellungnahmen, Sanktionen, und wie
haben diese Maßnahmen die Priorisierung der
Entwicklungszusammenarbeit beeinflusst (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Bundesregierung spricht regelmäßig die Menschenrechtslage in Uganda
mit ugandischen Regierungsvertreterinnen und -vertretern an und drängt auf die
Einhaltung der Menschenrechte und rechtstaatlicher Standards. Die
Bundesregierung wird auch weiterhin gemeinsam mit den in Kampala vertretenen
Partnern der Europäischen Union die Menschenrechtslage aufmerksam beobachten.
Zur Priorisierung der Entwicklungszusammenarbeit wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
20. Welche diplomatischen Schritte hat die Bundesregierung unternommen,
um auf die Vorwürfe Ugandas gegen Botschafter Matthias Schauer zu
reagieren, und wie haben diese Schritte die strategische Ausrichtung der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit beeinflusst, insbesondere in
Bezug auf die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Akteuren und die
Vermeidung von Finanzflüssen an den ugandischen Sicherheitsapparat (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Bundesregierung hat gegenüber der ugandischen Regierung nachdrücklich
ihre Besorgnis und ihr Unverständnis über die öffentlichen Statements des
ugandischen Armeechefs übermittelt. Zur strategischen Ausrichtung der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
21. Wie bewertet die Bundesregierung die Glaubwürdigkeit der ugandischen
Vorwürfe gegen Botschafter Matthias Schauer, insbesondere vor dem
Hintergrund eines möglicherweise gestellten Telefonats, in dem er einem
Vertreter der Opposition Unterstützung zugesichert haben soll, und
welche spezifischen Maßnahmen wurden ergriffen, um die Transparenz
und ethische Rechtfertigung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
in Uganda angesichts dieser diplomatischen Krise zu stärken (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
22. Wie bewertet die Bundesregierung die Glaubwürdigkeit und Herkunft
des in einem X-Post veröffentlichten Telefonats, in dem Botschafter
Matthias Schauer angeblich einem Vertreter der ugandischen Opposition
Unterstützung zugesichert haben soll, welche konkreten Maßnahmen
(z. B. forensische Audio-Analyse, unabhängige Untersuchungen) wurden
ergriffen, um die Authentizität oder mögliche Manipulation dieses
Telefonats zu prüfen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; x.com/Bennie_Ye
n256/status/1925993174914261184/video/1)?
Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet.
Die durch den Sprecher der ugandischen Streitkräfte erhobenen Vorwürfe
entbehren jeder Grundlage und werden seitens der Bundesregierung aufs Schärfste
zurückgewiesen.
Zu den Themen Transparenz und Rechtfertigung der
Entwicklungszusammenarbeit wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu
Frage 1 verwiesen.
23. Welche Lehren hat die Bundesregierung aus dem Skandal um die
Vorwürfe gegen Botschafter Matthias Schauer ggf. gezogen, um die Risiken
politischer Spannungen in der Entwicklungszusammenarbeit mit
autokratischen Regimen zu minimieren, und wie werden diese Erkenntnisse
in die zukünftige Strategie zur Sicherstellung von Transparenz,
Effektivität und Einhaltung internationaler Standards (IATI, ILO) integriert (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Im Interesse unseres Landes, zum Schutz globaler öffentlicher Güter und zur
Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele ist die Bundesregierung bspw.
zum Schutz vor Pandemien, Klimakatastrophen, oder zur Regelung geordneter
Migration in vielen Staaten über die Entwicklungszusammenarbeit tätig. Die
Kooperation wird in jedem Einzelfall abgewogen.
Zu Fragen zur Transparenz, Effektivität und Einhaltung internationaler
Standards wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 13 und 17 verwiesen.
24. Welche Standards (z. B. Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Arbeitsschutz)
werden ggf. angewendet, um internationale Arbeitsrechte gemäß ILO-
Konventionen (www.ilo.org/de/regions-and-countries/europe-and-centra
l-asia/internationale-arbeitsorganisation-vertretung-deutschland/ilo-arbeit
s-und-sozialstandards/ilo-uebereinkommen) in Uganda zu gewährleisten,
und wie werden diese Standards überprüft und durchgesetzt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit müssen die
Einhaltung der Menschenrechte und weiterer internationaler Umwelt- und
Sozialstandards, so auch die ILO Kernarbeitsnormen, gewährleisten.
Zur Überprüfung der Standards wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2
verwiesen.
25. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die im Rahmen der
International Aid Transparency Initiative veröffentlichten Daten zu den
Projekten in Uganda vollständig, aktuell und für die Öffentlichkeit
nachvollziehbar sind, insbesondere hinsichtlich der Nachverfolgbarkeit, dass
keine Gelder an den Sicherheitsapparat Ugandas fließen, und welche
spezifischen Maßnahmen wurden ergriffen, um die Zugänglichkeit und
Verständlichkeit dieser Informationen zu verbessern (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Das BMZ veröffentlicht monatlich aktualisierte Projektdaten nach IATI-
Standard. Die Vollständigkeit wird im Rahmen der Qualitätssicherung vor
Veröffentlichung geprüft. Damit die IATI-Daten für die breite Öffentlichkeit
zugänglich und verständlich sind, hat das BMZ das Transparenzportal (www.trans
parenzportal.bund.de) entwickelt.
26. Wie wird die langfristige Wirkung der deutschen Entwicklungshilfe in
Uganda, die ausschließlich über nichtstaatliche Akteure fließt,
wissenschaftlich gemessen, und welche spezifischen Indikatoren und
Evaluationsmethoden werden eingesetzt, um den Erfolg dieser Strategie
nachzuweisen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Wirkungen zivilgesellschaftlicher Projekte werden über Wirkungsmatrizen,
die Ziele und Indikatoren enthalten, gemessen. Die Prüfung erfolgt durch die
regelmäßige Fortschrittberichterstattung, über Zwischennachweise und die
Abschlussberichterstattung im Verwendungsnachweis.
Zu den Evaluierungsmethoden zivilgesellschaftlicher Projekte wird auf die
BMZ-Evaluierungsleitlinien verwiesen. Diese enthalten auf Seite 29 ein
eigenes Kapitel für Evaluierungen in der Zusammenarbeit mit Zivilgesellschaft und
Kommunen.
27. Welche wissenschaftlich fundierten Lehren wurden ggf. aus der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda gezogen, um die
Finanzierung in anderen Ländern mit vergleichbaren
Menschenrechtsproblemen so zu gestalten, dass keine Gelder an repressive Sicherheitsapparate
gelangen, und wie werden diese Erkenntnisse systematisch in die
entwicklungspolitische Strategie der Bundesregierung integriert (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
In der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit, auch mit Uganda, folgt das
BMZ dem menschenrechtsbasierten Ansatz. Dieser Ansatz ist im
„Menschenrechtskonzept der deutschen Entwicklungspolitik“ beschrieben, das seit
November 2023 für die staatliche Entwicklungszusammenarbeit verbindlich gilt.
Mindeststandards wie „Do-No-Harm“ und das Agenda-2030-Prinzip „Leave no
one behind“ werden in allen Maßnahmen des BMZ berücksichtigt.
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ISSN 0722-8333]