Transparenz, Effektivität und Rechtfertigung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda angesichts dokumentierter Menschenrechtsverletzungen
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Transparenz, Effektivität und Rechtfertigung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda angesichts dokumentierter Menschenrechtsverletzungen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/745
21. Wahlperiode 03.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Johann Martel, Denis
Pauli, Arne Raue, Martina Uhr, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Alexander Wolf, Jan
Wenzel Schmidt, Heinrich Koch, Achim Köhler, Dr. Rainer Rothfuß und der
Fraktion der AfD
Transparenz, Effektivität und Rechtfertigung der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda angesichts dokumentierter
Menschenrechtsverletzungen
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda konzentriert sich auf
die Förderung von Frieden, gesellschaftlichem Zusammenhalt und nachhaltiger
Entwicklung, insbesondere durch Unterstützung von Geflüchteten und
aufnehmenden Gemeinden, klimagerechte Landwirtschaft und die Stärkung
zivilgesellschaftlicher Strukturen, die mit den nachhaltigen Entwicklungszielen
(Sustainable Development Goals – SDGs) übereinstimmen (www.bmz.de/de/la
ender/uganda). Uganda ist mit über 1,8 Millionen Geflüchteten, hauptsächlich
aus Südsudan und der Demokratischen Republik Kongo, das größte
Aufnahmeland für Flüchtlinge in Afrika und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur
regionalen Stabilität (a. a. O.). Im Rahmen der deutsch-ugandischen
Regierungsverhandlungen vom 12. Oktober 2022 wurden ursprünglich 68,8 Mio.
Euro zugesagt, die in Schwerpunkte wie nachhaltige Forstwirtschaft zur
Eindämmung des Klimawandels mit Fokus auf lokale Gemeinschaften und
forstbezogene Wertschöpfungsketten (18 Mio. Euro), erneuerbare Energien und
Energieeffizienz mit Schaffung „grüner“ Arbeitsplätze (7,5 Mio. Euro),
Transformation landwirtschaftlicher Systeme mit Schwerpunkt auf klimafreundlicher
Landwirtschaft und Stärkung von Frauen (7,5 Mio. Euro), gute
Regierungsführung und Zivilgesellschaft mit Fokus auf Rechenschaftspflicht und
Menschenrechte (6 Mio. Euro), Wasserversorgung und Sanitärinfrastruktur in
Flüchtlingssiedlungen (7,8 Mio. Euro) sowie klimafeste Wasser- und
Sanitärinfrastruktur in Norduganda (22 Mio. Euro) investiert werden (www.independent.c
o.ug/uganda-germany-sign-e68-million-cooperation/).
Die Zusammenarbeit steht jedoch vor erheblichen Herausforderungen, weil
dokumentierte Menschenrechtsverletzungen – etwa die Entführung und Folter
von Oppositionsanhängern wie Eddie Mutwe (www.berliner-zeitung.de/open-s
ource/deutsche-entwicklungshilfe-im-folterstaat-stuetzt-berlin-ugandas-repressi
onsapparat-li.2321553) – die Vereinbarkeit mit internationalen
Menschenrechtsstandards infrage stellen. Im Mai 2025 sorgten schwere Vorwürfe der
ugandischen Armee gegen den deutschen Botschafter Matthias Schauer für eine
diplomatische Krise zwischen Deutschland und Uganda, wonach er Rebellen
im Land „finanziert und mobilisiert“ habe, basierend auf angeblichen
Geheimdienstberichten und einem möglicherweise gestellten Telefonat, in dem
Matthias Schauer einem Vertreter der Opposition Unterstützung zugesichert
haben soll, was die diplomatischen Beziehungen erheblich belastet hat (www.spie
gel.de/ausland/matthias-schauer-auswaertiges-amt-nennt-vorwuerfe-ugandas-g
egen-deutschen-botschafter-absurd-a-76d91f3f-3a14-45bd-943a-8666cb643baf;
taz.de/Krise-zwischen-Uganda-und-Deutschland/!6090592/; x.com/Bennie_Ye
n256/status/1925993174914261184/video/1). Die ugandische Armee, vertreten
durch ihren Sprecher Chris Magezi, stützt sich auf „glaubwürdige
Geheimdienstberichte“ und hat die militärische Zusammenarbeit mit Deutschland
ausgesetzt (Spiegel-Artikel, a. a. O.). Das Auswärtige Amt hat diese Vorwürfe als
„absurd“ zurückgewiesen (Spiegel-Artikel, a. a. O.). Die Bundesregierung hat
in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 89 auf
Bundestagsdrucksache 21/166, betont, dass die Entwicklungshilfe an Uganda aufgrund
zunehmender Autokratisierung und Menschenrechtsverletzungen reduziert wurde,
keine entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit dem ugandischen
Sicherheitsapparat besteht und zivilgesellschaftliche Organisationen gefördert
werden. Die Antwort hebt Ugandas Rolle als Aufnahmeland für Flüchtlinge hervor,
erwähnt die Reduktion der Mittel und betont die Nicht-Zusammenarbeit mit
dem Sicherheitsapparat (a. a. O.). Aus Sicht der Fragesteller ergeben sich
jedoch weitere zu klärende Fragen, u. a. zur Einhaltung internationaler Standards
wie der International Aid Transparency Initiative (IATI) und der Konventionen
der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO; www.bmz.de/de/ministerium/zah
len-fakten/internationale-transparenzstandards-59280; www.ilo.org/de/
regionsand-countries/europe-and-central-asia/internationale-arbeitsorganisation-vertret
ung-deutschland/ilo-arbeits-und-sozialstandards/ilo-uebereinkommen).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Programme und Projekte der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda wurden im Zeitraum von Oktober 2022 bis Mai 2025
gefördert, die u. a. mit den 68,8 Mio. Euro aus den
Regierungsverhandlungen vom 12. Oktober 2022 finanziert wurden, aber auch aus möglichen
zusätzlichen bilateralen oder multilateralen Mitteln (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller; bitte detailliert die gesamte Entwicklungshilfe
einschließlich der Höhe zusätzlicher Mittel nach thematischen Schwerpunkten –
z. B. nachhaltige Landwirtschaft, erneuerbare Energien,
Flüchtlingsunterstützung, gute Regierungsführung und Menschenrechte mit
Projektbeschreibungen –, spezifischen Zielsetzungen, Zielgruppen, geplanten
Wirkungen, zeitlichem Rahmen und Angaben zur öffentlichen Dokumentation
der Mittelverwendung – z. B. über die International Aid Transparency
Initiative –, aufschlüsseln)?
2. Welche einzelnen Maßnahmen bzw. Teilprogramme wurden im Rahmen
der in Frage 1 erfragten Projekte umgesetzt, mit welchen finanziellen
Mitteln wurden diese jeweils ausgestattet, welche quantitativen und
qualitativen Indikatoren (z. B. Anzahl geschaffener Arbeitsplätze, verbesserte
Erträge, Zufriedenheit der Zielgruppen) wurden für diese Teilprogramme
definiert, wie werden diese Indikatoren regelmäßig überprüft (z. B. durch
Surveys, Monitoring-Berichte), und wie wird die Kausalität zwischen den
Maßnahmen und den Ergebnissen methodisch validiert?
3. Welche Organisationen und Akteure (z. B. Nichtregierungsorganisationen
[NGOs], internationale Organisationen, Privatsektor, lokale Behörden)
waren an der Planung, Umsetzung und Überwachung der in Frage 1
erfragten Programme und Projekte, einschließlich der in Frage 2 erfragten
einzelnen Maßnahmen, beteiligt, welche spezifischen Rollen übernahmen
sie, welche finanziellen Mittel wurden ihnen für ihre Aufgaben
zugewiesen, wie wurden lokale Gemeinschaften und marginalisierte Gruppen
(z. B. Frauen, Jugendliche, Flüchtlinge) in diese Prozesse eingebunden,
welche quantitativen und qualitativen Indikatoren (z. B. Partizipationsrate,
Wahrnehmung der Inklusion) wurden für die Einbindung dieser Gruppen
definiert, wie werden diese Indikatoren überprüft (z. B. durch
Community-Surveys, Berichte), wie wird die Kausalität zwischen
Einbindungsmaßnahmen und Ergebnissen validiert, und welche Maßnahmen
stellen sicher, dass staatliche Akteure diese Prozesse nicht beeinflussen?
a) Nach welchen Kriterien und Due-Diligence-Verfahren (z. B.
Finanzprüfungen, Anti-Korruptionsmaßnahmen, Governance-Überprüfung)
werden nichtstaatliche Partnerorganisationen ausgewählt, wie wird
deren Unabhängigkeit vom ugandischen Sicherheitsapparat
systematisch geprüft, welche spezifischen Maßnahmen werden ergriffen, falls
Verbindungen zu staatlichen Akteuren festgestellt werden, um die
Integrität der Mittelverwendung zu schützen, wie beeinflussen diese
Verfahren die Erreichung und Validierung der quantitativen und
qualitativen Indikatoren (z. B. Zielgruppenreichweite, Projektwirkung), und
wie werden diese Indikatoren überprüft und die Kausalität zwischen
Partnerauswahl und Projektergebnissen methodisch validiert?
b) Welche Rolle spielen ggf. internationale Organisationen (z. B. UN-
Agenturen [UN = United Nations]) bei der Umsetzung der deutschen
Entwicklungshilfe in Uganda, und wie wird durch welche Verfahren
sichergestellt, dass diese Organisationen unabhängig vom ugandischen
Sicherheitsapparat agieren und keine Mittel an staatliche Akteure
weiterleiten?
4. Welche Strategien (z. B. Kapazitätsaufbau, lokale Partnerschaften)
wurden entwickelt, um die Nachhaltigkeit der Projektergebnisse (Projekte in
Frage 1 erfragt) nach Förderende sicherzustellen, wer trägt die
Folgekosten, wie wird deren Finanzierung gesichert, welche quantitativen und
qualitativen Indikatoren (z. B. Fortbestand von Infrastruktur, langfristige
Einkommensstabilität) wurden zur Messung der Nachhaltigkeit definiert, wie
werden diese Indikatoren überprüft (z. B. durch Langzeit-Monitoring,
technische Berichte), und wie wird die Kausalität zwischen
Nachhaltigkeitsstrategien und Ergebnissen methodisch validiert?
5. Gab es oder gibt es Projekte oder Programme im Rahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda, welche in Frage 1 erfragt
wurden, einschließlich der in Frage 2 erfragten einzelnen Maßnahmen, an
denen staatliche Institutionen der ugandischen Regierung beteiligt waren
oder sind, wenn ja, welche Projekte sind dies, welche spezifischen Rollen
übernehmen diese Institutionen, wie wird ein finanzieller Zufluss an sie
durch welche Kontrollmechanismen verhindert, und welche alternativen
nichtstaatlichen Umsetzungsstrukturen wurden geprüft, um staatliche
Beteiligung zu vermeiden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
6. Wurden die in Frage 1 erfragen Programme und Projekte, einschließlich
der in Frage 2 erfragten einzelnen Maßnahmen, vorzeitig beendet, wenn
ja, welche Projekte bzw. Teilprogramme waren betroffen, welche Gründe
führten zur Beendigung, welche finanziellen Mittel waren bis zum
Zeitpunkt des Abbruchs eingesetzt worden, welche Konsequenzen (z. B.
organisatorische, finanzielle oder rechtliche Maßnahmen) wurden daraus
gezogen, welche quantitativen und qualitativen Indikatoren (z. B. erreichte
Zielgruppen, partielle Zielerreichung) wurden für die Bewertung der
Auswirkungen der Beendigung definiert, wie wurden diese Indikatoren
überprüft (z. B. durch Abschlussberichte), und wie wurde die Kausalität
zwischen Beendigung und Auswirkungen methodisch validiert?
7. Welcher Anteil der 68,8 Mio. Euro aus den Regierungsverhandlungen
vom 12. Oktober 2022 sowie der möglichen zusätzlichen bilateralen oder
multilateralen Mittel, die in Frage 1 für Programme und Projekte der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda im Zeitraum von
Oktober 2022 bis Mai 2025 erfragt wurden, entfällt auf Verwaltungskosten und
andere Durchführungsorganisationen, mit einer detaillierten
Aufschlüsselung (Personalkosten, Logistik, Overhead) und Begründung, wie diese
Kosten im Verhältnis zum entwicklungspolitischen Mehrwert stehen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
8. Gab es Vorfälle oder Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit den
Programmen bzw. Projekten (erfragt in Frage 1) der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit in Uganda, die als Verstöße gegen die Projektziele,
Missmanagement, unzulässige Mittelverwendung oder Korruptionsvorwürfe
einzustufen sind, insbesondere in Bezug darauf, ob diese Mittel in die
Hände der ugandischen Machthaber gelangt sind, und führten diese zu
diplomatischen Schwierigkeiten zwischen Deutschland und Uganda (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller; bitte eine detaillierte Übersicht über die
Art, den Umfang, die betroffenen Projekte, die beteiligten Akteure sowie
die ergriffenen Maßnahmen zur Untersuchung, Aufklärung und
Prävention solcher Vorfälle, einschließlich etwaiger Auswirkungen auf die
diplomatischen Beziehungen angeben)?
9. In welchem Umfang und durch welche Maßnahmen wurde die
Entwicklungshilfe für Uganda reduziert, wie in der Antwort der Bundesregierung
auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Schriftliche
Einzelfrage erwähnt, mit Angabe der Kürzungen nach Sektoren, Jahren,
Entscheidungsprozessen (inklusive Kriterien und beteiligter Akteure) und
Kommunikation mit ugandischen Partnern, und wie wurden diese
Entscheidungen vor dem Hintergrund der Autokratisierung und
Menschenrechtsverletzungen getroffen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
10. Welche Kriterien und Bewertungsmechanismen wurden während der
Regierungsverhandlungen vom 12. Oktober 2022 angewendet, um die
Menschenrechtssituation in Uganda systematisch zu analysieren, und wie
wurde die Entscheidung wissenschaftlich und ethisch gerechtfertigt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
11. Wie wurden die entwicklungspolitischen Prioritäten Ugandas in den
Regierungsverhandlungen vom 12. Oktober 2022 identifiziert und validiert,
und durch welche methodischen Ansätze wurde sichergestellt, dass die
Finanzierung ausschließlich nichtstaatliche Akteure unterstützt, die mit den
nachhaltigen Entwicklungszielen übereinstimmen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
12. Wie koordiniert die Bundesregierung ihre entwicklungspolitische
Zusammenarbeit in Uganda mit anderen internationalen Gebern, wie der
Europäischen Union oder der Weltbank, um sicherzustellen, dass sämtliche Mittel
ausschließlich über nichtstaatliche Kanäle fließen, und welche konkreten
Beispiele für multilaterale Kooperationen und deren Ergebnisse können
angeführt werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz der Mittelverwendung im
Rahmen der Entwicklungspolitik in Uganda im Vergleich zu anderen
Ländern mit ähnlichen Projekten, mit Angabe der zugrunde liegenden
Kennzahlen (z. B. Kosten-Nutzen-Analysen, Wirkungsindikatoren) und der
Maßnahmen zur Effizienzoptimierung (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
14. Wie wird sichergestellt, dass die geförderten Projekte (erfragt in Frage 1,
einschließlich der erfragten einzelnen Maßnahmen in Frage 2) in Uganda
die Bedürfnisse marginalisierter Gruppen (z. B. Frauen, Jugendliche,
Flüchtlinge) adressieren, ohne dass der ugandische Sicherheitsapparat
Einfluss auf die Mittelverteilung oder Projektumsetzung nimmt, und
welche partizipativen Ansätze werden dabei angewendet?
15. Welche gezielten Maßnahmen wurden ergriffen, um die institutionellen
Kapazitäten nichtstaatlicher Organisationen in Uganda zu stärken, damit
diese die Entwicklungshilfe effektiv und unabhängig von staatlichen
Strukturen umsetzen können, und wie wird der Erfolg dieser Maßnahmen
evaluiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
16. Welche Mechanismen wurden etabliert, um lokale Gemeinschaften aktiv
in die Planung, Umsetzung und Überwachung von Entwicklungsprojekten
einzubinden, und wie wird ggf. durch welche Verfahren verhindert, dass
staatliche Akteure diese Prozesse beeinflussen oder kontrollieren (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
17. Wie wird die Transparenz der Mittelverwendung durch nichtstaatliche
Akteure gegenüber der ugandischen Bevölkerung und internationalen
Stakeholdern sichergestellt, und welche Kommunikationsstrategien wurden
entwickelt, um das Vertrauen in die Integrität der deutschen
Entwicklungshilfe zu fördern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
18. Welche alternativen Finanzierungsmechanismen (z. B. Direktzahlungen
an NGOs, Mikrofinanzierung, Impact Investing) wurden ggf. geprüft oder
implementiert, um die Abhängigkeit von staatlichen Strukturen in Uganda
zu minimieren, und welche Ergebnisse haben diese Ansätze hinsichtlich
Effizienz und Wirksamkeit gezeigt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
19. Welche diplomatischen und entwicklungspolitischen Maßnahmen wurden
ergriffen, um auf dokumentierte Menschenrechtsverletzungen (z. B.
Entführung und Folter von Oppositionsanhängern wie Eddie Mutwe [Berliner
Zeitung, 2024, a. a. O.]) zu reagieren, ggf. mit Auflistung bilateraler
Gespräche, öffentlicher Stellungnahmen, Sanktionen, und wie haben diese
Maßnahmen die Priorisierung der Entwicklungszusammenarbeit
beeinflusst (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
20. Welche diplomatischen Schritte hat die Bundesregierung unternommen,
um auf die Vorwürfe Ugandas gegen Botschafter Matthias Schauer zu
reagieren, und wie haben diese Schritte die strategische Ausrichtung der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit beeinflusst, insbesondere in
Bezug auf die Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Akteuren und die
Vermeidung von Finanzflüssen an den ugandischen Sicherheitsapparat (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
21. Wie bewertet die Bundesregierung die Glaubwürdigkeit der ugandischen
Vorwürfe gegen Botschafter Matthias Schauer, insbesondere vor dem
Hintergrund eines möglicherweise gestellten Telefonats, in dem er einem
Vertreter der Opposition Unterstützung zugesichert haben soll, und welche
spezifischen Maßnahmen wurden ergriffen, um die Transparenz und
ethische Rechtfertigung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in
Uganda angesichts dieser diplomatischen Krise zu stärken (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
22. Wie bewertet die Bundesregierung die Glaubwürdigkeit und Herkunft des
in einem X-Post veröffentlichten Telefonats, in dem Botschafter Matthias
Schauer angeblich einem Vertreter der ugandischen Opposition
Unterstützung zugesichert haben soll, welche konkreten Maßnahmen (z. B.
forensische Audio-Analyse, unabhängige Untersuchungen) wurden ergriffen, um
die Authentizität oder mögliche Manipulation dieses Telefonats zu prüfen
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; x.com/Bennie_Yen256/status/19259
93174914261184/video/1)?
23. Welche Lehren hat die Bundesregierung aus dem Skandal um die
Vorwürfe gegen Botschafter Matthias Schauer ggf. gezogen, um die Risiken
politischer Spannungen in der Entwicklungszusammenarbeit mit
autokratischen Regimen zu minimieren, und wie werden diese Erkenntnisse in die
zukünftige Strategie zur Sicherstellung von Transparenz, Effektivität und
Einhaltung internationaler Standards (IATI, ILO) integriert (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
24. Welche Standards (z. B. Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Arbeitsschutz)
werden ggf. angewendet, um internationale Arbeitsrechte gemäß ILO-
Konventionen (www.ilo.org/de/regions-and-countries/europe-and-
centralasia/internationale-arbeitsorganisation-vertretung-deutschland/ilo-
arbeitsund-sozialstandards/ilo-uebereinkommen) in Uganda zu gewährleisten,
und wie werden diese Standards überprüft und durchgesetzt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
25. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die im Rahmen der
International Aid Transparency Initiative veröffentlichten Daten zu den Projekten in
Uganda vollständig, aktuell und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar
sind, insbesondere hinsichtlich der Nachverfolgbarkeit, dass keine Gelder
an den Sicherheitsapparat Ugandas fließen, und welche spezifischen
Maßnahmen wurden ergriffen, um die Zugänglichkeit und Verständlichkeit
dieser Informationen zu verbessern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
26. Wie wird die langfristige Wirkung der deutschen Entwicklungshilfe in
Uganda, die ausschließlich über nichtstaatliche Akteure fließt,
wissenschaftlich gemessen, und welche spezifischen Indikatoren und
Evaluationsmethoden werden eingesetzt, um den Erfolg dieser Strategie
nachzuweisen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
27. Welche wissenschaftlich fundierten Lehren wurden ggf. aus der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit mit Uganda gezogen, um die Finanzierung
in anderen Ländern mit vergleichbaren Menschenrechtsproblemen so zu
gestalten, dass keine Gelder an repressive Sicherheitsapparate gelangen,
und wie werden diese Erkenntnisse systematisch in die
entwicklungspolitische Strategie der Bundesregierung integriert (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Berlin, den 20. Juni 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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