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Schriftliche Frage 5 von Dr. Marlon Bröhr (CDU/CSU): Sind im Förderbescheid zu einem Reallabor der Energiewende verbindliche Kriterien benannt, welche die Projektpartner mindestens zu erfüllen…

dip / schriftliche_frage 09.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

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Schriftliche Frage 5 von Dr. Marlon Bröhr (CDU/CSU): Sind im Förderbescheid zu einem Reallabor der Energiewende verbindliche Kriterien benannt, welche die Projektpartner mindestens zu erfüllen… Frage 5 (Dr. Marlon Bröhr, CDU/CSU): Sind im Förderbescheid zu einem Reallabor der Energiewende verbindliche Kriterien benannt, welche die Projektpartner mindestens zu erfüllen haben, und sehen diese Kriterien gegebenenfalls Rückzahlungen der Fördergelder für den Fall vor, dass z. B. der Elektrolyseur gar keinen Wasserstoff erzeugt, weil er nie in Betrieb gegangen ist? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 5. Mai 2025: Zuwendungen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bedürfen grundsätzlich einer konkreten Zweckbindung. Die Zweckbindungen werden in den Antragsunterlagen der Antragsteller für die Vorhaben klar definiert und voneinander abgegrenzt. Die eingereichten Antragsunterlagen werden durch den beliehenen Projektträger Jülich fachlich geprüft und sind Grundlage für eine mögliche Erteilung eines Zuwendungsbescheides. Die Vorhaben in einem Projekt sind inhaltlich konkretisiert und zeitlich befristet, was eine klare Zweckbindung der Mittel sicherstellt. Änderungen im Zuwendungszweck, im Bewilligungszeitraum oder in der Mittelbereitstellung sind möglich, sofern sich diese sachlich begründen lassen. Bei F&E-Vorhaben bestehen unterschiedlichste Risiken, die dazu führen können, dass die ursprünglich formulierten Ziele nicht vollumfänglich erreicht werden oder in einer anderen Art und Weise umgesetzt werden. Tritt ein Risiko ein, das negative Auswirkungen auf die ursprünglich formulierten Ziele hat, kann durchaus trotzdem ein Erkenntnisgewinn vorliegen, der für weitere Entwicklungsschritte essenziell sein kann. Die konkreten Kriterien für die „Reallabore der Energiewende“ gehen aus dem entsprechenden Förderaufruf hervor. Sie beziehen sich u. a. auf Anforderungen an die Partnerstruktur, die inhaltliche Ausrichtung sowie den Umfang eines Projektes. Darüber hinaus beziehen sich die Kriterien auf CO2-Einsparungen, Steigerungen der Technologiereifegrade, wirtschaftliche Skaleneffekte, weitere Wertschöpfungspotentiale, systemische Effekte (z. B. netzdienliche Beiträge) und andere Umweltschutzeffekte. Hinsichtlich des Reallabors „SmartQuart“ wird, wie schon in der Antwort auf Ihre Frage 4 ausgeführt, darauf hingewiesen, dass für den Elektrolyseur selbst keine Fördermittel ausgereicht worden sind.

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