"Antifaschistische Ökonomie" - Förderpolitik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (Antwort zu Drs. 21/4177)
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"Antifaschistische Ökonomie" - Förderpolitik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (Antwort zu Drs. 21/4177)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4492
21. Wahlperiode 03.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Leif-Erik Holm, Dr. Malte
Kaufmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4177 –
„Antifaschistische Ökonomie“ – Förderpolitik des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) verfolgt mit
einer Vielzahl von Förderprogrammen und industriepolitischen Instrumenten
eine umfassende sogenannte Transformation der deutschen Wirtschaft,
beispielsweise mit Klimaschutzverträgen zur Dekarbonisierung der Industrie
(www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirt
schaftspolitik/2024/04/03-transformationsschub-fuer-die-industrie.html).
Diese Politik greift nach Ansicht der Fragesteller vorsätzlich nicht nur
regulierend, sondern auch strukturverändernd in Marktprozesse,
Eigentumsverhältnisse, Investitionsentscheidungen und Unternehmensstrategien ein.
Parallel dazu versuchen Anhänger wirtschaftspolitischer Konzepte an Einfluss
zu gewinnen, die sich offen gegen Wachstum, Wettbewerb, Privateigentum
und marktwirtschaftliche Steuerung richten (www.nd-aktuell.de/artikel/11871
71.linke-wirtschaftspolitik-die-oekonomen-antifa.html). Unter Schlagwörtern
wie „Postwachstum“, „Degrowth“, „Systeminnovation“,
„Gemeinwohlorientierung“ oder „Überwindung des Kapitalismus“ werden Positionen vertreten,
die inhaltlich Überschneidungen mit antikapitalistischen, marxistischen und
linksextremistischen Milieus aufweisen, wie sie auch unter dem Begriff
„Antifa Economics/Antifaschistische Ökonomie“ diskutiert werden (https://blogs.ta
z.de/dissenspodcast/antifaschistische-wirtschaftspolitik-wie-weit-tragen-die-id
een-der-antifa-oekonomen/).
1. Welche konkreten BMWE-Programme verfolgt die Bundesregierung
nach eigener Einschätzung als „transformativ“, „systemisch“ oder
„strukturverändernd“ im Sinne einer grundlegenden Neuausrichtung der
Wirtschaftsordnung?
Kein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
(BMWE) verfolgt das Ziel einer grundlegenden Neuausrichtung der
Wirtschaftsordnung. Strukturpolitische Instrumente sind seit langem fester
Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie vom 3. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Welche wirtschaftspolitischen Leitannahmen liegen den „Reallaboren der
Energiewende und Systemintegration“ zugrunde (www.bundeswirtschaft
sministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/07/20240717-en
ergiewende-bundesbericht-energieforschung-2024.html)?
a) Inwiefern dienen diese der Erprobung staatlicher Steuerungsmodelle
jenseits klassischer Marktmechanismen?
Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet.
Ein wesentliches und erreichtes Ziel der Reallabore der Energiewende ist der
Nachweis, dass nachhaltige Technologien im Umfeld klassischer
Marktmechanismen wirtschaftliche Vorteile bieten.
b) Welche Projekte innerhalb dieser Reallabore befassen sich nach
Kenntnis der Bundesregierung mit Konzepten wie
Postwachstumsökonomie, Suffizienzstrategien, Degrowth oder Gemeinwohlökonomie?
Keines der 16 bewilligten „Reallabore der Energiewende“ befasst sich mit
Konzepten wie Postwachstumsökonomie, Suffizienzstrategien, Degrowth oder
Gemeinwohlökonomie.
3. Welche Rolle spielen im Rahmen der BMWE-Industriepolitik zur
Dekarbonisierung staatliche Lenkung, Subventionierung und Zielvorgaben im
Vergleich zu marktwirtschaftlichen Anreizsystemen?
Zentrales Steuerungsinstrument zur effizienten Dekarbonisierung ist die CO2-
Bepreisung im reformierten EU-Emissionshandel (ETS). Dieser wird durch ein
optimiertes Förderangebot flankiert, um Investitionen anzureizen, bevor die
CO2-Bepreisung ihre volle Wirkung entfaltet.
4. Inwieweit werden nach Ansicht der Bundesregierung
Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference) und marktbasierte Preissignale
durch politisch definierte Zielpfade und garantierte Abnahmepreise
ersetzt?
5. Welche langfristigen fiskalischen Verpflichtungen gehen aus den
Klimaschutzverträgen hervor, und wie bewertet die Bundesregierung das
Risiko dauerhafter Subventionsabhängigkeiten?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Förderprogramm CO2-Differenzverträge (CCfD, vormals
Klimaschutzverträge) adressiert die energieintensiven Industrien und soll Unternehmen
ermöglichen, sich heute für die Investition in zukunftsweisende und CO2-arme
Produktionsverfahren zu entscheiden. Es stärkt die Planungssicherheit in einem
unsicheren Investitionsumfeld. Abnahmepreise werden durch die CCfD nicht
garantiert. Die Förderung erfolgt nur für tatsächlich erfolgte Produktion und
CO2-Einsparung. Die CCfD-Förderung ist zudem auf die Laufzeit der CO2-
Differenzverträge begrenzt. Eine voraussichtliche langfristige wirtschaftliche
Tragfähigkeit der Produktionsstätten bzw. -anlagen nach Ende der Vertragslaufzeit
ist Fördervoraussetzung. Ein Risiko dauerhafter Subventionsabhängigkeiten
besteht dementsprechend nicht.
6. Welche Programme des BMWE fördern explizit zivilgesellschaftliche
Akteure, sogenannte Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder
Aktivistennetzwerke, die wirtschaftspolitische Positionen vertreten, welche
sich offen gegen Wachstum, Wettbewerb oder Privateigentum richten
bzw. sich selbst als „antikapitalistisch“, „marxistisch“ oder
„antifaschistisch“ beschreiben (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wie hoch
waren die jährlichen Ausgaben des Bundes hierfür seit 2020 bis heute
(bitte Haushaltstitel nennen)?
Im BMWE gibt es kein Förderprogramm, dessen Zielgruppe explizit Akteure
sind, die sich für oder gegen eine Wirtschaftsform engagieren.
7. Welche Kriterien wendet das BMWE an, um zwischen legitimer
Wirtschaftskritik und ideologisch motivierter Systemablehnung zu
unterscheiden?
Das BMWE verfolgt einen evidenzbasierten und partizipativen Ansatz und
pflegt hierzu den Austausch sowohl mit einer Vielzahl wissenschaftlicher
Institutionen und Gremien als auch die öffentliche wirtschaftspolitische Debatte.
Maßgeblich ist die demokratische Grundordnung und das Prinzip der
Wissenschaftsfreiheit.
8. Findet bei der Vergabe von Fördermitteln eine inhaltliche Bewertung der
wirtschaftspolitischen Zielsetzungen der Antragsteller statt, wenn ja, mit
welchen Prüfinstrumenten, und wenn nein, warum nicht?
Bei der Entscheidung über einen Förderantrag werden die für die jeweilige
Fördermaßnahme geltenden Kriterien geprüft. Dies schließt wirtschaftspolitische
Ziele der jeweiligen Fördermaßnahme ein. Bei Förderprogrammen bindet sich
die Verwaltung in der Regel durch Fördergrundlagen (z. B. Förderrichtlinie), in
denen die Förderziele, Fördergegenstand, Zielgruppe und die Verfahren
benannt werden. Grundsätzlich gilt, dass bei der Verwendung von
Haushaltsmitteln die Zweckbestimmungen von Haushaltstiteln, die der parlamentarische
Haushaltsgesetzgeber festlegt, zu beachten sind.
9. Inwieweit erfolgt ggf. eine Abfrage oder Berücksichtigung von
Erkenntnissen des Bundesamts für Verfassungsschutz, wenn Projektträger oder
Kooperationspartner ideologisch eindeutig antikapitalistische und
systemablehnende Positionen vertreten?
Eine Abfrage beim BfV erfolgt in begründeten Verdachtsfällen. Bei
Projektträgern sind verfassungsfeindliche Verdachtsfälle nicht bekannt.
10. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung BMWE-
geförderte Hochschul- und Forschungsverbünde bei der Entwicklung und
Verbreitung von Konzepten, die Enteignung, Vergesellschaftung oder eine
Abkehr von der sozialen Marktwirtschaft propagieren?
Derartige Fälle sind der Bundesregierung nicht bekannt.
11. Sieht die Bundesregierung eine Gefahr darin, dass der Begriff der
„Transformation“ als politischer Sammelbegriff genutzt wird, um
wirtschaftspolitische Radikalpositionen zu normalisieren und ggf.
umzusetzen?
Die Bundesregierung versteht und verwendet den Begriff der Transformation
nicht als ideologisch aufgeladenen Begriff. Fehl- oder Überinterpretationen
durch Dritte lassen sich nicht ausschließen.
12. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass BMWE-Förderprogramme
nicht zu Instrumenten einer ideologischen Umwandlung wirtschaftlicher
Akteure und Branchen weg von der sozialen Marktwirtschaft werden?
Im BMWE sind Förderprogramme so auszugestalten, dass sie fairen
Wettbewerb und die Integrität des europäischen Binnenmarktes gewährleisten sowie
im Einklang mit nationalem Recht, insbesondere den Verwaltungsvorschriften
zur Bundeshaushaltsordnung (insbesondere die §§ 6, 7, 23, 44 BHO), und dem
europäischen Beihilferecht stehen.
13. Ist die Bundesregierung grundsätzlich bereit, eine Evaluation der
zentralen BMWE-Programme (Reallabore, Klimaschutzverträge,
Transformationsförderung, Industriepolitik) hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit
der sozialen Marktwirtschaft und dem Eigentumsgrundrecht
vorzunehmen?
Die genannten Programme sind mit der sozialen Marktwirtschaft und dem
Eigentumsgrundrecht vereinbar. Im BMWE ist daher keine Evaluation zu dieser
Fragestellung geplant.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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