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"Antifaschistische Ökonomie" - Förderpolitik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (Antwort zu Drs. 21/4177)

dip / drucksache 03.03.2026 · WP 21 · 21/4492 · Antwort · Original ↗

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"Antifaschistische Ökonomie" - Förderpolitik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (Antwort zu Drs. 21/4177) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4492 21. Wahlperiode 03.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4177 – „Antifaschistische Ökonomie“ – Förderpolitik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) verfolgt mit einer Vielzahl von Förderprogrammen und industriepolitischen Instrumenten eine umfassende sogenannte Transformation der deutschen Wirtschaft, beispielsweise mit Klimaschutzverträgen zur Dekarbonisierung der Industrie (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirt schaftspolitik/2024/04/03-transformationsschub-fuer-die-industrie.html). Diese Politik greift nach Ansicht der Fragesteller vorsätzlich nicht nur regulierend, sondern auch strukturverändernd in Marktprozesse, Eigentumsverhältnisse, Investitionsentscheidungen und Unternehmensstrategien ein. Parallel dazu versuchen Anhänger wirtschaftspolitischer Konzepte an Einfluss zu gewinnen, die sich offen gegen Wachstum, Wettbewerb, Privateigentum und marktwirtschaftliche Steuerung richten (www.nd-aktuell.de/artikel/11871 71.linke-wirtschaftspolitik-die-oekonomen-antifa.html). Unter Schlagwörtern wie „Postwachstum“, „Degrowth“, „Systeminnovation“, „Gemeinwohlorientierung“ oder „Überwindung des Kapitalismus“ werden Positionen vertreten, die inhaltlich Überschneidungen mit antikapitalistischen, marxistischen und linksextremistischen Milieus aufweisen, wie sie auch unter dem Begriff „Antifa Economics/Antifaschistische Ökonomie“ diskutiert werden (https://blogs.ta z.de/dissenspodcast/antifaschistische-wirtschaftspolitik-wie-weit-tragen-die-id een-der-antifa-oekonomen/).  1. Welche konkreten BMWE-Programme verfolgt die Bundesregierung nach eigener Einschätzung als „transformativ“, „systemisch“ oder „strukturverändernd“ im Sinne einer grundlegenden Neuausrichtung der Wirtschaftsordnung? Kein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) verfolgt das Ziel einer grundlegenden Neuausrichtung der Wirtschaftsordnung. Strukturpolitische Instrumente sind seit langem fester Bestandteil der sozialen Marktwirtschaft. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 3. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Welche wirtschaftspolitischen Leitannahmen liegen den „Reallaboren der Energiewende und Systemintegration“ zugrunde (www.bundeswirtschaft sministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/07/20240717-en ergiewende-bundesbericht-energieforschung-2024.html)? a) Inwiefern dienen diese der Erprobung staatlicher Steuerungsmodelle jenseits klassischer Marktmechanismen? Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet. Ein wesentliches und erreichtes Ziel der Reallabore der Energiewende ist der Nachweis, dass nachhaltige Technologien im Umfeld klassischer Marktmechanismen wirtschaftliche Vorteile bieten. b) Welche Projekte innerhalb dieser Reallabore befassen sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit Konzepten wie Postwachstumsökonomie, Suffizienzstrategien, Degrowth oder Gemeinwohlökonomie? Keines der 16 bewilligten „Reallabore der Energiewende“ befasst sich mit Konzepten wie Postwachstumsökonomie, Suffizienzstrategien, Degrowth oder Gemeinwohlökonomie.  3. Welche Rolle spielen im Rahmen der BMWE-Industriepolitik zur Dekarbonisierung staatliche Lenkung, Subventionierung und Zielvorgaben im Vergleich zu marktwirtschaftlichen Anreizsystemen? Zentrales Steuerungsinstrument zur effizienten Dekarbonisierung ist die CO2- Bepreisung im reformierten EU-Emissionshandel (ETS). Dieser wird durch ein optimiertes Förderangebot flankiert, um Investitionen anzureizen, bevor die CO2-Bepreisung ihre volle Wirkung entfaltet.  4. Inwieweit werden nach Ansicht der Bundesregierung Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference) und marktbasierte Preissignale durch politisch definierte Zielpfade und garantierte Abnahmepreise ersetzt?  5. Welche langfristigen fiskalischen Verpflichtungen gehen aus den Klimaschutzverträgen hervor, und wie bewertet die Bundesregierung das Risiko dauerhafter Subventionsabhängigkeiten? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Förderprogramm CO2-Differenzverträge (CCfD, vormals Klimaschutzverträge) adressiert die energieintensiven Industrien und soll Unternehmen ermöglichen, sich heute für die Investition in zukunftsweisende und CO2-arme Produktionsverfahren zu entscheiden. Es stärkt die Planungssicherheit in einem unsicheren Investitionsumfeld. Abnahmepreise werden durch die CCfD nicht garantiert. Die Förderung erfolgt nur für tatsächlich erfolgte Produktion und CO2-Einsparung. Die CCfD-Förderung ist zudem auf die Laufzeit der CO2- Differenzverträge begrenzt. Eine voraussichtliche langfristige wirtschaftliche Tragfähigkeit der Produktionsstätten bzw. -anlagen nach Ende der Vertragslaufzeit ist Fördervoraussetzung. Ein Risiko dauerhafter Subventionsabhängigkeiten besteht dementsprechend nicht.  6. Welche Programme des BMWE fördern explizit zivilgesellschaftliche Akteure, sogenannte Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder Aktivistennetzwerke, die wirtschaftspolitische Positionen vertreten, welche sich offen gegen Wachstum, Wettbewerb oder Privateigentum richten bzw. sich selbst als „antikapitalistisch“, „marxistisch“ oder „antifaschistisch“ beschreiben (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wie hoch waren die jährlichen Ausgaben des Bundes hierfür seit 2020 bis heute (bitte Haushaltstitel nennen)? Im BMWE gibt es kein Förderprogramm, dessen Zielgruppe explizit Akteure sind, die sich für oder gegen eine Wirtschaftsform engagieren.  7. Welche Kriterien wendet das BMWE an, um zwischen legitimer Wirtschaftskritik und ideologisch motivierter Systemablehnung zu unterscheiden? Das BMWE verfolgt einen evidenzbasierten und partizipativen Ansatz und pflegt hierzu den Austausch sowohl mit einer Vielzahl wissenschaftlicher Institutionen und Gremien als auch die öffentliche wirtschaftspolitische Debatte. Maßgeblich ist die demokratische Grundordnung und das Prinzip der Wissenschaftsfreiheit.  8. Findet bei der Vergabe von Fördermitteln eine inhaltliche Bewertung der wirtschaftspolitischen Zielsetzungen der Antragsteller statt, wenn ja, mit welchen Prüfinstrumenten, und wenn nein, warum nicht? Bei der Entscheidung über einen Förderantrag werden die für die jeweilige Fördermaßnahme geltenden Kriterien geprüft. Dies schließt wirtschaftspolitische Ziele der jeweiligen Fördermaßnahme ein. Bei Förderprogrammen bindet sich die Verwaltung in der Regel durch Fördergrundlagen (z. B. Förderrichtlinie), in denen die Förderziele, Fördergegenstand, Zielgruppe und die Verfahren benannt werden. Grundsätzlich gilt, dass bei der Verwendung von Haushaltsmitteln die Zweckbestimmungen von Haushaltstiteln, die der parlamentarische Haushaltsgesetzgeber festlegt, zu beachten sind.  9. Inwieweit erfolgt ggf. eine Abfrage oder Berücksichtigung von Erkenntnissen des Bundesamts für Verfassungsschutz, wenn Projektträger oder Kooperationspartner ideologisch eindeutig antikapitalistische und systemablehnende Positionen vertreten? Eine Abfrage beim BfV erfolgt in begründeten Verdachtsfällen. Bei Projektträgern sind verfassungsfeindliche Verdachtsfälle nicht bekannt. 10. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung BMWE- geförderte Hochschul- und Forschungsverbünde bei der Entwicklung und Verbreitung von Konzepten, die Enteignung, Vergesellschaftung oder eine Abkehr von der sozialen Marktwirtschaft propagieren? Derartige Fälle sind der Bundesregierung nicht bekannt. 11. Sieht die Bundesregierung eine Gefahr darin, dass der Begriff der „Transformation“ als politischer Sammelbegriff genutzt wird, um wirtschaftspolitische Radikalpositionen zu normalisieren und ggf. umzusetzen? Die Bundesregierung versteht und verwendet den Begriff der Transformation nicht als ideologisch aufgeladenen Begriff. Fehl- oder Überinterpretationen durch Dritte lassen sich nicht ausschließen. 12. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass BMWE-Förderprogramme nicht zu Instrumenten einer ideologischen Umwandlung wirtschaftlicher Akteure und Branchen weg von der sozialen Marktwirtschaft werden? Im BMWE sind Förderprogramme so auszugestalten, dass sie fairen Wettbewerb und die Integrität des europäischen Binnenmarktes gewährleisten sowie im Einklang mit nationalem Recht, insbesondere den Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (insbesondere die §§ 6, 7, 23, 44 BHO), und dem europäischen Beihilferecht stehen. 13. Ist die Bundesregierung grundsätzlich bereit, eine Evaluation der zentralen BMWE-Programme (Reallabore, Klimaschutzverträge, Transformationsförderung, Industriepolitik) hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit der sozialen Marktwirtschaft und dem Eigentumsgrundrecht vorzunehmen? Die genannten Programme sind mit der sozialen Marktwirtschaft und dem Eigentumsgrundrecht vereinbar. Im BMWE ist daher keine Evaluation zu dieser Fragestellung geplant. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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