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Schriftliche Frage 55 von Jan Feser (AfD): Wie häufig kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 bei der Identitätsprüfung von SGB-II…

dip / schriftliche_frage 09.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 55 von Jan Feser (AfD): Wie häufig kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 bei der Identitätsprüfung von SGB-II… Frage 55 (Jan Feser, AfD): Wie häufig kam es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 bei der Identitätsprüfung von SGB-II-Leistungsempfängern sowie bei der Berücksichtigung von Vermögen, Unterhaltsansprüchen und Einkommen zu Fehlern, und welche Maßnahmen wurden von den zuständigen Stellen ergriffen, um die Qualität der Prüfungen und die Fehlerquote zu verbessern (bitte jeweils die Gesamtzahl der Fehler jahresweise sowie die jährliche Fehlerquote separat ausweisen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 5. Mai 2025: Statistische Angaben zu Fehlerquoten beim Identitätsnachweis von Leistungsbeziehenden sowie der Berücksichtigung von Vermögen, Unterhaltsansprüchen und Einkommen liegen nicht vor. Im Rahmen einer turnusmäßigen internen Revision der Bundesagentur für Arbeit zur Bearbeitungsqualität werden in ausgewählten gemeinsamen Einrichtungen unter anderem auch die Identitätsfeststellung, die Vermögens- und Einkommensprüfung sowie die Prüfung von Unterhaltsansprüchen der Leistungsbeziehenden geprüft. Durch die regelmäßige interne Prüfung sollen Verbesserungspotentiale identifiziert werden. Für das Jahr 2023 haben Prüfungen der Internen Revision der Bundesagentur für Arbeit in den zuvor genannten Bereichen Fehlerquoten zwischen neun Prozent (Einkommen) und 39 Prozent (Identitätsfeststellung) festgestellt, für das erste Halbjahr 2024 zwischen sieben Prozent (Einkommen) und 32 Prozent (Identitätsfeststellung). Angaben zu den Jobcentern in kommunaler Trägerschaft liegen nicht vor. Die Bundesregierung steht im intensiven Austausch mit den Ländern und der Bundesagentur für Arbeit zur Verbesserung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements. Hierzu zählt auch, die Risiken in ihrem Umfang und deren Eintrittswahrscheinlichkeit im Rahmen des operativen Risikomanagements und der internen Kontrollsysteme einzuschätzen und einzugrenzen. Die Fehlerquote bei den Identitätsfeststellungen resultiert vorwiegend aus Dokumentationsfehlern. Die Identitätsfeststellung ist in den gemeinsamen Einrichtungen grundsätzlich sichergestellt. Die gemeinsamen Einrichtungen prüfen, dass nur Personen Bürgergeld erhalten, deren Identität zweifelsfrei festgestellt ist. Die Bundesagentur für Arbeit verbessert auf organisatorischer als auch technischer Ebene die Vorgaben zur Identitätsfeststellung, um Dokumentationsfehler zu vermeiden. Hierzu wurden Optimierungen in den IT-Fachverfahren beauftragt, um den Prozess in den gemeinsamen Einrichtungen besser zu unterstützen. Zur Reduzierung der Fehlerquote bei der Vermögensprüfung wurde im IT-Fachverfahren ein Vermögensrechner implementiert, der die Erfassung von Vermögensgegenständen und Karenzzeiten ermöglicht. Bei Neuanträgen sind Angaben zum Vermögen verpflichtend. Wird keine Vermögensberechnung erfasst, wird die Weiterarbeit technisch unterbunden. Die Fehlerquoten bei Unterhaltsprüfungen wurden zum Anlass genommen, das Thema im Jahr 2025 im Rahmen der Qualitätssicherung verstärkt zu betrachten. Daraus folgt unter anderem eine Fokussetzung und stetige Erörterung der Thematik in den Austauschen zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Regionaldirektionen. Zur Verbesserung der Qualität bei der Einkommensprüfung hat die Bundesagentur für Arbeit mit den Regionaldirektionen eine Ursachenanalyse sowie Risikobewertung initiiert. Die Ergebnisse werden zur Intensivierung der lokalen Fachaufsicht sowie der Prüfung und Überarbeitung der Arbeitshilfen und Checklisten genutzt. Darüber hinaus wurden im IT- Fachverfahren Anpassungen vorgenommen, die die Einkommensprüfung in der Praxis erleichtern sollen.

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