Fehlerquoten und Prüfdefizite bei der Feststellung von Bürgergeldleistungen (Antwort zu Drs. 21/311)
Text
Fehlerquoten und Prüfdefizite bei der Feststellung von Bürgergeldleistungen (Antwort zu Drs. 21/311)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/545
21. Wahlperiode 17.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Feser, René Springer, Lukas Rehm,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/311 –
Fehlerquoten und Prüfdefizite bei der Feststellung von Bürgergeldleistungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 55 des
Abgeordneten Jan Feser auf Bundestagsdrucksache 21/119, S. 37 ist u. a. zu
entnehmen, dass im Rahmen der turnusmäßigen internen Revision der
Bundesagentur für Arbeit relevante Fehlerquoten bei der für die Gewährung von SGB-II-
(Zweites Buch Sozialgesetzbuch) bzw. Bürgergeldleistungen gesetzlich
vorgeschriebenen Einkommens- und Identitätsüberprüfung festgestellt wurden. So
sollen sich die festgestellten Fehlerquoten für das Jahr 2023 und das erste
Halbjahr 2024 im Bereich der Einkommensprüfung auf 9 Prozent bzw. 7
Prozent und im Bereich der Identitätsfeststellung auf 39 Prozent bzw. 32 Prozent
belaufen haben. Die Fehlerquote im Bereich der Identitätsfeststellungen soll
sich hierbei „vorwiegend“ auf „Dokumentationsfehler“ belaufen, was einer
näheren Betrachtung bedarf.
1. Warum wurden im Zuge der Beantwortung der Schriftlichen Frage 55
auf Bundestagsdrucksache 21/119 keine Fehlerquoten für den Bereich
der bei der Gewährung SGB-II- bzw. Bürgergeldleistungen ebenfalls
gesetzlich vorgeschriebenen Vermögensfeststellung ausgewiesen, obwohl
diese innerhalb der schriftlichen Ausgangsfrage, neben den Fehlerquoten
bei der Einkommensüberprüfung und Identitätsfeststellung, ebenfalls
explizit erfragt wurden?
In der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 55 des
Abgeordneten Jan Feser auf Bundestagsdrucksache 21/119 liegt ein redaktioneller
Fehler vor. Es wird zwei Mal „Einkommen“ genannt. Die erste Zahl gibt aber den
Wert für Vermögen wider. Die entsprechenden Ausführungen im zweiten
Absatz lauten richtig:
„Für das Jahr 2023 haben Prüfungen der Internen Revision der Bundesagentur
für Arbeit in den zuvor genannten Bereichen Fehlerquoten zwischen 9 Prozent
(Vermögen) und 39 Prozent (Identitätsfeststellung) festgestellt, für das erste
Halbjahr 2024 zwischen 7 Prozent (Einkommen) und 32 Prozent (Identitätsfest-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 17. Juni 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
stellung). Angaben zu den Jobcentern in kommunaler Trägerschaft liegen nicht
vor.“
2. Wurden im Zuge der turnusmäßigen internen Revision in den letzten fünf
Jahren auch Fehlerquoten für den Bereich der Vermögensüberprüfung
ermittelt, und wenn ja, in welcher Höhe?
Im Rahmen der turnusmäßigen (vertikalen) Revision erfolgt eine
Stichprobenprüfung von bewilligten Neuanträgen auf Bürgergeld (vorher
Arbeitslosengeld II). Diese beinhaltet auch die Vermögensprüfung. Bei Neuanträgen sind
Angaben zum Vermögen verpflichtend.
Die Fehlerquoten zum Thema Vermögen lagen in den Jahren von 2019 bis
2024 (Erstes Halbjahr) zwischen 0 Prozent und 10 Prozent, vgl. nachstehende
Tabelle.
Zeitraum Fehlerquote in Prozent
1. Halbjahr 2019 6
2. Halbjahr 2019 7
2020 (gesamt)** 5
1. Halbjahr 2021 5
2. Halbjahr 2021 3
1. Halbjahr 2022 0*
2. Halbjahr 2022 8*
1. Halbjahr 2023 5*
2. Halbjahr 2023 10
1. Halbjahr 2024 7
* auf der Basis geringer geprüfter Fallzahlen
** Aufgrund des Eintretens der Corona-Pandemie wurde nur eine Prüfung im Jahr 2020
durchgeführt.
3. Aus welchen Fehlertypen im Einzelnen setzen sich die ermittelten
Fehlerquoten im Bereich der
a) Identitätsfeststellungen und
b) Einkommensfeststellungen
konkret zusammen (bitte unterschieden nach einzelnen Fehlertypen und
unter Angabe des jeweiligen prozentualen Anteils aufschlüsseln)?
In der vertikalen Revision wird bei der Prüfung „Bürgergeld (früher
Arbeitslosengeld II)“ grundsätzlich zwischen den Fehlerarten „fehlerhafte
Rechtsanwendung“, „unaufgeklärter Sachverhalt“ und „Rechen-/Übertragungsfehler“
unterschieden.
Tabelle zu Frage 3a: Identitätsfeststellung.
Wurde die Identitätsfeststellung zutreffend vorgenommen?
Anzahl
Entscheidungen
davon
fehlerhaft
Anteil in
Prozent
fehlerhafte
Rechtsanwendung
unaufgeklärter
Sachverhalt
Rechen-/
Übertragungsfehler
1. Halbjahr 2023 222 69 31 57 12 0
2. Halbjahr 2023 594 251 42 239 12 0
1. Halbjahr 2024 710 229 32 229 0 0
In der Fehlerart „fehlerhafte Rechtsanwendung“ sind unter anderem auch Fälle
abgebildet, in denen die Identitätsprüfung ausschließlich im IT-Verfahren des
Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem (VerBIS) dokumentiert und
nicht in der elektronischen Akte (eAkte) niedergelegt wurde.
Tabelle zu Frage 3b: Einkommensfeststellung.
Anzahl
Entscheidungen
davon
fehlerhaft
Anteil in
Prozent
fehlerhafte
Rechtsanwendung
unaufgeklärter
Sachverhalt
Rechen-/
Übertragungsfehler
1. Halbjahr 2023 1 759 132 8 90 35 7
2. Halbjahr 2023 3 483 240 7 154 81 5
1. Halbjahr 2024 3 734 270 7 181 75 14
4. Welche konkreten „Dokumentationsfehler“ liegen im Rahmen der
ermittelten Fehlerquoten bei der Identitätsfeststellung nach dem SGB II vor
(bitte jeweils nach Fehlertypen inklusive prozentualem Anteil an allen
„Dokumentationsfehlern“ für die Jahre 2023 und 2024 aufschlüsseln)?
Die Dokumentationsfehler resultieren insbesondere daraus, dass bei der
Identitätsfeststellung das Ergebnis lediglich im IT-Verfahren VerBIS und nicht in der
e-Akte dokumentiert war.
Die Aufschlüsselung der Zahlen können der Tabelle zu Frage 3a entnommen
werden.
5. Welchen prozentualen Anteil an der Gesamtfehlerquote bei der
Identitätsfeststellung macht der „vorwiegende“ Anteil reiner
Dokumentationsfehler aus (bitte jeweils für die Jahre 2023 und 2024 ausweisen)?
Die Aufschlüsselung der Zahlen können der Tabelle zu Frage 3a entnommen
werden.
6. In wie vielen Fällen führten die im Rahmen der internen Revision
festgestellten Fehler bei der
a) Einkommensprüfung und
Bei der Einkommensprüfung erhebt die Interne Revision der Bundesagentur für
Arbeit nicht, ob eine unberechtigte Gewährung von Bürgergeldleistungen nach
dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erfolgte. Die Prüfung beinhaltet
die Frage, ob das Einkommen in zutreffender Höhe berücksichtigt wurde.
Enthalten sind die Fälle, bei denen Leistungen nach dem SGB II aufgrund von
Einkommensanrechnung fehlerhaft gewährt wurden. Im Rahmen der Prüfung wird
nicht unterschieden zwischen Fehlgewährung zugunsten oder zu Lasten der
Bürgerinnen und Bürger. In der Folge werden auch keine betragsmäßigen
Über-/Unterzahlungen erhoben.
b) Identitätsfeststellung
zu einer tatsächlich unberechtigten Gewährung von SGB-II- bzw.
Bürgergeldleistungen (bitte jeweils in absoluten und relativen Fallzahlen für die
Jahre 2000, 2010, 2016, 2020 sowie letzten Stand ausweisen)?
Die Interne Revision prüft in der vertikalen Revision, ob die
Identitätsfeststellung zutreffend vorgenommen wurde. Die Erhebung im Rahmen der Prüfung
der Identitätsfeststellung beinhaltet jedoch keine Aussagen im Sinne der
Fragestellung.
7. In wie vielen der in Frage 6 erfragten Fälle haben die Fehler in der
Einkommensüberprüfung bzw. Identitätsfeststellung zu einer
Leistungsgewährung nach dem SGB II geführt,
a) obwohl bei korrekter Feststellung der Einkommensverhältnisse bzw.
Identität des Leistungsempfängers bereits dem Grunde nach kein
Leistungsanspruch bestand, oder
b) die trotz an sich bestehenden Leistungsanspruchs bei korrekter
Feststellung der tatsächlichen Verhältnisse der Höhe nach unberechtigt
war
(bitte jeweils die absoluten und relativen Fallzahlen für die Jahre 2000,
2010, 2016, 2020 sowie letzten Stand ausweisen)?
8. Auf welchen Geldbetrag beziffern sich die in Frage 7 erfragten
Fehlgewährungen von SGB-II- bzw. Bürgergeldleistungen im Durchschnitt
(bitte unter Angabe des durchschnittlichen Gesamtbetrages sowie nach
Fehlerquoten bei der Einkommensüberprüfung und bei der
Identitätsfeststellung gesondert für die Jahre 2010, 2016, 2020 sowie den letzten
Stand ausweisen)?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Es ist keine Aussage auf Grundlage der Prüfung der Internen Revision der
Bundesagentur für Arbeit möglich, siehe die Antwort zu Frage 6.
9. Wird vonseiten der Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller
geteilt, dass die im Bereich der Einkommensüberprüfung und
Identitätsfeststellung ermittelten Fehlerquoten ein erhebliches Potenzial für eine
Fehlgewährung von SGB-II- bzw. Bürgergeldleistungen in sich bergen?
Bezüglich der Identitätsfeststellung wird die Auffassung der Fragesteller nicht
geteilt, da die Identitätsfeststellung an sich in den Jobcentern sichergestellt ist.
Die gemeinsamen Einrichtungen prüfen, dass nur Personen Bürgergeld
erhalten, deren Identität zweifelsfrei festgestellt wird.
Die ermittelten Fehlerquoten bezogen sich lediglich darauf, dass die erfolgte
Identitätsprüfung von Antragstellenden im System besser dokumentiert werden
muss.
Bezogen auf die Fehlerquoten im Bereich der Einkommensprüfung sieht die
Bundesagentur für Arbeit ein Potential für die Fehlgewährung von SGB-II-
Leistungen, wobei die Fehlgewährung sowohl zugunsten als auch zulasten der
Bürgerinnen und Bürger ausfallen kann.
10. Ist, gerade mit Blick auf die ermittelten Fehlerquoten von 9 Prozent bzw.
7 Prozent und 39 Prozent bzw. 32 Prozent, vonseiten der Bundesagentur
für Arbeit oder des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
beabsichtigt, die im Bereich der Vermögens-, Einkommens- und
Identitätsüberprüfung aufgetretenen Fehler einer umfassenden, über das Maß
der turnusmäßigen internen Revision hinausgehenden, systematischen
Überprüfung zu unterziehen, wenn ja, auf der Grundlage welches
Zeitplans, in welchem Umfang, in welcher konkreten Zuständigkeit, und
wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Das Vorgehen der Bundesagentur für Arbeit bei der Identifizierung, Bewertung
und Bearbeitung von Fehlerschwerpunkten orientiert sich an den Vorgaben zum
operativen Risikomanagement und der Qualitätssicherung.
Diese Vorgaben beinhalten dabei die Identifizierung von operativen Risiken
(u. a. durch Befunde der Internen Revision), die Bewertung der Risiken nach
Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadensausmaß und geschäftspolitischer
Bedeutung, die Priorisierung der Risiken, einer Strategieableitung sowie der
Kontrolle von erfolgten Maßnahmen.
Gemäß diesen Vorgaben wurden und werden auch die vorhandenen
Erkenntnisse im Bereich der Vermögens-, Einkommens- und Identitätsprüfung geprüft
und priorisiert.
Bezüglich der Identitätsfeststellung ist geplant, die Anwendenden zur
Optimierung der Dokumentation technisch zu unterstützen.
Die Einkommenssachverhalte werden ebenfalls regelmäßig anhand der
vorhandenen Erkenntnisse überprüft. Die Notwendigkeit der Aktualisierung/
Weiterentwicklung von Arbeitshilfen sowie technische Anpassungen werden dabei
mit betrachtet.
Für Vermögenssachverhalte liegen aktuell keine Erkenntnisse vor, die eine
vertiefte systematische Überprüfung erfordern würden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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