Fehlerquoten und Prüfdefizite bei der Feststellung von Bürgergeldleistungen
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Fehlerquoten und Prüfdefizite bei der Feststellung von Bürgergeldleistungen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/311
21. Wahlperiode 03.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Feser, René Springer, Lukas Rehm, Ulrike Schielke-
Ziesing, Bernd Schuhmann, Birgit Bessin, Hans-Jürgen Goßner und
der Fraktion der AfD
Fehlerquoten und Prüfdefizite bei der Feststellung von Bürgergeldleistungen
Der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 55 des
Abgeordneten Jan Feser auf Bundestagsdrucksache 21/119, S. 37 ist u. a. zu entnehmen,
dass im Rahmen der turnusmäßigen internen Revision der Bundesagentur für
Arbeit relevante Fehlerquoten bei der für die Gewährung von SGB-II- (Zweites
Buch Sozialgesetzbuch) bzw. Bürgergeldleistungen gesetzlich
vorgeschriebenen Einkommens- und Identitätsüberprüfung festgestellt wurden. So sollen sich
die festgestellten Fehlerquoten für das Jahr 2023 und das erste Halbjahr 2024
im Bereich der Einkommensprüfung auf 9 Prozent bzw. 7 Prozent und im
Bereich der Identitätsfeststellung auf 39 Prozent bzw. 32 Prozent belaufen haben.
Die Fehlerquote im Bereich der Identitätsfeststellungen soll sich hierbei
„vorwiegend“ auf „Dokumentationsfehler“ belaufen, was einer näheren Betrachtung
bedarf.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Warum wurden im Zuge der Beantwortung der Schriftlichen Frage 55 auf
Bundestagsdrucksache 21/119 keine Fehlerquoten für den Bereich der bei
der Gewährung SGB-II- bzw. Bürgergeldleistungen ebenfalls gesetzlich
vorgeschriebenen Vermögensfeststellung ausgewiesen, obwohl diese
innerhalb der schriftlichen Ausgangsfrage, neben den Fehlerquoten bei
der Einkommensüberprüfung und Identitätsfeststellung, ebenfalls explizit
erfragt wurden?
2. Wurden im Zuge der turnusmäßigen internen Revision in den letzten fünf
Jahren auch Fehlerquoten für den Bereich der Vermögensüberprüfung
ermittelt, und wenn ja, in welcher Höhe?
3. Aus welchen Fehlertypen im Einzelnen setzen sich die ermittelten
Fehlerquoten im Bereich der
a) Identitätsfeststellungen und
b) Einkommensfeststellungen
konkret zusammen (bitte unterschieden nach einzelnen Fehlertypen und
unter Angabe des jeweiligen prozentualen Anteils aufschlüsseln)?
4. Welche konkreten „Dokumentationsfehler“ liegen im Rahmen der
ermittelten Fehlerquoten bei der Identitätsfeststellung nach dem SGB II vor
(bitte jeweils nach Fehlertypen inklusive prozentualem Anteil an allen
„Dokumentationsfehlern“ für die Jahre 2023 und 2024 aufschlüsseln)?
5. Welchen prozentualen Anteil an der Gesamtfehlerquote bei der
Identitätsfeststellung macht der „vorwiegende“ Anteil reiner Dokumentationsfehler
aus (bitte jeweils für die Jahre 2023 und 2024 ausweisen)?
6. In wie vielen Fällen führten die im Rahmen der internen Revision
festgestellten Fehler bei der
a) Einkommensprüfung und
b) Identitätsfeststellung
zu einer tatsächlich unberechtigten Gewährung von SGB-II- bzw.
Bürgergeldleistungen (bitte jeweils in absoluten und relativen Fallzahlen für die
Jahre 2000, 2010, 2016, 2020 sowie letzten Stand ausweisen)?
7. In wie vielen der in Frage 6 erfragten Fälle haben die Fehler in der
Einkommensüberprüfung bzw. Identitätsfeststellung zu einer
Leistungsgewährung nach dem SGB II geführt,
a) obwohl bei korrekter Feststellung der Einkommensverhältnisse bzw.
Identität des Leistungsempfängers bereits dem Grunde nach kein
Leistungsanspruch bestand, oder
b) die trotz an sich bestehenden Leistungsanspruchs bei korrekter
Feststellung der tatsächlichen Verhältnisse der Höhe nach unberechtigt war
(bitte jeweils die absoluten und relativen Fallzahlen für die Jahre 2000,
2010, 2016, 2020 sowie letzten Stand ausweisen)?
8. Auf welchen Geldbetrag beziffern sich die in Frage 7 erfragten
Fehlgewährungen von SGB-II- bzw. Bürgergeldleistungen im Durchschnitt (bitte
unter Angabe des durchschnittlichen Gesamtbetrages sowie nach
Fehlerquoten bei der Einkommensüberprüfung und bei der Identitätsfeststellung
gesondert für die Jahre 2010, 2016, 2020 sowie den letzten Stand
ausweisen)?
9. Wird vonseiten der Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller
geteilt, dass die im Bereich der Einkommensüberprüfung und
Identitätsfeststellung ermittelten Fehlerquoten ein erhebliches Potenzial für eine
Fehlgewährung von SGB-II- bzw. Bürgergeldleistungen in sich bergen?
10. Ist, gerade mit Blick auf die ermittelten Fehlerquoten von 9 Prozent bzw.
7 Prozent und 39 Prozent bzw. 32 Prozent, vonseiten der Bundesagentur
für Arbeit oder des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
beabsichtigt, die im Bereich der Vermögens-, Einkommens- und
Identitätsüberprüfung aufgetretenen Fehler einer umfassenden, über das Maß
der turnusmäßigen internen Revision hinausgehenden, systematischen
Überprüfung zu unterziehen, wenn ja, auf der Grundlage welches
Zeitplans, in welchem Umfang, in welcher konkreten Zuständigkeit, und wenn
nein, aus welchen Gründen nicht?
Berlin, den 26. Mai 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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