Schriftliche Frage 74 von Dr. Markus Reichel (CDU/CSU): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung und hier insbesondere das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unternommen bzw. geplant, um die S…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 74 von Dr. Markus Reichel (CDU/CSU): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung und hier insbesondere das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unternommen bzw. geplant, um die S…
Frage 74 (Dr. Markus Reichel, CDU/CSU):
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung und hier insbesondere das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unternommen bzw. geplant, um die Sicherheitsbedenken von Teilen der Internetzivilgesellschaft (www.mdr.de/nachrichten/sachse n-anhalt/landespolitik/epa-elektronische-patienten akte-widerspruch-hack-sicherheit-102.html und Tagesspiegel Background vom 16. Januar 2025) zur sicheren und datenschutzfreundlichen Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) auszuräumen und zu lösen (bitte die konkreten Maßnahmen in Bezug auf die Sicherheitsbedenken – Unzulänglichkeiten beim Zugriff auf die Daten in der Akte, ICCSNs [individuelle Identifikationsnummern der Versicherten] etc. – auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke vom 7. Mai 2025:
Das Bundesministerium für Gesundheit hat zusammen mit der gematik und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verschiedene Maßnahmen unternommen, um die vom Chaos Computer Club im Dezember 2024 und April 2025 aufgezeigten, hypothetischen Angriffswege auszuschließen. Dazu wurden sowohl organisatorische als auch technische Maßnahmen umgesetzt, die eine sichere Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) durch Leistungserbringende und Versicherte ermöglichen. Diese umfassen konkret: • Sensibilisierung der Leistungserbringer zum sicheren Umgang mit dem elektronischen Praxisausweis/Institutionsausweis (SMC-B) • Schärfung der Sperrprozesse der SMC-B, insbesondere bei einer Praxisaufgabe • Monitoring, Anomalie-Erkennung und daraus folgende Zugriffsbeschränkungen bei der Nutzung der SMC-Bs • Anpassung des Nachweises des Behandlungskontextes (unter Nutzung der Kartennummer ICCSN) durch Erweiterung der erforderlichen Prüfmerkmale • Abschaltung des Verfahrens zur elektronischen Ersatzbescheinigung, die unmittelbar aus dem Primärsystem eines Leistungserbringers angefordert werden konnte (seit dem 30. April 2025) • Vorbeugende Schutzmaßnahmen für Versicherte, für die zuletzt vor dem 30. April 2025 eine elektronische Ersatzbescheinigung über das Primärsystem einer Ärztin oder eines Arztes angefordert wurden
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