Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (Antwort zu Drs. 21/2417)
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Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (Antwort zu Drs. 21/2417)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2846
21. Wahlperiode 18.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Ulrich von
Zons, Lukas Rehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2417 –
Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Cybersicherheitslage in Deutschland wird von der Bundesregierung und
dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig
als „angespannt bis kritisch“ beschrieben (www.tuev-verband.de/pressemitteil
ungen/angespannt-bis-kritisch-die-cybersicherheitslage-in-deutschland#:~:tex
t=Lagebericht%20des%20BSI:%20Cybersicherheit%20in%20Deutschlan
d%20).
Auch der Bundesrechnungshof warnt vor eklatanten Sicherheitslücken in den
Rechenzentren und Netzen des Bundes (www.spiegel.de/politik/deutschland/c
ybersicherheit-rechnungshof-warnt-vor-mangelndem-schutz-der-bundes-it-a-6
baacfe5-2e6b-4e8b-a64b-e10d9cf2585e). Unter anderem bemängelt der
Bundesrechnungshof, dass weniger als 10 Prozent der mehr als 100
Bundesrechenzentren die Mindeststandards erfüllen, dass die Notstromversorgung in
Krisenlagen vielfach unzureichend ist und dass kritische IT-Dienste oft nicht
georedundant verfügbar sind (s. o.). Nach aktuellen Berichten hat die
Bundesregierung im Bereich IT-Sicherheit Stellen abgebaut (www.security-inside
r.de/bund-reduziert-it-sicherheitsstellen-a-508f57e078fd32fa7cd1a915db00c
76e/).
Die fortschreitende Digitalisierung des Gesundheitswesens, insbesondere
durch die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA), das E-Rezept
sowie die Nutzung der Telematikinfrastruktur, erhöht die Anforderungen an
die IT-Sicherheit im Gesundheitsbereich erheblich. Persönliche
Gesundheitsdaten zählen zu den besonders sensiblen Datenkategorien. Ihre Vertraulichkeit,
Integrität und Verfügbarkeit sind von überragender Bedeutung für den Schutz
der Patienten, das Vertrauen in das Gesundheitssystem sowie für die Erfüllung
rechtlicher Verpflichtungen.
Darüber hinaus hat die COVID-19-Pandemie gezeigt, dass digitale Systeme
im Gesundheitswesen in Krisenzeiten massiv belastet werden und gleichzeitig
neue Angriffspunkte für Cyberattacken entstehen. Anwendungen wie die
Corona-Warn-App, Impf- und Testdatenbanken oder digitale Meldeketten
verdeutlichen die besondere Bedeutung resilienter IT-Sicherheitsarchitektur im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 17.
November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit
Cybersicherheitsaspekte in den Verantwortungsbereich des BMG integriert sind
und wie sich die personelle Ausstattung in den letzten Jahren entwickelt hat.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Cyberkriminelle und staatliche Akteure professionalisieren ihre Arbeitsweise.
Sie sind technisch auf dem neuesten Stand und agieren aggressiv. Längst haben
sie Strukturen für ihre kriminellen Dienstleistungen etabliert. Deutschland setzt
der Bedrohung eine tragfähige Cybersicherheitsarchitektur entgegen. Die
Funktionsfähigkeit der Cybersicherheitsarchitektur ist unbedingt zu schützen. Das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachtet die
Sicherheitslage in den fünf Dimensionen Bedrohung, Angriffsfläche,
Gefährdung, Schadwirkung und Resilienz, wobei die Resilienz den vier anderen
Dimensionen positiv entgegenwirkt (vgl. www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Publ
ikationen/Lagebericht/lagebericht_node.html).
Cyberbedrohungen gingen im vergangenen Jahr von diversen Angreifergruppen
aus. APT-Gruppen („Advanced Persistent Threats“) betrieben beispielsweise
Cyberspionage und starteten Angriffe auf Behörden der auswärtigen
Angelegenheiten, der Verteidigung und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Auch
Unternehmen und Institutionen, die in diesen Bereichen tätig sind, waren
betroffen. Darüber hinaus wurde die arbeitsteilige cyberkriminelle
Schattenwirtschaft weiterhin professioneller: Sogenannte Access Broker handelten mit
erbeuteten Zugangsdaten. Andere Cybercrime-Gruppen nutzten Zero-Day-
Schwachstellen (d. h. Schwachstellen, die dem Hersteller noch nicht bekannt
sind) zum Datendiebstahl. Auch die Angriffsflächen vergrößerten sich mit der
weiter fortschreitenden Digitalisierung.
Über alle Arten von Cyberbedrohungen nehmen die Gefährdungen stetig weiter
zu. Von einem Ransomware-Angriff auf einen kommunalen IT-Dienstleister
Ende Oktober 2023 waren beispielsweise 72 kommunale Kunden mit rund
20.000 kommunalen Arbeitsplätzen betroffen. Die Folge waren teils
monatelange Ausfallzeiten. Eine weitere Folge erfolgreicher Cyberangriffe sind
exorbitante „Lösegeldzahlungen“ für durch Ransomware-Angriffe verschlüsselte
Daten. Für gestohlene exfiltrierte Daten wurde dabei im Schnitt fast dreimal so
viel gezahlt wie für erbeutete verschlüsselte Daten.
In allen Dimensionen hat sich die IT-Sicherheitslage deutlich verschärft: Zum
einen führt der russische Angriffskrieg auf die Ukraine zu vermehrten
Angriffen auf Verbündete der Ukraine (u. a. Deutschland) durch russlandfreundliche
Cybergruppierungen oder mutmaßlich staatliche Stellen. Dabei müssen auch
Sekundäreffekte zur Zerstörung von IT-Infrastruktur berücksichtigt werden.
Die stetig wachsende Komplexität der IT-Landschaft mit zunehmender
Vernetzung von Behörden untereinander, mit Unternehmen, Bürgern sowie Cloud-
Diensten erweitert die Wirkungsbreite von Angriffen auf einzelne Institutionen.
Gleichzeitig ist der berechtigten Erwartung der Bevölkerung auf einen auch mit
IT funktionierenden Rechtsstaat und einen Fortschritt der Digitalisierung der
öffentlichen Verwaltung zu genügen.
Mit der Expertise des BSI, der Strafverfolgungsbehörden und den
Verantwortlichen für Informationssicherheit in der Bundesverwaltung wird der oben
dargestellten Gefährdungslage effektiv entgegengewirkt.
Durch die Veröffentlichung sensibler Informationen wäre die in langjährigen
Prozessen erarbeitete Resilienz der Informationstechnik des Bundes erheblich
gefährdet.
Der Aufbau von Expertise, IT-Sicherheitsinfrastruktur, Prozessen und
Resilienzfaktoren beansprucht umfangreiche Ressourcen und insbesondere Zeit. Der
Wiederaufbau nach einem erfolgreichen Cyberangriff könnte aber einen
solchen Schaden anrichten, dessen Behebung potentiell ein Vielfaches davon
kosten würde.
Mit Blick auf die in kurzen Abständen auftretenden kritischen
Sicherheitslücken, den Zeitbedarf für das Patchen dieser Lücken und vor dem Hintergrund
einer unbekannten Menge an möglichen Zero-Day-Exploits ist jederzeit mit
Angriffen zu rechnen. Sollte mit absehbar verfügbaren Mitteln derzeit kein
Angriff durchführbar sein, führt dies angesichts der schnellen technologischen
Entwicklung zu keiner Reduzierung der Gefährdungslage, denn einmal
veröffentlichte Informationen zur Sicherheitsarchitektur und deren Änderung
lassen sich über die Zeit aggregieren und analysieren und mit zukünftig
verfügbaren technischen Möglichkeiten für einen erfolgreichen Cyberangriff auf die IT
der Bundesverwaltung ausnutzen. Dies bezieht sich auch auf Anzahl, Ort und
Ausstattung von Rechenzentren, Ergebnisse technischer
Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe,
zugrundeliegender Bedrohungsanalysen, ergriffener und in Planung befindlicher technischer
und organisatorischer Maßnahmen gegen Cyberangriffe, der Anzahl von
Stellen in der IT-Sicherheit und deren Entwicklung und weiterer
Resilienzmaßnahmen wie Krisenstäben und konkreten Angaben zu internationaler Kooperation
und Krisenlagen. Im Bereich der Informationssicherheit kommt der
strategischen Vorausschau daher eine überragende Bedeutung zu.
Bereits wenige Kenntnisse über mögliche Schwachstellen reichen
Cyberkriminellen oder staatlichen Akteuren aus, um die gesamte IT-Infrastruktur von
Behörden unbrauchbar zu machen (vgl. u. a. oben skizzierte Angriffe auf
Kommunalverwaltungen, Angriff auf Berliner Kammergericht, Hackerangriff auf den
Deutschen Bundestag).
Darüber hinaus spielen bedeutende technische Entwicklungen auch bösartigen
Akteuren im digitalen Raum in die Karten. Beispielsweise kann heute in einer
noch vor kurzer Zeit kaum absehbaren Qualität künstliche Intelligenz genutzt
werden, um aus der (auch aggregierten) Darstellung von Sicherheitsprodukten,
Angaben zu Investitionen, konkreten Ergebnissen aus technischen
Sicherheitsüberprüfungen konkrete Angriffsvektoren abzuleiten. Dies gilt auch für die
Offenlegung von Softwareentwicklungen. In der Folge würde sich die Lage in
allen vier Dimensionen Bedrohung, Angriffsfläche, Gefährdung und
Schadwirkung dramatisch verschlechtern.
Die Sicherstellung der Staats- und Regierungsfunktion wäre massiv gefährdet.
Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen
Fragerechts angefragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag
grundsätzlich öffentlich, transparent und vollständig, um dem verfassungsrechtlich
verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen
Bundestages zu entsprechen. Soweit erfragte Informationen Umstände betreffen, die
aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die
Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit
mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden
kann, und gegebenenfalls alternative Formen der Informationsvermittlung zu
suchen, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung der
berechtigen Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen (BVerfGE 124,
161,193).
Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung
gelangt, dass die Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht durchgängig
vollständig erfolgen kann.
Die Fragen 1, 3, in Teilen 5, 9, 13, 15 bis 17 und 19 können nach sorgfältiger
Prüfung und Abwägung auch in eingestufter Form nicht beantwortet werden.
Die IT-Infrastruktur der Bundesregierung ist jeden Tag einer Vielzahl
unterschiedlicher Angriffe ausgesetzt. Zur Aufrechterhaltung der Staats- und
Regierungsfunktion ist diese Infrastruktur angemessen zu schützen. Eine
Beeinträchtigung oder sogar ein Ausfall aufgrund erfolgreicher Cyberangriffe muss auch
in der Zukunft bestmöglich verhindert werden.
Informationen zu sämtlichen im Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
eingesetzten IT-Sicherheitsprodukten, Anzahl, Ort und Ausstattung von
Rechenzentren, Ergebnisse technischer Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl
registrierter Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe, zugrundeliegender
Bedrohungsanalysen, ergriffener und in Planung befindlicher technischer und
organisatorischer Maßnahmen gegen Cyberangriffe, der Anzahl von Stellen in der IT-
Sicherheit und deren Entwicklung und weiterer Resilienzmaßnahmen wie
Krisenstäben und konkreten Angaben zu internationaler Kooperation und Krisenlagen
und Softwareentwicklungen beziehen sich unmittelbar auf die Fähigkeiten der
Abwehr von Cybergefährdungen der Bundesbehörden. Ein Bekanntwerden der
detaillierten Information würde das Staatswohl gefährden, denn damit würde es
etwaigen Angreifern ermöglicht, konkrete Hinweise zu den im BMG
eingesetzten Schutzmaßnahmen zu erhalten.
Unter Kenntnis der durch das BMG eingesetzten Produkte könnten Angreifer
Schwachstellen ausmachen und diese gezielt ausnutzen. Vor allem in der
Zusammenschau mit den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen
Anfragen der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksachen 20/8707 und
20/14887 ließe sich durch Aggregation und direkten Vergleich detaillierte
Erkenntnisse ableiten, die die Entwicklung des Einsatzes und der Beschaffung
von IT-Sicherheitsprodukten und der zukünftigen konkreten IT-
Sicherheitsstrategie in der Bundesverwaltung und im BMG zeigen.
Mit der Beantwortung würde offengelegt, wie sich das BMG für Gesundheit
vor Cyberangriffen schützt. Dies würde potentiellen Angreifern wichtige
Hinweise für etwaige Angriffe liefern. Dies gefährdet die Arbeitsfähigkeit und
damit unmittelbar die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags. Aufgrund der
Vernetzung des BMG mit anderen Behörden hätte ein solche Ausnutzung einer
Schwachstelle potentiell erhebliche Auswirkungen auf die
Informationssicherheit der gesamten Bundesverwaltung und könnte unmittelbar die
Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der Bundesverwaltung gefährden.
Es muss deshalb potentiellen Angreifern verborgen bleiben, welche IT-
Sicherheitsprodukte, Anzahl, Ort und Ausstattung von Rechenzentren, Ergebnisse
technischer Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle
oder Cyberangriffe, zugrundeliegender Bedrohungsanalysen, ergriffener und in
Planung befindlicher technischer und organisatorischer Maßnahmen gegen
Cyberangriffe, der Anzahl von Stellen in der IT-Sicherheit und deren Entwicklung
und weiterer Resilienzmaßnahmen wie Krisenstäben und konkreten Angaben
zu internationaler Kooperation und Krisenlagen im BMG zum Schutz der IKT-
Infrastrukturen und darin verarbeiteten Daten aktuell eingesetzt werden bzw.
der Arbeit zugrunde liegen.
Die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Informationen ist sorgfältig abgewogen
worden, eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen
Brisanz im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung des BMG nicht ausreichend
Rechnung tragen, weil insoweit auch ein geringfügiges Risiko des
Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann (vgl. BVerfGE 124,
78 [139]). Schon die Angabe, wie das BMG den Cybergefahren begegnet,
welche Angriffe es erkannt hat, wie viele Personen welche IT-
Sicherheitsaufgaben ausführen, welche Bedrohungsszenarien es betrachtet und welche
internationalen Kooperationen bestehen oder nicht bestehen, könnte zu einer
Analyse der Verwundbarkeiten und Änderung des Angriffsverhaltens führen, die eine
weitere Abwehr der Cybergefahren unmöglich machen würde. In diesem Fall
wäre ein Ersatz durch andere Instrumente nicht möglich.
Würden potentielle Angreifer detaillierte Kenntnis über vorgenannte
Informationen erhalten, wäre ein Angriff auf das BMG deutlich einfacher zu gestalten
und mit höherer Erfolgsaussicht verbunden.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt. Insofern muss
ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber der Pflicht zur
Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktion der Bundesrepublik
Deutschland zurückstehen.
Vorgenannte Ausführungen und Abwägungen gelten auch für die
Gewährleistung des sicheren Betriebs der Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendungen
und Systeme.
1. Über wie viele Rechenzentren verfügt das BMG aktuell, und wie viele
davon erfüllen nachweislich die geltenden Mindeststandards für IT-
Sicherheit?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
2. Welche dieser Rechenzentren verfügen über eine funktionsfähige
Notstromversorgung, die auch längerfristige (über mehrere Stunden oder
Tage) Krisenlagen abdecken kann?
Alle Rechenzentren verfügen über eine funktionsfähige Notstromversorgung.
3. An welchen Standorten des BMG sind kritische IT-Dienste georedundant
verfügbar, und wie wird die Ausfallsicherheit regelmäßig überprüft?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
4. Welche Investitionen hat das BMG in den Jahren von 2020 bis 2025
konkret für den Ausbau und die Absicherung seiner IT-Infrastruktur
(einschließlich Rechenzentren, Netze, Cloudlösungen) getätigt?
IT-Sicherheit ist IT-Betriebsziel, sodass alle Investitionen in den IT-Betrieb
grundsätzlich in den Ausbau und die Absicherung der IT-Infrastruktur fließen.
5. In welchem Umfang hat das BMG in den vergangenen fünf Jahren ggf.
Sicherheitsüberprüfungen (z. B. durch das BSI oder durch unabhängige
Dienstleister) durchführen lassen, und mit welchen Ergebnissen?
Es findet eine regelmäßige Beratung mit dem BSI auf Basis seiner
Zuständigkeiten für die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik
des Bundes gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Gesetzes über das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG) sowie im Speziellen
für die Durchführung von technischen Prüfungen zum Schutz amtlich geheim
gehaltener Informationen nach § 4 Sicherheitsüberprüfungsgesetz gegen die
Kenntnisnahme durch Unbefugte gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 9 BSIG
statt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen,
nach der die Beantwortung der Frage nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren,
dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht
überwiegt.
6. Welche organisatorischen Zuständigkeiten für Cybersicherheit bestehen
innerhalb des BMG (z. B. eigenes Computer Emergency Response Team
[CERT], IT-Sicherheitsreferate, Zusammenarbeit mit dem BSI)?
Organisatorische Zuständigkeiten sind dem Organigramm des BMG zu
entnehmen.
7. Welche spezifischen Zuständigkeiten bestehen im Geschäftsbereich des
BMG für den Schutz persönlicher Gesundheitsdaten, insbesondere im
Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte und der
Telematikinfrastruktur?
Organisatorische Zuständigkeiten sind den Organigrammen des BMG und der
Geschäftsbereichsbehörden zu entnehmen.
Themen, die die Digitalisierung des Gesundheitswesens im Rahmen des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch betreffen, sind auf Seiten des BMG in einer
Digitalisierungsabteilung gebündelt. Dies betrifft auch Themen zur Datensicherheit
der elektronischen Patientenakte und der Telematikinfrastruktur.
8. Welche Maßnahmen hat das BMG seit 2020 ergriffen, um auf die
Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes im Bereich IT-Sicherheit zu
reagieren?
Das IT-Sicherheitsniveau im BMG wird durch einen kontinuierlichen
Verbesserungsprozess aufrechterhalten. Die Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes
werden in diesem Prozess berücksichtigt.
9. Wie viele Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe wurden in den letzten
fünf Jahren im Zuständigkeitsbereich des BMG registriert, und wie
wurde jeweils darauf reagiert (bitte nach Jahr und Anzahl der Zwischenfälle
aufschlüsseln)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
10. Welche Bedrohungsanalysen zu Cyberangriffen auf die
Telematikinfrastruktur und die elektronische Patientenakte liegen dem BMG ggf. vor,
und wie fließen diese in die Praxis der IT-Sicherheit ein?
11. Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen wurden seit 2020
ggf. ergriffen, um den Schutz der elektronischen Patientenakte sowie
anderer digitaler Gesundheitsanwendungen (z. B. E-Rezept, Corona-Warn-
App) zu gewährleisten?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Festlegungen und Maßnahmen zur Telematikinfrastruktur, die Fragen der
Datensicherheit berühren, hat die gematik im Benehmen mit dem BSI zu treffen,
Festlegungen und Maßnahmen, die Fragen des Datenschutzes berühren, im
Benehmen mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit (BfDI; vgl. § 311 Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
– SGB V). Auf dieser Grundlage hat die gematik einen umfangreichen Rahmen
geschaffen mit technischen und organisatorischen Maßnahmen zur
Gewährleistung der Sicherheit der Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendungen.
Alle relevanten Erkenntnisse fließen in diesem Rahmen in die Maßnahmen zur
Gewährleistung der Sicherheit der Telematikinfrastruktur und ihrer
Anwendungen und Systeme ein.
Der Schutz der durch die – zwischenzeitlich eingestellten – Corona-Warn-App
(CWA), die CovPass- und die CovPassCheck-App verarbeiteten Daten war der
Bundesregierung ein hohes Anliegen. Daher wurde bei der Entwicklung ein
besonderes Augenmerk auf technische und organisatorische Maßnahmen der
Datensicherheit und des Datenschutzes gelegt. Dazu zählte auch die frühzeitige
und den ganzen Entwicklungs- bzw. Bereitstellungsprozess begleitende
Beteiligung von BSI und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit (BfDI).
12. Welche Lehren haben die Bundesregierung und das BMG aus
sicherheitsrelevanten Vorfällen oder Angriffen während der COVID-19-
Pandemie (z. B. auf Impfregister, Meldeketten, Corona-Warn-App) gezogen?
Die ressortübergreifende Cybersicherheitsarchitektur des Bundes obliegt in
ihrer strategischen Ausrichtung und operativen Koordinierung dem
Bundesministerium des Innern sowie dem Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung. Diese Ressorts tragen die Federführung für die
Weiterentwicklung der Cybersicherheitsstrategie der Bundesregierung sowie für die
Festlegung übergreifender Sicherheitsstandards.
Das BMG setzt im Rahmen seines Geschäftsbereichs die von den zuständigen
Stellen entwickelten und koordinierten Sicherheitsmaßnahmen um. Die
Umsetzung erfolgt dabei in enger Abstimmung mit dem BSI.
Konkrete sicherheitsrelevante Vorkommnisse und die hieraus resultierenden
Erkenntnisse werden im Rahmen der etablierten Melde- und
Kommunikationswege zwischen den beteiligten Behörden ausgewertet. Die Ableitung
übergreifender Handlungsempfehlungen und strategischer Anpassungen liegt in der
Federführung vorgenannter Stellen.
Während der Zeit der Bereitstellung der CWA, der CovPass- und der Cov
PassCheck-App sind keine Sicherheitslücken bekannt, die die Sicherheit oder den
Schutz der mit der CWA, der CovPass- oder der CovPassCheck-App
verarbeiteten Daten gefährdet hätten. Insofern zeigt dies, dass die Maßnahmen zur
Sicherstellung von Datensicherheit und Datenschutz wirksam waren.
13. Welche konkreten Schritte plant das BMG, um bis spätestens 2030 die
vollständige Einhaltung der vom Bundesrechnungshof geforderten
Mindeststandards (inklusive Notstromversorgung und georedundanter
Systeme) sicherzustellen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
14. Wie viele Stellen im Bereich IT-Sicherheit existieren derzeit im
Geschäftsbereich des BMG (bitte nach Behörden und Besoldungs- bzw.
Entgeltgruppen aufschlüsseln)?
Alle Stellen im IT-Betrieb haben auch das Ziel IT-Sicherheit.
15. Wie hat sich die Zahl der IT-Sicherheitsstellen im BMG seit 2018
entwickelt (bitte jährlich angeben und nach Behörden differenzieren sowie
nach Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe aufschlüsseln)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
16. Wie viele dieser Stellen entfielen unmittelbar auf Aufgaben zur
Sicherung personenbezogener Gesundheitsdaten?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
17. Wurden in den Jahren von 2020 bis 2024 Stellen im Bereich IT-
Sicherheit im Geschäftsbereich des BMG abgebaut, umgewidmet oder neu
geschaffen, und wenn ja, in welchem Umfang?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Fragen nicht erfolgen kann, weil die erbetenen
Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
18. Welche konkreten Aufgabenbereiche decken die IT-Sicherheitsstellen im
BMG ab (z. B. Netzwerksicherheit, Kryptografie, Incident Response,
Schutz kritischer Infrastrukturen, IT-Forensik)?
Alle für den grundsätzlich sicheren IT-Betrieb notwendigen Aufgaben werden
abgedeckt.
19. Wie viele dieser Stellen sind derzeit unbesetzt, und wie lange bleiben
offene Stellen im Durchschnitt vakant?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen, nach der die
Beantwortung der Frage nicht erfolgen kann, weil die erbetenen Informationen
derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das
Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
20. Welche spezifischen Qualifikationen im Bereich Datenschutz und
Cybersicherheit werden bei der Besetzung von Stellen gefordert oder
bevorzugt berücksichtigt?
Spezifische Qualifikationen sind in Stellenausschreibungen öffentlich
einsehbar.
21. Welche Schulungen und Fortbildungen wurden für Beschäftigte des
BMG und seiner nachgeordneten Behörden im Bereich IT-Sicherheit und
Datenschutz seit 2018 durchgeführt (bitte nach Jahr und Art der
Fortbildung aufschlüsseln)?
Die Beschäftigten des BMG und dessen Geschäftsbereich nehmen regelmäßig
Angebote für Schulungen und Fortbildungen wahr.
22. Welche Kooperationen bestehen ggf. mit anderen Ressorts, insbesondere
dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, sowie mit
internationalen Organisationen im Hinblick auf den Schutz von
Patientendaten?
Das BMG steht im Rahmen seiner Aufgaben im Austausch mit dem BSI und
anderen Ressorts innerhalb der Bundesregierung ebenso wie mit ausländischen
Dienststellen und internationalen Organisationen zu verschiedenen Themen,
unter anderem auch zum Patientendatenschutz.
Festlegungen und Maßnahmen zur Telematikinfrastruktur, die Fragen der
Datensicherheit berühren, hat die gematik im Benehmen mit dem BSI zu treffen,
Festlegungen und Maßnahmen, die Fragen des Datenschutzes berühren, im
Benehmen mit der BfDI (vgl. § 311 Absatz 2 Satz 1 SGB V).
23. Welche Maßnahmen ergreift das BMG, um die Resilienz seiner
besonders sensiblen Systeme trotz möglicher Personalknappheit im Bereich IT-
Sicherheit sicherzustellen?
Es ist bekannt, dass die IT-Konsolidierung begonnen wurde. Maßnahmen
ergeben sich aus dem Kabinettbeschluss zur IT-Konsolidierung und sind
veröffentlicht. Im Übrigen gilt die Gemeinsame Geschäftsordnung der
Bundesministerien (GGO).
24. Inwiefern beteiligt sich das BMG an europäischen oder internationalen
Organisationen im Hinblick auf den Schutz von Patientendaten?
Das BMG steht im Rahmen seiner Aufgaben auch zu diesem Thema im
Austausch mit europäischen oder internationalen Organisationen.
25. Plant die Bundesregierung, die IT-Sicherheitskapazitäten im BMG
mittelfristig auszubauen, und mit welchem zeitlichen Horizont?
Die Bundesregierung misst der IT-Sicherheit in allen Ressorts einen hohen
Stellenwert bei. Die personelle und technische Ausstattung der
Bundesministerien wird grundsätzlich im Rahmen der regulären Haushaltsverfahren sowie in
Abstimmung mit den zuständigen Stellen fortlaufend evaluiert.
Im Geschäftsbereich des BMG werden die IT-Sicherheitskapazitäten
entsprechend den sich wandelnden Anforderungen und Aufgabenstellungen angepasst.
Unter anderem im Rahmen der Umsetzung europäischer Regelungen und
Vorhaben – wie beispielsweise der NIS-2-Richtlinie – wird aktuell der
Personalbedarf in verschiedenen Bereichen geprüft.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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