Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit
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Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2417
21. Wahlperiode 27.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Ulrich von Zons, Lukas Rehm,
Manfred Schiller, Tobias Teich, Gerold Otten, Dr. Rainer Kraft, Jan Wenzel
Schmidt, Thomas Korell, Dr. Paul Schmidt, Robin Jünger, Dr. Malte Kaufmann,
Dr. Daniel Zerbin, Mirco Hanker, Dr. Christina Baum, Dr. Maximilian Krah,
Reinhard Mixl, Dr. Michael Blos, Carolin Bachmann, Stefan Keuter, Marc
Bernhard, Knuth Meyer-Soltau, Claudia Weiss, Julian Schmidt, Achim Köhler,
Edgar Naujok, Kay-Uwe Ziegler, Joachim Bloch, Udo Theodor Hemmelgarn,
Stefan Henze, Uwe Schulz, Sascha Lensing, Rocco Kever, Volker Scheurell, Otto
Strauß, Tobias Ebenberger und der Fraktion der AfD
Cybersicherheit und Stellenentwicklung im Bereich IT-Sicherheit im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit
Die Cybersicherheitslage in Deutschland wird von der Bundesregierung und
dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig als
„angespannt bis kritisch“ beschrieben (www.tuev-verband.de/pressemitteilunge
n/angespannt-bis-kritisch-die-cybersicherheitslage-in-deutschland#:~:text=Lag
ebericht%20des%20BSI:%20Cybersicherheit%20in%20Deutschland%20).
Auch der Bundesrechnungshof warnt vor eklatanten Sicherheitslücken in den
Rechenzentren und Netzen des Bundes (https://www.spiegel.de/politik/deutschl
and/cybersicherheit-rechnungshof-warnt-vor-mangelndem-schutz-der-bundes-i
t-a-6baacfe5-2e6b-4e8b-a64b-e10d9cf2585e). Unter anderem bemängelt der
Bundesrechnungshof, dass weniger als 10 Prozent der mehr als 100
Bundesrechenzentren die Mindeststandards erfüllen, dass die Notstromversorgung in
Krisenlagen vielfach unzureichend ist und dass kritische IT-Dienste oft nicht
georedundant verfügbar sind (s. o.). Nach aktuellen Berichten hat die
Bundesregierung im Bereich IT-Sicherheit Stellen abgebaut (https://www.security-insi
der.de/bund-reduziert-it-sicherheitsstellen-a-508f57e078fd32fa7cd1a915db00c
76e/).
Die fortschreitende Digitalisierung des Gesundheitswesens, insbesondere durch
die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA), das E-Rezept sowie die
Nutzung der Telematikinfrastruktur, erhöht die Anforderungen an die IT-
Sicherheit im Gesundheitsbereich erheblich. Persönliche Gesundheitsdaten
zählen zu den besonders sensiblen Datenkategorien. Ihre Vertraulichkeit, Integrität
und Verfügbarkeit sind von überragender Bedeutung für den Schutz der
Patienten, das Vertrauen in das Gesundheitssystem sowie für die Erfüllung rechtlicher
Verpflichtungen.
Darüber hinaus hat die COVID-19-Pandemie gezeigt, dass digitale Systeme im
Gesundheitswesen in Krisenzeiten massiv belastet werden und gleichzeitig
neue Angriffspunkte für Cyberattacken entstehen. Anwendungen wie die
Corona-Warn-App, Impf- und Testdatenbanken oder digitale Meldeketten
verdeutlichen die besondere Bedeutung resilienter IT-Sicherheitsarchitektur im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit
Cybersicherheitsaspekte in den Verantwortungsbereich des BMG integriert sind
und wie sich die personelle Ausstattung in den letzten Jahren entwickelt hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Über wie viele Rechenzentren verfügt das BMG aktuell, und wie viele
davon erfüllen nachweislich die geltenden Mindeststandards für IT-
Sicherheit?
2. Welche dieser Rechenzentren verfügen über eine funktionsfähige
Notstromversorgung, die auch längerfristige (über mehrere Stunden oder
Tage) Krisenlagen abdecken kann?
3. An welchen Standorten des BMG sind kritische IT-Dienste georedundant
verfügbar, und wie wird die Ausfallsicherheit regelmäßig überprüft?
4. Welche Investitionen hat das BMG in den Jahren von 2020 bis 2025
konkret für den Ausbau und die Absicherung seiner IT-Infrastruktur
(einschließlich Rechenzentren, Netze, Cloudlösungen) getätigt?
5. In welchem Umfang hat das BMG in den vergangenen fünf Jahren ggf.
Sicherheitsüberprüfungen (z. B. durch das BSI oder durch unabhängige
Dienstleister) durchführen lassen, und mit welchen Ergebnissen?
6. Welche organisatorischen Zuständigkeiten für Cybersicherheit bestehen
innerhalb des BMG (z. B. eigenes Computer Emergency Response Team
[CERT], IT-Sicherheitsreferate, Zusammenarbeit mit dem BSI)?
7. Welche spezifischen Zuständigkeiten bestehen im Geschäftsbereich des
BMG für den Schutz persönlicher Gesundheitsdaten, insbesondere im
Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte und der
Telematikinfrastruktur?
8. Welche Maßnahmen hat das BMG seit 2020 ergriffen, um auf die
Kritikpunkte des Bundesrechnungshofes im Bereich IT-Sicherheit zu reagieren?
9. Wie viele Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe wurden in den letzten
fünf Jahren im Zuständigkeitsbereich des BMG registriert, und wie wurde
jeweils darauf reagiert (bitte nach Jahr und Anzahl der Zwischenfälle
aufschlüsseln)?
10. Welche Bedrohungsanalysen zu Cyberangriffen auf die
Telematikinfrastruktur und die elektronische Patientenakte liegen dem BMG ggf. vor,
und wie fließen diese in die Praxis der IT-Sicherheit ein?
11. Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen wurden seit 2020
ggf. ergriffen, um den Schutz der elektronischen Patientenakte sowie
anderer digitaler Gesundheitsanwendungen (z. B. E-Rezept, Corona-Warn-
App) zu gewährleisten?
12. Welche Lehren haben die Bundesregierung und das BMG aus
sicherheitsrelevanten Vorfällen oder Angriffen während der COVID-19-Pandemie
(z. B. auf Impfregister, Meldeketten, Corona-Warn-App) gezogen?
13. Welche konkreten Schritte plant das BMG, um bis spätestens 2030 die
vollständige Einhaltung der vom Bundesrechnungshof geforderten
Mindeststandards (inklusive Notstromversorgung und georedundanter
Systeme) sicherzustellen?
14. Wie viele Stellen im Bereich IT-Sicherheit existieren derzeit im
Geschäftsbereich des BMG (bitte nach Behörden und Besoldungs- bzw.
Entgeltgruppen aufschlüsseln)?
15. Wie hat sich die Zahl der IT-Sicherheitsstellen im BMG seit 2018
entwickelt (bitte jährlich angeben und nach Behörden differenzieren sowie
nach Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe aufschlüsseln)?
16. Wie viele dieser Stellen entfielen unmittelbar auf Aufgaben zur Sicherung
personenbezogener Gesundheitsdaten?
17. Wurden in den Jahren von 2020 bis 2024 Stellen im Bereich IT-Sicherheit
im Geschäftsbereich des BMG abgebaut, umgewidmet oder neu
geschaffen, und wenn ja, in welchem Umfang?
18. Welche konkreten Aufgabenbereiche decken die IT-Sicherheitsstellen im
BMG ab (z. B. Netzwerksicherheit, Kryptografie, Incident Response,
Schutz kritischer Infrastrukturen, IT-Forensik)?
19. Wie viele dieser Stellen sind derzeit unbesetzt, und wie lange bleiben
offene Stellen im Durchschnitt vakant?
20. Welche spezifischen Qualifikationen im Bereich Datenschutz und
Cybersicherheit werden bei der Besetzung von Stellen gefordert oder bevorzugt
berücksichtigt?
21. Welche Schulungen und Fortbildungen wurden für Beschäftigte des BMG
und seiner nachgeordneten Behörden im Bereich IT-Sicherheit und
Datenschutz seit 2018 durchgeführt (bitte nach Jahr und Art der Fortbildung
aufschlüsseln)?
22. Welche Kooperationen bestehen ggf. mit anderen Ressorts, insbesondere
dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, sowie mit
internationalen Organisationen im Hinblick auf den Schutz von
Patientendaten?
23. Welche Maßnahmen ergreift das BMG, um die Resilienz seiner besonders
sensiblen Systeme trotz möglicher Personalknappheit im Bereich IT-
Sicherheit sicherzustellen?
24. Inwiefern beteiligt sich das BMG an europäischen oder internationalen
Organisationen im Hinblick auf den Schutz von Patientendaten?
25. Plant die Bundesregierung, die IT-Sicherheitskapazitäten im BMG
mittelfristig auszubauen, und mit welchem zeitlichen Horizont?
Berlin, den 22. Oktober 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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