Schriftliche Frage 23 von Steffen Kotré (AfD): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die für die humanitäre Hilfe in Syrien bereitgestellten Mittel ausschließlich für diese Zwecke v…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 23 von Steffen Kotré (AfD): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die für die humanitäre Hilfe in Syrien bereitgestellten Mittel ausschließlich für diese Zwecke v…
Frage 23 (Steffen Kotré, AfD):
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die für die humanitäre Hilfe in Syrien bereitgestellten Mittel ausschließlich für diese Zwecke verwendet werden, d. h., wie prüft sie die Mittelverwendung, um sicherzugehen, dass die geplanten humanitären Projekte und Maßnahmen und eben nicht mittelbar oder unmittelbar islamistische Zwecke – etwa die Waffenbeschaffung, die Bezahlung von Kämpfern oder die Unterstützung von Einrichtungen wie IS-Gefängnissen (IS: „Islamischer Staat“) – finanziert werden oder Gelder veruntreut werden?
Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann vom 30. April 2025:
Die Bundesregierung engagiert sich in Syrien – auch über die humanitäre Hilfe hinaus – für einen inklusiven Transitionsprozess unter Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen. Ein stabiles Syrien ist eine notwendige Voraussetzung für die Sicherheit in der Region, aber auch indirekt für die Sicherheit Deutschlands und Europas. Jede Organisation im Bereich der humanitären Hilfe durchläuft einen Zulassungsprozess (sog. Qualitätsprofil), bei dem Kompetenzen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung geprüft werden. Empfänger von Fördermitteln sind darüber hinaus rechtlich gebunden, die bereitgestellten Mittel nur für die genehmigten Zwecke zu verwenden, Sanktionen zu beachten und bei der Terrorismusbekämpfung zu kooperieren (§ 8a und 9 des Haushaltsgesetzes 2024/2025). Bei Projektende muss der Zuwendungsempfänger jährlich in Form von Nachweisen Rechenschaft ablegen. Sämtliche Nachweise werden geprüft. Als zusätzliche Kontrollinstanz existiert für humanitäre Projekte in Syrien ein außenpolitisches Kontextmonitoring, das bei der Erkennung von Projektrisiken unterstützt.
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