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Schriftliche Frage 30 von Sascha Lensing (AfD): Vor welchem Hintergrund hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Verfahren über Asylanträge von Syrern wieder aufgenommen (https:…

dip / schriftliche_frage 14.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 30 von Sascha Lensing (AfD): Vor welchem Hintergrund hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Verfahren über Asylanträge von Syrern wieder aufgenommen (https:… Frage 30 (Sascha Lensing, AfD): Vor welchem Hintergrund hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Verfahren über Asylanträge von Syrern wieder aufgenommen (https://apollo-news.net/jetzt-entscheidet-deutschl and-doch-wieder-ber-syrische-asylantrge/), und wie ist – nach dem Sturz des Assad-Regimes – der aktuelle Verhandlungsstand der Bundesregierung mit den derzeitigen Machthabern in Syrien in Bezug auf Abschiebungen auch nach Syrien, analog zu den Ankündigungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 10. November 2025: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beobachtet und analysiert die Situation in Syrien laufend und anhand vielfältiger Quellen. Dazu wertet das BAMF alle relevanten Informationen aus. Hierzu gehören neben den Lageeinschätzungen des Auswärtigen Amts unter anderem solche der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA), des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) und von Nichtregierungsorganisationen. Außerdem werden Medien beziehungsweise Internetquellen ausgewertet und die Erkenntnisse von Partnerbehörden vor allem im europäischen Ausland berücksichtigt. Bei der Bewertung wird auch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit einbezogen. Die Lage in Syrien ist weiterhin volatil. Das BAMF hat in solchen Konstellationen, in denen auf der Basis der vorliegenden Informationen zur Lage in Syrien eine hinreichende Klarheit vorhanden ist, die Entscheidungstätigkeit für bestimmte Personengruppen wieder aufgenommen. Grundsätzlich gilt, das BAMF prüft in jedem Einzelfall den Asylantrag sorgfältig und zieht hierbei sämtliche Erkenntnisse zur schutzsuchenden Person und zur konkreten Herkunftsregion heran. Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass Abschiebungen nach Syrien durchgeführt werden, beginnend mit Straftätern. Zuständig für Rückführungen sind die Länder. Der Bund unterstützt die Länder bei der Durchführung rechtlicher zulässiger Abschiebungen.

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