Schriftliche Frage 52 von Pierre Lamely (AfD): Plant die Bundesregierung, der Einstufung der „Antifa“ als terroristische Vereinigung durch die Trump-Administration in den USA zu folgen, n…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 52 von Pierre Lamely (AfD): Plant die Bundesregierung, der Einstufung der „Antifa“ als terroristische Vereinigung durch die Trump-Administration in den USA zu folgen, n…
Frage 52 (Pierre Lamely, AfD):
Plant die Bundesregierung, der Einstufung der „Antifa“ als terroristische Vereinigung durch die Trump-Administration in den USA zu folgen, nachdem Ungarn die EU aufgefordert hat, die Antifa nach US-Vorbild als terroristisch einzustufen (Quelle: www.heute.at/s/ungarn-fordert-eu-auf-an tifa-als-terrorgruppe-einzu-120132102), und die Niederlande ebenfalls eine entsprechende Einstufung als Terrororganisation erwägen (https://junge freiheit.de/politik/ausland/2025/niederlande-solle n-antifa-als-terrororganisation-einstufen/), und hat sich die Bundesregierung hier eine eigene Position erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, warum nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 9. Oktober 2025:
Nach Gewalttaten oder Ausschreitungen von Linksextremisten, aber auch bei Aufrufen oder Kundgebungen, die sich gegen Rechtsextremisten oder vermeintliche „Faschisten“ richten, wird häufig von „der Antifa“ gesprochen, geschrieben oder ihr Verbot gefordert. Tatsächlich tauchen in diesen Zusammenhängen oftmals verschiedene regionale Gruppierungen auf, die das Wort „Antifa“ in ihrem Namen tragen. Auch ist das „Antifa“-Symbol regelmäßig bei Demonstrationen, Veranstaltungen, auf Plakaten oder im Internet zu sehen. Wer in Bezug auf den Linksextremismus von „der Antifa“ spricht, meint damit die „Antifaschistische Aktion“. Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es in Deutschland mehrere lokale Gruppierungen und Initiativen, die sich teils in lockeren Verbindungen, teils zeitlich begrenzt und mit wechselnden Personen, unter dieser Bezeichnung zusammenfinden. Im Gegensatz dazu verfügt die „Antifaschistische Aktion Süd“ („Antifa Süd“), zu der sich Ende 2021 acht regionale Antifa-Gruppierungen aus Baden- Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz zusammengeschlossen haben, über feste Strukturen und strebt als zu erreichendes Fernziel die Etablierung einer bundesweiten Antifa an. Die Antifa Süd ist ein Beobachtungsobjekt des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV). Auch bei weiteren Beobachtungsobjekten des BfV, beispielsweise dem kommunistischen Bündnis „...ums Ganze!“, sind unter den Mitgliedsgruppen auch regionale Antifa-Gruppierungen zu finden. Darüber hinaus äußert sich die Bundesregierung generell nicht zu Verbotsüberlegungen, unabhängig davon, ob zu solchen Überlegungen im Einzelfall Anlass besteht. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass potenziell Betroffene ihr Verhalten danach ausrichten und dadurch die Wirksamkeit operativer behördlicher Maßnahmen beeinträchtigt oder vereitelt werden können.
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