Schriftliche Frage 53 von Dr. Saskia Ludwig (CDU/CSU): Wie ist die Auffassung der Bundesregierung zur wissenschaftlichen Aussagekraft des Vaccine Adverse Event Reporting Systems (bitte angeben, o…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 53 von Dr. Saskia Ludwig (CDU/CSU): Wie ist die Auffassung der Bundesregierung zur wissenschaftlichen Aussagekraft des Vaccine Adverse Event Reporting Systems (bitte angeben, o…
Frage 53 (Dr. Saskia Ludwig, CDU/CSU):
Wie ist die Auffassung der Bundesregierung zur wissenschaftlichen Aussagekraft des Vaccine Adverse Event Reporting Systems (bitte angeben, ob und in welcher Größenordnung in dem System Daten von Corona-Impfstoffen, die in Deutschland verimpft wurden, enthalten sind), und wie viele schwere Impfschäden wurden seit der Einführung der Corona-Impfstoffe in Deutschland insgesamt gemeldet?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke vom 22. April 2025:
Das Vaccine Adverse Event Reporting System (VAERS) ist in den USA ein nationales Frühwarnsystem zur Erkennung möglicher Sicherheitsprobleme bei in den USA zugelassenen Impfstoffen. VAERS wird gemeinsam von den Centers for Disease Control and Prevention (CDC) und der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) verwaltet. VAERS nimmt Meldungen über auch im Ausland aufgetretene unerwünschte Ereignisse (mögliche Nebenwirkungen) nach Impfungen entgegen. VAERS ist nicht darauf ausgelegt festzustellen, ob ein Impfstoff ein unerwünschtes Ereignis verursacht hat, kann aber ungewöhnliche oder unerwartete Meldemuster identifizieren, die auf mögliche Sicherheitsprobleme hinweisen, die einer genaueren Betrachtung bedürfen (www.vaers.hhs.gov/faq.html). Es besteht in Deutschland keine gesetzliche Pflicht zur Meldung möglicher Nebenwirkungen an VAERS. Die aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen werden in der EudraVigilance- Datenbank (Europäischen Datenbank gemeldeter Verdachtsfälle von Arzneimittelnebenwirkungen) zentral erfasst und vorgehalten. Die zuständigen Arzneimittelbehörden der EWR-Mitgliedstaaten und die Zulassungsinhaber sowie die Sponsoren klinischer Prüfungen im EWR tragen entsprechend der bestehenden rechtlichen Verpflichtungen die bei ihnen eingegangen Verdachtsfallmeldungen innerhalb festgelegter Fristen ein. Der Datenpool der EudraVigilance-Datenbank enthält damit auch die Verdachtsfälle von Nebenwirkungen aus Deutschland. In Deutschland ist die Abteilung Arzneimittelsicherheit des Paul- Ehrlich-Instituts (PEI) für die Bewertung von Berichten zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln zuständig. Das PEI hat zuletzt im März 2025 eine Zusammenfassung aller in Deutschland gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen im Zusammenhang mit einer COVID-19-Impfung veröffentlicht: www.pei.de/SharedDocs/DownIoads/DE/newsroom/bulletin-arzneimitte lsicherheit/2025/1-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=6. Die Feststellung, dass im Einzelfall eine gesundheitliche Schädigung durch eine Schutzimpfung entstanden ist und somit grundsätzlich ein Versorgungsanspruch besteht, trifft die zuständige Landesbehörde. Der Bund ist an diesen Verwaltungsverfahren nicht beteiligt, sodass keine weiteren Informationen etwa zur Gesamtzahl der von den Landesbehörden anerkannten Impfschäden vorliegen.
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